Ausschreibung vom Architekt nicht vollständig - Mehrkosten Baumeister

Iwanhoe

Mitglied
14. März 2010
45
0
0
Hallo zusammen,

Ich bin schon seit einiger Zeit mit dem Baumeister in Diskussion bezüglich der Schlussrechnung.

Einige Punkte waren für mich klarer Inhalt der Offerte:

Wir haben eine Pauschalvereinbarung (ca 170'000) für die Erstellung des Hauses, Beinhalteten auch einen Schätzwert für Werkleitungen, Bohren, Durchbrüche und Schitze, welche dann nach Abrechnung verrechnet werden.

Zu erwähnen habe ich, dass es ein Anbau an ein bestehendes Haus war.

Vertraglich war vereinbart, dass Mehrkosten sofort ,schriftlich per Regierapport zu melden sind.

Nun während der Bauphase habe ich nie einene einzigen Rapport gesehen und auch der Bauführer hat nie einen unterschieben.

Nun der Hammer: Der Baumeister will über 23'000 Fr. Mehrkosten für dies und das geltend machen, von welchen ich nie erfahren habe, dass Mehrkosten auf mich zukommen.

Während des Projektverlaufes habe ich die Kosten fast täglich nachgeführt und fortlaufende Entscheidungen getroffen, ob wir das oder dies noch umsetzen.

Natürlich sind wir nun mit den Kosten zu hoch, da ich mit diesen 23'000 nicht gerechnet habe.

Da wir eine Pauschalvereinbarung hatten, bin ich davon ausgegangen, dass kleine Änderungen welche wir wärend der Bauphase vorgenommen haben (Vormauerung im Badzimmer, eine Mauer im Wohnzimmer (ca 1.2m breit mit 15cm Ziegeln) und ähnliches dann in der Pauschale enthalten waren, da nie von einem Regierapport gesprochen wurde.

Es waren auch Änderungen vorhanden, bei denen wir klar eine Nachtragsofferte verlangt haben. Diese Kosten waren mir dann auch bewusst und einkalkuliert.

Naja ich sehe, dass der Baumeister schon Mehraufwände hatte, jedoch war er verpflichtet diese mir zu melden, hat das aber unterlassen.

Kann mir hier jemand mit Rat weiterhelfen? Kann er diese Mehraufwendungen einfach nachträglich einfordern und sagen, dass war dann halt doch nicht Inahlt der Offerte?

Bei einem Punkt hat auch der Architekt (ich vermute das vorerst) vergessen Änderungen am bestehenden Gebäude beim Ausmass aufzunehmen. Anstatt, dass diese Aufwände in der Offerte enthalten sind, erachtet der Baumeister diese Anpassungen als Mehraufwand. Für mich war es immer Inhalt der Offerte, da diese auf den Baubewilligungsplänen enthalten waren, jedoch auf den Detailplänen welche an den Baumeister gingen nicht enthalten waren. Haftet hier der Architekt? Ich kann doch davon ausgehen, dass alle notwendigen Arbeiten gemäss Baubewilligung enthalten sind?

Danke für eure Hilfe.

 
Ich kann doch davon ausgehen, dass alle notwendigen Arbeiten gemäss Baubewilligung enthalten sind?
Nein, natürlich nicht. Es ist völlig egal was in einer Baubewilligung enthalten ist. Entscheidend ist das was im Vertrag steht.

 
Pfälzer,

Danke für die schnelle Antwort. Ich meinte eigentlich damit: Kann ich nicht davon ausgehen, dass der Architekt die Ausschreibungen so erstellen muss, dass der Inhalt mit der Baubewilligung übereinstimmt? Der Ausschreibungstext ist 30 Seiten lang und für mich nur Bahnhof. Ich kann ja nicht überprüfen, ob der Inhalt korrekt ist und alle Arbeiten enthalten sind.

Ich habe den Architekten per Email (während der Bauphase) angefragt, ob diese Arbeiten am bestehenden Haus in der Ausschreibung enthalten sind, da mir ungereimtheiten aufgefallen sind. Er hat mir das mit ja beantwortet, der Baumeister meint nun jedoch, diese Arbeiten waren nicht Inhalt.

 
Ja das kann ich letztlich als Aussenstehender nicht abschliessend sagen... ob da hätte alles drin sein müssen, welche Absprachen es ggf. gegeben hatte.. Naürlich solltest Du als Baulaie davon ausgehen können, dass Dein Architekt auch wirklich alles was besprochen oder erforderlich ist, auch in die Ausschreibung und letztlich in den daraus flogenden Auftrag aufnimmt. In diesem Zusammenhang besteht natürlich auch eine Sorgfaltspflicht des Architekten Dir, als seinem Auftraggeber gegenüber..dass Dir kein Schaden entstünde. Aber das ist dann doch öfters mehr Theorie als die Praxis...

Kläre es mit Deinem Architekten ab, er soll zu seinen damaligen Aussagen Stellung nehmen...wenn Du alles noch schriftlich vorliegen hast, dann ist dies ja eine gute Ausgangssituation. Als Vertragspartner mit dem Baumeister, bist vorrangig aber Du an der Front...Dein Architekt muss Dir dabei helfen...wenn es nachweislich sein Fehler war, kannst Du ihn natürlich auch in die Verantwortung nehmen.

 
Weiss jemand wer die Kosten für Mangelhafte Ausschreibungen bezahlen muss? Welches Zeitfenster benötigt ein Architekt für die Ausschreibung vom Baumeister? Wie lange dauern dann die weiteren?


Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Der Baumeister haftet nicht für Dinge, die der Architekt vergessen hat. Es wäre auch absurd, dass der Bauherr Änderungen will die Mehrkosten verursachen und dass diese dann der Baumeister als Mehrkosten zurückmelden muss. Diese Klausel gilt üblicherweise für Mehrkosten, die erst beim Bau zum Vorschein kommen. Bei Alt- und Umbauten kann das schon vorkommen.

Üblicherweise läuft das so, dass alles über den Architekten/Bauführer geht und dieser dann auch jederzeit über die Kosten Auskunft geben können sollte. Wenn der Bauherr am Architekten vorbei Änderungen in Auftrag gibt, ist das schlecht. Bei "mangelhaften Ausschreibungen" gibt es Sowieso-Kosten, weil das eben sowieso gekommen wäre, auch wenn man es vorher gewusst hätte. Wurde ein sicher vorhersehbarer Posten vergessen, ist das schon ein Vorwurf an den Architekten.

 

Statistik des Forums

Themen
27.478
Beiträge
257.604
Mitglieder
31.760
Neuestes Mitglied
mareo