Dies bedeutet, dass Du 30% der Grundstückfläche als Geschossfläche oder als bebaubare Fläche haben darfst. Bei uns wird dies in Blöcke unterteilt: GRZ = Grundflächenzahl = überbaubare Fläche / oder GFZ = Geschossflächenzahl- also alle Geschosse zusammen addiert (gem. der Berechnungsverordnung was ein Geschoss darstellt!).
Wäre es bei Dir die Geschossfläche, dürftest Du z.B. bei 900 m? Grundstücksgröße max. 300 m? Geschossfläche haben. Zum Beisspiel das EG und OG mit je 150 m?, wenn kein Dachausbau erfolgt und der Keller nicht freisteht oder bewohnt wird.
Wäre es die überbaubare Grundfläche, ergäbe dies bei diesem Beispiel eine Hausfläche von 300 m? also ein Haus von 15 x 20 m.
Bei kleinerem Grundstück dann eben entsprechend weniger.
Gruß vom Pfälzer