Ausstieg aus nicht unterschriebenem Werkvertrag

cider101

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11. Dez. 2006
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Hallo zusammen,

wir brauchen mal dringed eure Hilfe. Folgende Situation:

Unser Architekt hat fuer die Elektroinstallation mehrere Offerten von verschiedenen Handwerken eingeholt und uns einen Kostenvergelich der Offerten per Email zugesandt, mit dem Hinweis, falls er innerhalb von 5 Tagen nichts hoert nehme er an die Offerten seien in Ordnung und der "billigste" Anbieter kriege den Zuschlag.

Hier sollte ich erwaehnen, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt weder einen Elektroplan noch die Ausschreibungsunterlagen gesehen habe. Im vertrauen auf den Architekt habe ich per Mail mit "das geht i.O" geantwortet.

Nun haben wir den Werkvertrag erhalten und zum ersten mal den offerierten Inhalt gesehen welcher unserer Ansicht nach voellig ueberteuert ist. Wir haben den Architekten umgehend informiert, dass wir das Angebot als zu teuer einstufen und deshalb den Werkvertrag NICHT unterschreiben werden. Der Architekt beharrt jetzt aber darauf, dass wir durch das email einen gueltigen vertrag abgeschlossen haetten.

Fragen:

-Wie sieht die Situation rechtlich aus ? Sind wir an den Vertrag gebunden obwohl wir ihn noch nicht unterschrieben haben ?

-Welche Kosten koennten auf uns zukommen, falls das Email an den Architeken als rechtlich binden gilt und wir vom Vertrag zuruecktreten moechten ?

danke im voraus

ps: ja, das war wirklich blau-auegig von uns!

 
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Hallo Cider101

Ob nun diese E-Mail gilt oder nicht ist sicher eine spezielle Frage die ich nicht beantworten kann. Aber für was unterzeichnet man denn den Vertrag wenn das Mail schon gültig wäre. Im schlimmsten Fall müsstest du wohl den entstandenen Schaden - also z.B. bereits eingekauftes Material des Handwerkers vergüten. Zumal du ja das Mail nicht direkt an den Handwerker sondern an den Architekt gesendet hast der ja als dein Auftragnehmer auf deiner Seite zu stehen hat!

Auf der anderen Seite ist es in der Handwerksbranche schon auch noch so dass ein Handschlag noch etwas gilt.

So oder so denke ich dein grösseres Problem ist das mit dem Architekten und dem Vertrauen in seine Beratungsleistung. Wie kann es sein dass der Architekt die Offerte für gut befindet und du nicht?

.

 
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Hallo Werner

erstmals vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Das mit dem Vertrauen in den Architekten ist in der Tat das groesste Problem momentan. Der Limes tendiert zur Zeit gegen Null. Die laeppische Antwort des Architekten bzgl. den Offertpreisen war, dass diese vom Markt vorgegeben werden und er keine wunder bewirken koenne. Ich habe Ihn dann darauf hingewiesen, dass keine wunder sondern nur eine preislich "anstaendige" Offerte erwarte. Hier im Forum gibts ja diesbezueglich genuegen Infos und jemand war so freundlich und hat mir seine Elektro-Offerte zur Analyse/Vergleich geben...

gruss

marco

 
Hallo

Der Werkvertrag ist zwischen dir und dem Unternehmer. Diesen hast du offenbar vorher noch nie gesehen, geschweige denn unterzeichnet. Er ist daher auch kaum gültig.

Ausnahme: ihr habt den Architekten ausdrücklich ermächtigt, in eurem Namen und auf eure Rechnung Verträge abzuschliessen.

Die Geschichte hier lässt sich sicher noch zurechtbiegen. Allerdings: wie kommt es, dass ihr eurem Architekten als Fachmann und Berater derart misstraut? Ist das wirklich eine gute Basis für die Zusammenarbeit?

Mein Vorschlag:

1. Situation mit Architekt besprechen und festlegen, wie mit dem Elektriker verfahren werden soll

2. Dann Elekriker-Problem lösen.

Viel Erfolg beim Bauen!

 
Hallo mme

Auch dir besten Dank fuer Deine Antwort. Langsam fuehle ich mich bestaetig in unserer Meinung, dass die Vertraege (noch) nicht Rechtsgueltig sind. Und nein, wir haben den Architekten nicht bevollmaechtigt, Vertraege fuer uns abschliessen zu duerfen.

Nachtrag.... habe gerade deinen Beruf gesehen...jetzt bin ich definitiv beruhigt /emoticons/default_wink.png

Das mit dem Vertrauen ist eine lange Geschichte. Angefangen hat alles mit kleinen Fehlern die vertuscht und abgestritten wurden, bis wir sie schwarz-auf-weiss belegen konnten. Nicht, dass ich keine Fehler akzeptieren wuerde. Wo gehobelt wird fallen spaene and nobody is perfect, auch ich nicht. Aber meiner Meinung nach steht man zu seinen Fehlern. Danach kamen zum Teil wiederspruechliche Aussagen hinzu. Das Problem ist halt wenn erste Zweifel entstehen. Dies nagt am Vertrauen und einige seiner "Aktionen" haben nicht wirklich dazu beigetragen, das Vertrauen wieder zu steigern....

 
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bis zu diesem Zeitpunkt weder einen Elektroplan noch die Ausschreibungsunterlagen gesehen habe. Im vertrauen auf den Architekt habe ich per Mail mit "das geht i.O" geantwortet.

ps: ja, das war wirklich blau-auegig von uns!
Hallo cider,

Dein Schlußsatz trifft es genau. Und das, obwohl Du schon seit 2006 im Forum bist! Wie kommt´s ?

Wenn ich die anschließenden Bemerkungen/Antworten von Dir lese, so habe ich doch Zweifel, ob tatsächlich noch das notwendigerweise erforderliche (blinde) Vertrauen zu Deinem Archtitekten vorhanden ist!

Und das, bevor noch ein einziger Stein vermauert wurde!

Du solltest in der Tat ein klärendes Gespräch mit ihm führen. Dass er ohne mit Dir den Umfang des Elektrogewerkes abzustimmen, überhaupt eine Ausschreibung erstellt hatte, grenzt für mich schon an grobfahrlässige Vertragsverletzung Dir gegenüber. Es sollte ausschließlich seine Aufgabe sein, für Dich als Baulaien, alle Gefahren fernzuhalten und Deine Wünsche (sei es die Ausstattung oder das Budget) unbedingt einzuhalten, bzw. mit dem technisch und baurechtlich machbaren abzustimmen.

Wenn er Dir einen Werkvertrag zur Unterzeichnung vorlegt bedeutet dies ja, dass er diesen nur mit den Daten des Anbieters / der Offerte für Dich ausgefüllt hat und noch nicht, dass ein Vertrag zwischen Dir, als Auftraggeber und dem Handwerker, als Auftragnehmer zustande kam. Dies wäre erst dann der Fall, wenn Du diesen Werkvertrag unterzeichnen würdest und dieser wiederum vom Handwerker, als Anerkennung und Bestätigung des Auftrages, gegengezeichnet wurde.

All dies ich nicht geschehen. Wenn der Architekt dies vorab mündlich dem Handwerker zugesagt hatte, dann ist es in erster Linie sein Problem, denn der Handwerker hat auch von Dir keine mündliche Zusage erhalten.

Wobei man nun ja durchaus in einem Gespräch (hier aber mit klaren Vorgaben >Grenzen< von Dir) noch einiges klären und die Offerte nach Deinen eigentlichen Wünschen und Bedürfnissen ändern kann. Hängt es nur an den Massen oder den Einbauteilen bzw. der Ausstattung, kann man dieses Volumen ja ggf. noch über die Einheitspreise zurückrechnen und eine neue Vertragssumme daraus bilden.

Ansonsten soll er eine neue Ausschreibung/Devisierung ausführen.

Sollte er sich hierzu verweigern, würde ich ihm auch die anderen "Ungereimtheiten" vorhalten und wegen verlorengegangenem Vertrauen den Auftrag kündigen.

Denn sollte seine Einstellung zu Deinem Bauvorhaben sich nicht ändern, dann wird es wohl in der gleichen Weise weitergehen und Du erlebst ggf. eine relativ stressige Bauzeit, mit unnötigerweise überzogenen Baukosten und Bauzeiten.

 
In der Regel ist Bau oder Kauf des Eigenheims die mit Abstand grösste Investition, die Herr oder Frau Schweizer im Laufe ihres Lebens tätigen. Trotzdem wird oft nicht genügend sorgfältig vorgegangen.

Das saubere Checken des Architekten - Referenzen, Betreibungsregisterauszug - gehört sicher dazu. Dann aber muss es auch vom Bauch her stimmen. Man muss sich gut aufgehoben fühlen. Sonst gibts irgendwann Probleme. Und das ist dann teuer...

Deshalb: wenn das Vertrauen nicht da ist, besser einen Strich ziehen. Bereits bezogene Leistungen sauber abrechnen und bezahlen. Und mit einer Person des Vertrauens weiterfahren.

Ist unangenehm, gibt Aufwand. Lohnt aber.

 
Hallo Pfälzer

auch dir besten dank für deine Antworten.

Tja, ich bin zwar seit 2006 im Forum registriert, hatte aber eine längere Absenz. In der zwischenzeit habe ich 2 Kinder mehr, ein Nachdiplom-Studium absolviert, den Job und den Wohnort gewechselt /emoticons/default_wink.png Da ist nicht mehr viel Zeit fürs Forum geblieben /emoticons/default_wink.png

Unsere Bausituation ist zudem ein bischen kompliziert. Wir sind 3 Bauherren die in Etappen bauen, die Offerten werden aber gleichzeitig eingeholt. Da der erste Bauherr die Baubewilligung 2 Monate früher als wir erhalten hat, ist dieser natürlich etwas weiter fortgeschritten. Deshalb wurde in etwa die gleiche Installation für unser Haus ausgeschrieben umd die Einheitspreise fest zu machen. Den genauen Inhalt werden wir zu gegebener Zeit fixieren.

Die ganze Situation ist dann durch Missverständnisse beiderseit eskaliert. Am Freitag hatten wir ein 3 stündiges Gespräch und klargestellt, was beide Seiten voneinander erwarten. Das Vertrauen ist teilweise wieder hergestellt, "blindes Vertrauen" wird es aber sicher nicht mehr geben.

gruss

marco

 
"Blindes Vertrauen" ist etwas dass man beim Bauen und Autokauf nie haben darf, das geht dann nämlich meistens ins (blinde) Auge...

 
Hallo Pfälzer

auch dir besten dank für deine Antworten.

Tja, ich bin zwar seit 2006 im Forum registriert, hatte aber eine längere Absenz. In der zwischenzeit habe ich 2 Kinder mehr, ein Nachdiplom-Studium absolviert, den Job und den Wohnort gewechselt /emoticons/default_wink.png Da ist nicht mehr viel Zeit fürs Forum geblieben /emoticons/default_wink.png

gruss

marco
Hallo Marco,

das erklärt natürlich alles und entschuldigt das fehlende Wissen um die Situation /emoticons/default_wink.png

Das gemeinsame einholen von Offerten, von vermeintlich gleichen Dingen, ist natürlich in Ordnung, wenn auch, wie in Deinem Falle, wenn man dies nicht genau abspricht und den Rahmen festlegt, zu einigen Problemen führen kann.

Grundlegend kann er ja Offerten einholen, aber wenn es um die jeweilige Vergabe /Beauftragung geht, dann geht dies nur und ausschließlich über die exakte Festlegung mir Dir als Bauherren! Etwas anderes sollte und darf es nicht geben, da dies dann einem Freibrief gleich käme. Du wünschst, bestellst und bezahlst, womit Du auch den Rahmen vorgibst und die letzte Entscheidung darüber hast.

Wenn Ihr eine Einigung gefunden habt, welche ein weitere Zusammenarbeit als sinnvoll erscheinen lässt, dann ist es ja in Ordnung. Nutze aber in Deinem Interesse dieses Forum, um bei weiteren Ungereimtheiten oder Unklarheiten, diese vor einer möglichen Vergabe/Entscheidung nachzufragen bzw. zu klären.

 

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