Hallo,
ich bin Mieter eines Hauses im Kanton Zürich, Herrliberg. Hier gibt es eine Aussentreppe über 2 Stockwerke, die damals als Zugang zur Einliegerwohnung nachträglich gebaut wurde vor 10 Jahren laut Vermieter. Am Freitag bin ich im unteren Teil beim Herunterlaufen der Treppe durch eine Stufe durchgebrochen (ich bin normalgewichtig .
Die Stufen sind aus Waschbeton. Rest Stahl. Die Steinstufen liegen recht und links auf, wie ein Art Regal und sind dort verfugt.
Eine Unterkonstruktion fehlt völlig. Das heisst, die Stufen sind freihängend in der Luft. Als laie würde ich sagen, die muss
ja in der Mitte irgendwann durchbrechen.
Ausser heftige Prellungen ist zum Glück mir nichts weiteres passiert, habe dies untersuchen lassen beim Doktor.
Der Vermieter war da und wollte diese seiner Versicherung melden. Heute gibt er an, er wäre nicht zuständig, das wäre
Sache meiner Krankenversicherung bzw. Unfallversicherung.
Ich habe hierzu folgende Fragen an Euch:
a) Ist in der Schweiz bei Steinstufen nicht eine Unterkonstruktion vorgeschrieben, schon wegen dem Eigengewicht der Stufen?
/emoticons/default_cool.png dies ist doch ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Vermieteres/Eigentümers?
anbei auch ein Bild von der Sache.
Freu mich auf Euere Antworten.
Gruss
Markus
ich bin Mieter eines Hauses im Kanton Zürich, Herrliberg. Hier gibt es eine Aussentreppe über 2 Stockwerke, die damals als Zugang zur Einliegerwohnung nachträglich gebaut wurde vor 10 Jahren laut Vermieter. Am Freitag bin ich im unteren Teil beim Herunterlaufen der Treppe durch eine Stufe durchgebrochen (ich bin normalgewichtig .
Die Stufen sind aus Waschbeton. Rest Stahl. Die Steinstufen liegen recht und links auf, wie ein Art Regal und sind dort verfugt.
Eine Unterkonstruktion fehlt völlig. Das heisst, die Stufen sind freihängend in der Luft. Als laie würde ich sagen, die muss
ja in der Mitte irgendwann durchbrechen.
Ausser heftige Prellungen ist zum Glück mir nichts weiteres passiert, habe dies untersuchen lassen beim Doktor.
Der Vermieter war da und wollte diese seiner Versicherung melden. Heute gibt er an, er wäre nicht zuständig, das wäre
Sache meiner Krankenversicherung bzw. Unfallversicherung.
Ich habe hierzu folgende Fragen an Euch:
a) Ist in der Schweiz bei Steinstufen nicht eine Unterkonstruktion vorgeschrieben, schon wegen dem Eigengewicht der Stufen?
/emoticons/default_cool.png dies ist doch ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Vermieteres/Eigentümers?
anbei auch ein Bild von der Sache.
Freu mich auf Euere Antworten.
Gruss
Markus