Ausnützungsziffer - Wohnfläche

HausFritz

Donator
02. März 2008
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Hallo

Eine Frage betreffend Wohnfläche (beheizt).

Soweit ich weiss zählt das Total aller Beheizten Fläche als Wohnfläche ?

Wenn ich z.b in einem Zimmer, dort wo der Einbauschrank dann hinkommt keine Bodenheizung reinmache, zählt dies dann trotzdem als Wohnfläche ?

Und die Treppe, zählt diese auch zur Ausnützung ?

Besten Dank

 
Hallo Hausfritz

Grundsätzlich steht die Definition der anrechenbaren Geschossfläche, welche Du brauchst, damit Du über die Parzellenfläche die Ausnützung berechnen kannst im Baureglement Deiner Gemeinde.

Ich schreibe das, weil diese Definition (Anrechenbare Geschossfläche) von Gemeinde zu Gemeinde variert. Mal ist sie inkl. Aussenwandkonstruktion, mal ohne Aussenwände.

In jedem Fall gehören aber Zimmerzonen, wie Du sie beschreibst zur anrechenbaren Geschossfläche, weil grundsätzlich im Dämmperimeter liegend.

Wäre es anderst, könnte ein "Schlauer" auf die Idee kommen, er würde ausrechnen, wieviel m2 Bodenheizungsrohre er hat und den Rest der Fläche somit als nicht beheizt takieren, womit er eine gigantische Ausnützung seiner Parzelle bekommen würde /emoticons/default_biggrin.png .

En Gruess

ad-arch

 
Die Treppen zählen aber nicht dazu, oder ?
...kommt ganz darauf an, ob sie beheizt ist oder nicht /emoticons/default_biggrin.png

Nein Spass beiseite, wohnungsinterne Treppen werden auch zur Ausnützung dazugerechnet.

Aber wie bereits von ad-arch erwähnt, die Definition der anrechenbaren Geschossflächen steht im Baureglement der Gemeinde.

Gruss

 
Die Treppen zählen aber nicht dazu, oder ?
Die wohnungsinterne Treppe zählt bspw. bei EG und OG einmal dazu. Will heissen, strockwerksübergreifend rechnest Du diese nicht doppelt ein, sondern einfach.

Die Treppe zählt bei MFH`s, bei welchen sie ausserhalb des Dämmperimeters liegt (bspw. Laubengangerschliessung) zumeist nicht dazu. Genau regelt das aber wie bereits geschrieben, die Regelbauweise der spezifischen Gemeinde.

En Gruess

ad-arch

 
Die wohnungsinterne Treppe zählt bspw. bei EG und OG einmal dazu. Will heissen, strockwerksübergreifend rechnest Du diese nicht doppelt ein, sondern einfach.

Die Treppe zählt bei MFH`s, bei welchen sie ausserhalb des Dämmperimeters liegt (bspw. Laubengangerschliessung) zumeist nicht dazu. Genau regelt das aber wie bereits geschrieben, die Regelbauweise der spezifischen Gemeinde.

En Gruess

ad-arch
Ahh, ok, super ...Merci

 
Andere Idee ...ich hab ein Terassenhaus, wenn ich jetzt hinten (Hangseite noch Keller und Waschküche plane, zählt dies auch zur Ausnützung ?

Oder ist diese wieder verschieden nach Kanton ?

Tx

HausFritz

 

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