Ausstieg Vorprojekt nach TU

fab_nine

New member
19. Sep. 2018
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Hallo bin neu hier und habe folgende Frage:

Habe bei einem Architekten ein Vorprojekt nach TU kostenpflichtig erstellen lassen. Beinhaltet sind Grundrisse, Fassadenpläne, Aussenvisualisierungen und eine Kostenschätzung nach TU (ein Blatt mit einem Betrag drauf).

Nach der ersten Erstellung des Grundrisses gab es noch Anpassungen welche gemäss Architekt im Preis vom Vorprojekt beinhaltet sind. Zusätzlich habe ich noch ein Dokument erhalten zu der Bodengegebenheit (welches nur weitergeleitet wurde) und es wurde eine Offerte erstellt (nicht durch den Architekten) für Bäder, Küche und Garderobe. Dies da ich gerne wissen wollte was überhaupt im Pauschalpreis beinhaltet ist. Mir wurde nie kommuniziert, dass solche Arbeiten zusätzlich Kosten sollen nebst dem Preis welcher für das Vorprojekt bezahlt wurde.

Nach reiflicher Überlegung und mehreren Fehlern seitens Architekt (inexaktes Arbeiten, falsche Preisangabe, nicht klare Kommunikation, etc.) habe ich mich entschlossen nicht mehr mit dem Architekten weiterzufahren.

Dies habe ich ihm nun mitgeteilt. Er will mir nun eine Rechnungstellung nach SIA (obwohl das Vorprojekt nach TU vereinbart wurde) zustellen und teilt mir mit, dass ich auf gar keinen Fall sein Projekt (obwohl ich den grössten Teil der Ideen eingebracht habe) weiterverwenden darf und auch keine Datei im CAD Format erhalten werde.

Wie weiter ausser dem Architekten zu antworten?

Danke für eure Hilfe !

Gruss

Fab

 
Das könnte glatt mein ehemaliger Architekt sein.

Arbeiten die nicht im Rahmen des vereinbarten Auftrags sind, müssen separate angewiesen werden und kostenfolge muss bekannt sein. Architekten bekunden auch oftmals mühe Phasengerecht zu arbeiten. D.h. sie verrichten Arbeiten, die eigentlich erst in einer späteren Phase vergütet werden. Sollte es nicht zu einer weiteren zusammenarbeit kommen, bleiben sie dann auf den offenen Rechnungen sitzen.

Die Arbeitsresultate des Auftrages darfst Du selbstverständlich verwenden, jedoch nur für dieses Projekt. Solltest Du z.B. ein Einfamilienhaus geplant haben, darfst Du die Pläne dann nicht verwenden um eine Überbauung mit 15 dieser Häuser zu bauen.

Es ist schwierig ohne weitere Details, z.B. Wortlaut der Verträge, ein verlässliches Urteil zu bilden. Würde aber anraten nichts zu bezahlen, was Du als nicht gerechtfertigt betrachtest. Solltest Du bei einer Rechnung zwar anerkennen dass eine Forderung bestehen könnte, jedoch nicht in dieser Höhe, würde ich empfehlen nichts zu bezahlen bis eine Einigung über den entgültigen Betrag besteht.

Gruss,

Christian

 
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Hallo Christian

danke für deine Antworten.

Verstehe ich also richtig, dass ich den Grundriss welcher durch diesen Architekten für mich erstellt worden ist, weiter für mein Eigenheim verwenden kann (keine Überbauung)?

Gruss

Fab

 
Absolut, Grundriss darf im Rahmen des Projektes verwendet werden. Auch seine Haltung bezüglich Datenherausgabe ist nicht hinnehmbar. Du hast Anrecht auf Herausgabe des Arbeitsresultates, allenfalls könnte eine bescheidene Gebühr für die Bereitstellung der Dateien erhoben werden (max. 1-2 h).

 

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