Ausnützungsziffer Bauland ZH

Picalsa

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24. Mai 2016
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Hallo zusammen

Ich spiele mit dem Gedanken für meine Familie ein Haus zu kaufen. Das Grundstück hat 1000 q/m und liegt in der w2/ 25% Zone in Zürich. Nun meine Frage zu der Ausnützung. Wenn ich das Haus abreissen möchte und einen Neubau erstellen möchte, wie viel Wohnfläche darf das Haus haben?

x Dachgeschoss (Attika)

x 2 Geschoss

x 1 Geschoss

x Tiefgeschoss

Vielen Dank für eure Hilfe

 
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Hallo Picalsa,

In dieser Zone darfst du zwei Vollgeschosse erstellen. Zudem einen Keller und ein Dachgeschoss. Wobei das Dachgeschoss eine gewisse Kniestock Höhe nicht überragen darf, da es sonst als normales Geschoss zählt. Bei einer Ausnützungsziffer von 25% kannst du bei 1000m2 Land 250m2 Wohnfläche haben.

Grüsse
Sternli82

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Sali Sternli82, danke füt deine Rückmeldung. Wird dann die Wohnfläche der Attika auch zu der Wohnfläche gerechnet? Bei Ginesta habe ich ein anderes Bsp gesehen.

Statt den 300q/m hat das Haus am Schluss 600 q/m Bildschirmfoto 2017-09-24 um 08.50.02.png

 
Wie das Attikageschoss gerechnet wird weiss ich nicht, da dies bei uns nie zur Diskussion stand.

Aber am besten schaust du dir dir Bau- und Zonenordnung der Gemeinde an. Da wird alles geregelt und beschrieben.

 
Das Beispiel ist aber nicht ganz vollständig!

Auch im ersten Beispiel bist du bei über 300 :p

Schliesslich hast du auch dort noch ein Kellerbereich und ein DG Bereich.

In Zürich Stadt ist W2 aber bei Ausnützung 60%

Schau dir das Dokument mal ganz in Ruhe an, da wird einiges erklärt an Begriffen und auch an Berechnungen was, wie, wann, wo mit eingerechnet wird.

https://baugesuche.zh.ch/internet/baudirektion/baku/de/rundumsbauen/harmonisierung-baubegriffe/_jcr_content/contentPar/downloadlist_0/downloaditems/leitfaden_zur_anwend.spooler.download.1488902416020.pdf/IVHB_Leitfaden_01.03.2017.pdf

 
Salü Kaffeebart

Danke für deinen Input. Soviel ich jedoch gelesen habe, zählt nur die effektive Wohnfläche zu der Ausnützung. Jedoch nicht Garagaen und Bastelräume.

 
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Schau dir das Dokument mal ganz in Ruhe an (...)


ja, lass dir ruhig zeit, bestenfalls 8 jahre, spätestens dann ist der leitfaden auch tatsächlich verbindlich. zum jetzigen zeitpunkt gelten nach wie vor die bisherigen gesetze*, inkl. der von dir (picalsa) gezeigten abbildung welche ein auszug aus der "allgemeinen bauverordnung  des kanton zürichs" aus dem jahre 1977 ist. :)

@picalsa: für eine ungefähre antwort müsstest du noch erwähnen in welcher gemeinde das haus steht. eine genaue antwort wirst du hier im forum nicht erhalten, dazu ist das thema zu komplex.

* https://baugesuche.zh.ch/internet/baudirektion/baku/de/rundumsbauen/harmonisierung-baubegriffe/_jcr_content/contentPar/downloadlist_3/downloaditems/was_ist_von_den_geme.spooler.download.1488902361136.pdf/IVHB_Liste_Gemeinden_01.03.2017.pdf

 
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Hallo zusammen

Ich spiele mit dem Gedanken für meine Familie ein Haus zu kaufen. Das Grundstück hat 1000 q/m und liegt in der w2/ 25% Zone in Zürich. Nun meine Frage zu der Ausnützung. Wenn ich das Haus abreissen möchte und einen Neubau erstellen möchte, wie viel Wohnfläche darf das Haus haben?

x Dachgeschoss (Attika)

x 2 Geschoss

x 1 Geschoss

x Tiefgeschoss

Vielen Dank für eure Hilfe
Warum die Anfrage hier im Forum und nicht auf der Gemeinde?

 
Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Bei dr Gemeinde handelt es sich umThalwil. Wie ich gesehen habe, hat diese die neuen Gesetzte noch nicht angepast.

Wenn mir die Gemeinde weiter helfen kann, ist as natürlich super. Werde ich heute in Betracht ziehen.

 
Lieber Picalsa

Ich nehme an, dass Du in der Zwischenzeit fündig gworden bist. Im Kanton Zürich gibt es die sogenannt "ausnützungsprivilegierten Geschosse". Zur Ausnützung zählen eben nur die Vollgeschosse. Die Unter- und Dachgeschosse zählen dabei nicht dazu. Dies kann wie Du in dem Fall geschildet hast dazu führen, dass Du im besten Fall bei einem Vollgeschoss doppelt soviel Ausnützung konsumieren kannst, wie die Zahl aussagt. Bei zwei Vollgeschossen wäre dann noch maximal das Eineinhalbfache möglich.

Die Makler geben aber oft Angaben ab, welche einer objektiven Prüfung im Einzelfall nicht standhalten. Es ist abzuklären, wie dies mit den Grenzabständen überhaupt noch vereinbar ist. Dies wird von Verkäufern hie und da vergessen...

Bevor Du also viel Geld für eine Parzelle ausgibst, solltest Du dies von einem Fachmann verifizieren lassen. Dies ist meist eine Sache von nicht mehr als einer Stunde Arbeit.

Herzlicher Gruss über den See, Urs Tischhauser

 

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