Ausnützungsziffer: Einbezug von Zwischenwänden

astermix

Mitglied
16. Jan. 2011
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Hallo

Ich habe eine Detailfrage zur Berechnung der Ausnützungsziffer: Die Bruttogeschossfläche (BGF) wird bei uns (Kanton NW) inkl. Wände berechnet, ich bin aber nicht sicher, wie das genau aussieht, wenn ein für die BGF zählender Wohnraum an einen nicht anrechenbaren Raum, z.B. Abstellraum, anschliesst. Zählt die Wand dazwischen nun

  • voll zum Wohnraum (scheint mir am sinnvollsten zu sein, eine Wand braucht der Raum ja irgendwo und die soll auch gezählt werden)
  • in halber Stärke zum Wohnraum (als Kompromiss)
  • zum Abstellraum, d.h. nicht zur BGF (kommt mir seltsam vor, habe ich aber eben schon so gesehen in einer Berechnung, die die Ausnützungsziffer bis an Limit ausreizte)
Da es bei einer längeren Wand schnell mal um mehrere Quadratmeter geht, hat dieses Detail dann halt doch einigen Einfluss auf die BGF und damit die Ausnützungsziffer.
Vielen Dank für die Hilfe

 
da sowohl der anrechenbare wohnraum durch wände definiert ist, als auch die nicht anrechenbare nebennutzfläche durch wände definiert ist, wird bei angrenzenden räumen mit unterschiedlicher anrechenbarkeit die wändstärke in halber stärke dazu gerechnet.

gruss

 
Besten Dank für die Antwort. Einerseits scheint die Halbierung der Wand ja sehr logisch, andererseits bedeutet es aber auch, dass ich für die BGF eine dicke Aussenwand des Wohnraums voll zählen muss, eine normalerweise eh schon dünnere Wand zu einem Abstellraum o.ä. dann aber nur zur Hälfte. Oder dass die BGF kleiner wird, wenn man an den gegebenen Wohnraum noch einen Nebenraum anfügt. Aber offenbar ist das halt so...

Freundliche Grüsse

 
ich bin mit den nidwaldner baugesetztes nicht vertraut, habe sie nur rasch überflogen /emoticons/default_wink.png offenbar werden im kanton NW tatsächlich auch die aussenwände einberechnet, was absolut kontraproduktiv (u.a.in bezug auf energetische massnahmen) ist...d.h.je dicker die aussenwand, desto weniger nutzfläche bleibt übrig...

um sicher zu gehen würde ich an deiner stelle beim bauamt nachfragen wie was im detail bemessen wird. einige kantone oder gemeinden, welche die ausnützungsberechnung ähnlich handhaben, beschränken die anrechenbarkeit der aussenwände, d.h. es muss nicht die ganze wandstärke einberechnet werden...habe aber diesbezüglich nichts gefunden.

gruss

 

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