Hallo zusammen,
wir brauchen mal dringed eure Hilfe. Folgende Situation:
Unser Architekt hat fuer die Elektroinstallation mehrere Offerten von verschiedenen Handwerken eingeholt und uns einen Kostenvergelich der Offerten per Email zugesandt, mit dem Hinweis, falls er innerhalb von 5 Tagen nichts hoert nehme er an die Offerten seien in Ordnung und der "billigste" Anbieter kriege den Zuschlag.
Hier sollte ich erwaehnen, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt weder einen Elektroplan noch die Ausschreibungsunterlagen gesehen habe. Im vertrauen auf den Architekt habe ich per Mail mit "das geht i.O" geantwortet.
Nun haben wir den Werkvertrag erhalten und zum ersten mal den offerierten Inhalt gesehen welcher unserer Ansicht nach voellig ueberteuert ist. Wir haben den Architekten umgehend informiert, dass wir das Angebot als zu teuer einstufen und deshalb den Werkvertrag NICHT unterschreiben werden. Der Architekt beharrt jetzt aber darauf, dass wir durch das email einen gueltigen vertrag abgeschlossen haetten.
Fragen:
-Wie sieht die Situation rechtlich aus ? Sind wir an den Vertrag gebunden obwohl wir ihn noch nicht unterschrieben haben ?
-Welche Kosten koennten auf uns zukommen, falls das Email an den Architeken als rechtlich binden gilt und wir vom Vertrag zuruecktreten moechten ?
danke im voraus
ps: ja, das war wirklich blau-auegig von uns!
wir brauchen mal dringed eure Hilfe. Folgende Situation:
Unser Architekt hat fuer die Elektroinstallation mehrere Offerten von verschiedenen Handwerken eingeholt und uns einen Kostenvergelich der Offerten per Email zugesandt, mit dem Hinweis, falls er innerhalb von 5 Tagen nichts hoert nehme er an die Offerten seien in Ordnung und der "billigste" Anbieter kriege den Zuschlag.
Hier sollte ich erwaehnen, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt weder einen Elektroplan noch die Ausschreibungsunterlagen gesehen habe. Im vertrauen auf den Architekt habe ich per Mail mit "das geht i.O" geantwortet.
Nun haben wir den Werkvertrag erhalten und zum ersten mal den offerierten Inhalt gesehen welcher unserer Ansicht nach voellig ueberteuert ist. Wir haben den Architekten umgehend informiert, dass wir das Angebot als zu teuer einstufen und deshalb den Werkvertrag NICHT unterschreiben werden. Der Architekt beharrt jetzt aber darauf, dass wir durch das email einen gueltigen vertrag abgeschlossen haetten.
Fragen:
-Wie sieht die Situation rechtlich aus ? Sind wir an den Vertrag gebunden obwohl wir ihn noch nicht unterschrieben haben ?
-Welche Kosten koennten auf uns zukommen, falls das Email an den Architeken als rechtlich binden gilt und wir vom Vertrag zuruecktreten moechten ?
danke im voraus
ps: ja, das war wirklich blau-auegig von uns!
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