Ausnutzungs Ziffer "Wohnzone 2 Geschosse 30%"

Beton

Mitglied
12. Juli 2008
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"Wohnzone 2 Geschosse 30%"

Kann mir jemand erklären was das ganz genau bedeutet?

Wohnzone & 2 Geschosse sind mir klar. Aber wie genau geht

das mit der Ausnutzungs Zahl 30%?

 
Dies bedeutet, dass Du 30% der Grundstückfläche als Geschossfläche oder als bebaubare Fläche haben darfst. Bei uns wird dies in Blöcke unterteilt: GRZ = Grundflächenzahl = überbaubare Fläche / oder GFZ = Geschossflächenzahl- also alle Geschosse zusammen addiert (gem. der Berechnungsverordnung was ein Geschoss darstellt!).

Wäre es bei Dir die Geschossfläche, dürftest Du z.B. bei 900 m? Grundstücksgröße max. 300 m? Geschossfläche haben. Zum Beisspiel das EG und OG mit je 150 m?, wenn kein Dachausbau erfolgt und der Keller nicht freisteht oder bewohnt wird.

Wäre es die überbaubare Grundfläche, ergäbe dies bei diesem Beispiel eine Hausfläche von 300 m? also ein Haus von 15 x 20 m.

Bei kleinerem Grundstück dann eben entsprechend weniger.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Beton

Da möchte ich noch was hinzufügen:

zb im Kanton Zürich beziehen sich die 30% nicht auf die einfache Geschossfläche, sondern auf die ziffernrelevante Wohnfläche.

Das ist da wesentlich, wo ein Geschoss nicht ausschliesslich Wohnfläche hat (zb Technikraum, Garage, Reduit, Disponibel, Luftraum, unbeheizter Abstellraum etc werden dann nicht angerechnet).

Interessant ist auch immer wie ein Dachgeschoss gehandhabt wird.

Dies ist im Plan und Baugesetz bzw in der relevanten Verordnung beschrieben (google nach PBG). Am besten suchst du nach der(n) Verordnung(en) deiner Gemeinde; wir in der CH regeln das ja je nach Gemeinde/Kanton ein bischen anders..

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Schöne Grüsse,

Mper007

 
Vielen Dank für Eure beiden Antworten.

Jetzt bin ich schon wieder schlauer.../emoticons/default_biggrin.png

 
Hallo miteinander

Ich habe mich soeben bei eurem Forum registriert. Bin aber seit längerem ein interessierter Leser eurer Beiträge.

Weil wir (4 köpfige Familie) ein Bauland (Hanglage W2) in aussicht haben hätte ich zwei Fragen an alle. Als W2 umschreibe ich für unseren Bauplatz 2 sichtbare Wohnebenen, also EG und UG (weil steile Hanglage). Nach ersten abklärungen wurde uns mitgeteilt, dass im Dachgeschoss keine Nischen erlaubt sind.

Frage 1: Wer bestimmt darüber? Gemeinde oder Kanton?

Frage 2: Wäre es möglich eine Doppelgarage plus ev Heizungsraum im UG 2 zu bauen.

Für Antworten wären wir sehr dankbar.

 
@Luzern:

Ich kann Dir nur zur Frage 1 eine Antwort geben: Bei uns in der Gemeinde (Kt. ZH) steht in der Bau- und Zonenordnung:

Die Gemeinde XY erlässt gestützt auf §45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ...
Somit schliesse ich, dass die Gemeinde darüber bestimmt, diese stützt sich wiederum auf die kantonale Bau- und Zonenordnung.Wir gingen auf die Gemeindeverwaltung und fragten den Verantwortlichen des Bauamtes konkret was wir dürfen und was nicht. Er hat uns dann auch mögliche Ideen skizziert, welche grundsätzlich bewilligungsfähig sind.

Viele Grüsse und viel Erfolg wünscht Dir

Walti

 
Hallo Luzern,

falls es bei euch gleich ist wie bei uns im Kt. SO, gilt nicht als Geschoss:

-Ein Kellergeschoss, wenn es nicht mehr als 1.5m über das natürlich gewachsene Terrain steht

-Ein Dachgeschoss, wenn der Kniestock nicht höher als 0.8m ist.

Informiere Dich mal über die exakten Zahlen bei euch! Insbesondere das mit dem UG könnte für eure Garage interessant sein!

Gruess

Raphael

 
@HausWaedi

@Raphael

Besten Dank für eure Antworten. Beide können uns hilfreich sein.

Gruss aus Luzern, von Luzern

 

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