Aussentreppe als Vorbau?

ChrisB

Mitglied
01. Mai 2010
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Hallo zusammen

Unser eingeschossiges Flachdach-Hausprojekt im Thurgau geht in die Bewilligungsphase. Sich an die Aussenwand anschmiegend soll eine ca. 1 m breite Aussentreppe vom Boden zur oberen Dachkante den Zugang zum begehbaren Dach gewährleisten, und zwar über ziemlich genau 1/3 der Aussenwandlänge hinweg. Meine Frage ist nun folgende: Gilt eine solche Treppe als integraler Bestandteil des Gebäudes oder als "Vorbau von gesamthaft untergeordnetem Ausmass" und damit als baurechtlich gesehen nicht relevant betreffend des Gebäudegrenzabstands?

Schon im Voraus herzlichen Dank für Feedback!

Einen schönen Tag noch

Chris

 
Hallo Nice Nofret

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ja, die Treppe soll offen geführt werden (Stahlkonstruktion, leichtes Geländer etc.). Kein Problem hiesse dann "Vorbau von gesamthaft untergeordnetem Ausmass"? Ich frage dies auch, weil sich ja die Aussentreppe über die ganze Haushöhe zieht, es ist in diesem Sinne also nicht z.B. einfach nur ein Vordach...

Gruess

Chris

 

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