Ausserkantonales Grundstück

kleinerhobbit

Mitglied
25. Jan. 2011
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Hallo zusammen

Im letzten Juni haben wir mit dem Bau unseres Eigenheims im Kanton Solothurn begonnen.

Das Grundstück auf dem unser Eigenheim gebaut wird, haben wir wir vor dem Baubeginn gekauft.

Unser aktueller Wohnsitz liegt aber im Moment im Aargau. Heute habe ich nun schon eine Steuererklärung vom Kanton Solothurn bekommen. Ich gehe nun davon aus, dass der Kanton Solothurn etwas von mir möchte.

Kann mir jemand sagen was ich genau den Solothurnern angeben muss?

Vielen Dank schon mal.

Gruss

Kl. Hobbit

 
Es geht um Vermögenssteuern und evtl Eigenmietwert des Grundstücks (der aber wohl kaum anfällt, wenn noch nicht bebaut).

Ich hab damals im Amt angerufen, bin auch von AG nach SO gezogen. Die habenmir dann ganz freundlich gesagt, dass ihnen ein korrekt ausgefülltes Deckblatt und eine Kopie der Steuererklärung AG reichen.

Wenn das Haus Ende Jahr noch gar nicht begonnen war, oder erst im bau, ist die Wahrscheinlichkeit ganz gut, dass es am Ende 0 Steuern im Kanton SO bedeutet.

 
habe genau dieselbe situation. unbebautes grundstück in sg gekauft wohnhaft noch in zh.

muss ich den einfach den kaufpreis als vermögen angeben?

oder noch speziell einen steuerwert bei der gemeinde einfordern?

 
Im SO bekamen wir einen Amtlichen Wert (Stand irgendwann 70er Jahre, der mit einem Faktor auf heutigen Wert hochgerechnet wird). Das kam aber von selber.

 
Bei uns gleiche Situation: Wohnen noch in BL, bauen aber in SO. Es kam gestern auch eine Steuererklärung von SO - ohne Begleitbrief oder sonst eine spezifische Wegleitung. Grundsätzlich bin ich da steuerpflichtig, wo ich wohne. Hätte ich nicht dieses Thema hier gefunden, so hätte ich die Steuererklärung von SO gleich weggeworfen. Was soll das eigentlich?!?

Nun reiche ich alles mal meinem Treuhänder ein, soll der sich darum kümmern... Ich begreife jedenfalls nicht, wieso ich plötzlich in zwei Kantonen steuerpflichtig sein sollte...

Die Schätzung vom Kanton SO habe ich noch nicht erhalten, aber diese müsste ja dann in die Steuererklärung BL einfliessen, nicht in die Steuererklärung SO. Seltsame Menschen, diese solothurner Steuerämtler...

 
also ich habe mich beim steueramt erkundigt. man gibt das bauland in der steuererklärung des wohnsitzes an. und schickt eine kopie davon an den kanton in welchem das grundstück ist. kopie kaufvertrag beilegen.

 

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