Ausnutzungsziffer

Giuliano

Mitglied
27. Aug. 2010
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Nebst der Wohnparzelle müssen wir uns mit 1/3 an einer Privatstrasse beteiligen, unser Anteil ist ca. 70m2. Kann ich diese 70m2 bei der Ermittlung der max. Wohnfläche miteinbeziehen (also ( 660+70 ) * 35%)?

Danke

 
Spontan würde ich sagen, nein, da es sich um eine andere Parzelle handelt. Die Gemeinde kann Dir da genau Auskunft geben.

 
Wird leider von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich behandelt.

Wir hatten die gleiche Situation und könnten die Privatstrasse miteinbeziehen.

 
Mobbel, vielen Dank, ich hatte es schon "abgeschrieben", aber einen Anruf bei der Gemeinde schadet wohl ja nicht.

 
eine zoneninterne ausnützungsübertragung über ein oder mehrere grundstücke

hinweg ist grundsätzlich zulässig (kanton zh), sofern die ausnützungsübertragung nicht zu grossen abweichungen gegenüber der regulären nutzungsordnung führt. (d.h. wenn dadurch die ausnutzung massiv vergrössert würde...was bei ja nicht der fall ist).

da es sich praktisch um eine grundstücksinterne strasse handelt, hast du meiner meinung nach gute chancen für eine ausnützungsübertragung.

aber wie bereits erwähnt, ein anruf bei der gemeinde verschafft klarheit.

gruss

 
Müsste klappen. Wenn beide Stücke nicht zusammenhängen, musst du allerdings die Ausnützungsziffer vom Strassenstück auf das Baustück transferieren lassen. Was natürlich Gebühren kostet, ist ein Geschäft wie ein landkauf....

 
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Strasse mit einem sog. Fuss- und Fahrwegrecht für die anderen Benutzer zur Verfügung gestellt wird, der Anteil von der 70m2 jedoch bei deiner Parzelle bleibt.

oder

Ihr von eurer Parzelle 70 m2 an eine strasse geben müsst, und diese zusammen mit den anderen Abgaben der andern Parzelle eine sep. Strassenparzelle gemacht wird, und diese wobmöglich in Gemeindeeigentum gehen soll.

Wenn die Strasse also wie im ersten Abschnitt beschrieben, einfach über 70m2 Eurer Parzelle verläuft und diese 70m2 nicht von eurer Parzelel weggehen, dann könnt ihr die AZ zu 100 % behlaten.

Wenn es eine eigene Strassenparzelle gibt, ist es wird es ein Subjekt-Dingliches Miteigenum geben. Das bedeutet, jede dazugehörende Parzelle wir zu einem definierten Anteil Eigenümer der Strassenparzelle. In dem Vertrag kann auch geregelt werden, dass die AZ bei der Parzelle verbleibt. Dann würde eine sog. Transfer von der Strassenparzelel zu eurer Hausparzelle über die AZ von 70m2 gemacht.

Es gibt Fälle (kenne das von BL) wo die Gemeinde das absolut nicht will, und eine Übertragung der AZ von Strasse auf das Haus verhindert.

Auf der anderen Seite gibt es einen Auftag des Bundes, an alle Gemeinden für den "haushälterischen Umgaben von Boden" der dem eingentlich wiederspricht. Damit soll ja verdichtetes Bauen möglich gemacht werden.

Oft ist es auch eine Sachte des zeitlichen Ablaufes:

z.B.

Ihr belasst die Strassenfläche bei der Hausparzelle (grundbuchlich, bauen kann man dann die strasse mit Fuss- und Fahrwegrecht als Privatstrasse)

erstellt dann euer Haus mit der gesamten AZ

wenn alles abgeschlossen ist, macht Ihr aus der Strasse einge eigene Strassenparzelle, die AZ ist dann schon verbraucht.

Das macht aber nur Sinn, wenn es aderst nicht geht.

Warum macht Ihr eine Strassenparzelle? Warum wird die Strassenfläche nicht über private Grundstücke mit Dienstbarkeit geführt? Gibt es einen Quartierplan oder Eschliessungsplan der bereits rechtskräftig ist? Diese könnten soetwas auch regeln, falls schon rechtskräftig müsste da nachgeschaut werden.

Grüsse ;-)

 
Vielen Dank für diese ausführlichen Bemerkungen. Ich habe heute einen Termin beim Bauamt, ich werde deine Anregungen einbringen. Die Planung wie das Landstück aufgeteilt wird, wurde vom Eigentümer und vom Architekten durchgeführt, wie flexibel die sind weiss ich nicht. Aber einen Versuch ist es Wert.

Danke&Gruss

Giuliano

 
Wir waren heute auf dem Bauamt und anscheinend berechnet unsere Gemeinde die Bruttowohnfläche auf der Basis der Innenmasse nicht der Aussenmasse, das löst vermutlich schon unser Problem, ohne den Umweg über die Anrechnung der Privatstrasse!!! Mal sehen ob wir das irgendwo noch schriftlich kriegen.

 
würde das mit der AZ der Strassenfläche nicht ausser Acht lassen. Schliesslich wird das dann für immer so sein und Ihr wisst ja heute nicht genau was morgen auf eurem Grundstück nötig sein wird:

- Anbau, z.B Wintergarten, welcher zusätzliche AZ benötigt

- z.B. in 50 Jahren einen Abriss des best. Hauses und Ersatzbau. Die heute definierte AZ wird immer noch gültig sein.

Der Wert Eurer Parzelle kann sich verändern, wenn Ihr max. AZ habt

Darum, umbedingt darauf achten, dass die Strassenfläche ausnützungstechnisch zu Eurer Parzelle gehört!

 
ok,ok. das sind alles gute Argumente. Wir behalten es auf der "Agenda". Vielen Dank!!

Wir müssen auf dem Amt nur noch jemanden finden der uns verbindlich Auskunft geben kann, zwei Anfragen haben zu zwei kompleet unterschiedlichen Antworten geführt.

 
es ist wohl wie immer, es kommt auf den kanton bzw. die Gemeinde an...

im kt. Zug ist es so, dass die AZ verloren geht, sobald ein Sondernutzungsplan erstellt worden ist (z.B. Strassenlinienplan o.ä.)

maf hat es treffen beschrieben: oft kommt es darauf an, in welcher reihenfolge was gemacht wird. Tipp: Anfrage bei Gemeinde, noch besser beim Rechtsdienst des Kanton (Baudepartement), da dort sich die Leute dort meist besser auskennen und v.a. "neutraleren" sind ;-)

 

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