Hallo zusammen,
Ich bin schon seit einiger Zeit mit dem Baumeister in Diskussion bezüglich der Schlussrechnung.
Einige Punkte waren für mich klarer Inhalt der Offerte:
Wir haben eine Pauschalvereinbarung (ca 170'000) für die Erstellung des Hauses, Beinhalteten auch einen Schätzwert für Werkleitungen, Bohren, Durchbrüche und Schitze, welche dann nach Abrechnung verrechnet werden.
Zu erwähnen habe ich, dass es ein Anbau an ein bestehendes Haus war.
Vertraglich war vereinbart, dass Mehrkosten sofort ,schriftlich per Regierapport zu melden sind.
Nun während der Bauphase habe ich nie einene einzigen Rapport gesehen und auch der Bauführer hat nie einen unterschieben.
Nun der Hammer: Der Baumeister will über 23'000 Fr. Mehrkosten für dies und das geltend machen, von welchen ich nie erfahren habe, dass Mehrkosten auf mich zukommen.
Während des Projektverlaufes habe ich die Kosten fast täglich nachgeführt und fortlaufende Entscheidungen getroffen, ob wir das oder dies noch umsetzen.
Natürlich sind wir nun mit den Kosten zu hoch, da ich mit diesen 23'000 nicht gerechnet habe.
Da wir eine Pauschalvereinbarung hatten, bin ich davon ausgegangen, dass kleine Änderungen welche wir wärend der Bauphase vorgenommen haben (Vormauerung im Badzimmer, eine Mauer im Wohnzimmer (ca 1.2m breit mit 15cm Ziegeln) und ähnliches dann in der Pauschale enthalten waren, da nie von einem Regierapport gesprochen wurde.
Es waren auch Änderungen vorhanden, bei denen wir klar eine Nachtragsofferte verlangt haben. Diese Kosten waren mir dann auch bewusst und einkalkuliert.
Naja ich sehe, dass der Baumeister schon Mehraufwände hatte, jedoch war er verpflichtet diese mir zu melden, hat das aber unterlassen.
Kann mir hier jemand mit Rat weiterhelfen? Kann er diese Mehraufwendungen einfach nachträglich einfordern und sagen, dass war dann halt doch nicht Inahlt der Offerte?
Bei einem Punkt hat auch der Architekt (ich vermute das vorerst) vergessen Änderungen am bestehenden Gebäude beim Ausmass aufzunehmen. Anstatt, dass diese Aufwände in der Offerte enthalten sind, erachtet der Baumeister diese Anpassungen als Mehraufwand. Für mich war es immer Inhalt der Offerte, da diese auf den Baubewilligungsplänen enthalten waren, jedoch auf den Detailplänen welche an den Baumeister gingen nicht enthalten waren. Haftet hier der Architekt? Ich kann doch davon ausgehen, dass alle notwendigen Arbeiten gemäss Baubewilligung enthalten sind?
Danke für eure Hilfe.
Ich bin schon seit einiger Zeit mit dem Baumeister in Diskussion bezüglich der Schlussrechnung.
Einige Punkte waren für mich klarer Inhalt der Offerte:
Wir haben eine Pauschalvereinbarung (ca 170'000) für die Erstellung des Hauses, Beinhalteten auch einen Schätzwert für Werkleitungen, Bohren, Durchbrüche und Schitze, welche dann nach Abrechnung verrechnet werden.
Zu erwähnen habe ich, dass es ein Anbau an ein bestehendes Haus war.
Vertraglich war vereinbart, dass Mehrkosten sofort ,schriftlich per Regierapport zu melden sind.
Nun während der Bauphase habe ich nie einene einzigen Rapport gesehen und auch der Bauführer hat nie einen unterschieben.
Nun der Hammer: Der Baumeister will über 23'000 Fr. Mehrkosten für dies und das geltend machen, von welchen ich nie erfahren habe, dass Mehrkosten auf mich zukommen.
Während des Projektverlaufes habe ich die Kosten fast täglich nachgeführt und fortlaufende Entscheidungen getroffen, ob wir das oder dies noch umsetzen.
Natürlich sind wir nun mit den Kosten zu hoch, da ich mit diesen 23'000 nicht gerechnet habe.
Da wir eine Pauschalvereinbarung hatten, bin ich davon ausgegangen, dass kleine Änderungen welche wir wärend der Bauphase vorgenommen haben (Vormauerung im Badzimmer, eine Mauer im Wohnzimmer (ca 1.2m breit mit 15cm Ziegeln) und ähnliches dann in der Pauschale enthalten waren, da nie von einem Regierapport gesprochen wurde.
Es waren auch Änderungen vorhanden, bei denen wir klar eine Nachtragsofferte verlangt haben. Diese Kosten waren mir dann auch bewusst und einkalkuliert.
Naja ich sehe, dass der Baumeister schon Mehraufwände hatte, jedoch war er verpflichtet diese mir zu melden, hat das aber unterlassen.
Kann mir hier jemand mit Rat weiterhelfen? Kann er diese Mehraufwendungen einfach nachträglich einfordern und sagen, dass war dann halt doch nicht Inahlt der Offerte?
Bei einem Punkt hat auch der Architekt (ich vermute das vorerst) vergessen Änderungen am bestehenden Gebäude beim Ausmass aufzunehmen. Anstatt, dass diese Aufwände in der Offerte enthalten sind, erachtet der Baumeister diese Anpassungen als Mehraufwand. Für mich war es immer Inhalt der Offerte, da diese auf den Baubewilligungsplänen enthalten waren, jedoch auf den Detailplänen welche an den Baumeister gingen nicht enthalten waren. Haftet hier der Architekt? Ich kann doch davon ausgehen, dass alle notwendigen Arbeiten gemäss Baubewilligung enthalten sind?
Danke für eure Hilfe.