Hallo zusammen
Wir haben ein Grundstück, auf welchen sich ca. 100m2 Privatstrasse (nicht im Gemeingebrauch) befindet. Für diesen Strassenanteil haben wir den gleichen Preis bezahlt, wie für das restliche Grundstück. Dies war für uns ok, da dies uns ja zum einen für den Grenzabstand aber auch für die Ausnützungsziffer zu Gute kommt.
Unser Haus haben wir mittlerweile gebaut und sind eingezogen. Zum Zeitpunkt der Baueingabe hatten wir noch eine Reserve der Ausnützungsziffer für zusätzliche 50m2 Wohnraum, welchen wir evtl. später noch benutzen wollen (z.B. für Wintergarten, Attikageschoss etc.).
Nun habe ich in der neuen Bauverordnung vom Kanton Aargau gelesen, dass neuerdings Strassenflächen nicht mehr zur anrechenbaren Grundstücksfläche zählen. Das würde heissen, dass wir unsere Reserve verloren haben.
Gilt dies auch für Privatstrassen ohne Gemeingebrauch? Wenn ja, müssen wir dies einfach so hinnehmen? Der Wert unseres Grundstücks hat sich dadurch natürlich verringert.
Vielen Dank für Euren Input
Gruss
Chris
Wir haben ein Grundstück, auf welchen sich ca. 100m2 Privatstrasse (nicht im Gemeingebrauch) befindet. Für diesen Strassenanteil haben wir den gleichen Preis bezahlt, wie für das restliche Grundstück. Dies war für uns ok, da dies uns ja zum einen für den Grenzabstand aber auch für die Ausnützungsziffer zu Gute kommt.
Unser Haus haben wir mittlerweile gebaut und sind eingezogen. Zum Zeitpunkt der Baueingabe hatten wir noch eine Reserve der Ausnützungsziffer für zusätzliche 50m2 Wohnraum, welchen wir evtl. später noch benutzen wollen (z.B. für Wintergarten, Attikageschoss etc.).
Nun habe ich in der neuen Bauverordnung vom Kanton Aargau gelesen, dass neuerdings Strassenflächen nicht mehr zur anrechenbaren Grundstücksfläche zählen. Das würde heissen, dass wir unsere Reserve verloren haben.
Gilt dies auch für Privatstrassen ohne Gemeingebrauch? Wenn ja, müssen wir dies einfach so hinnehmen? Der Wert unseres Grundstücks hat sich dadurch natürlich verringert.
Vielen Dank für Euren Input
Gruss
Chris