Hallo zusammen
Unser eingeschossiges Flachdach-Hausprojekt im Thurgau geht in die Bewilligungsphase. Sich an die Aussenwand anschmiegend soll eine ca. 1 m breite Aussentreppe vom Boden zur oberen Dachkante den Zugang zum begehbaren Dach gewährleisten, und zwar über ziemlich genau 1/3 der Aussenwandlänge hinweg. Meine Frage ist nun folgende: Gilt eine solche Treppe als integraler Bestandteil des Gebäudes oder als "Vorbau von gesamthaft untergeordnetem Ausmass" und damit als baurechtlich gesehen nicht relevant betreffend des Gebäudegrenzabstands?
Schon im Voraus herzlichen Dank für Feedback!
Einen schönen Tag noch
Chris
Unser eingeschossiges Flachdach-Hausprojekt im Thurgau geht in die Bewilligungsphase. Sich an die Aussenwand anschmiegend soll eine ca. 1 m breite Aussentreppe vom Boden zur oberen Dachkante den Zugang zum begehbaren Dach gewährleisten, und zwar über ziemlich genau 1/3 der Aussenwandlänge hinweg. Meine Frage ist nun folgende: Gilt eine solche Treppe als integraler Bestandteil des Gebäudes oder als "Vorbau von gesamthaft untergeordnetem Ausmass" und damit als baurechtlich gesehen nicht relevant betreffend des Gebäudegrenzabstands?
Schon im Voraus herzlichen Dank für Feedback!
Einen schönen Tag noch
Chris