Ausuhub - wann ist gilt dieser bautechnisch als abgeschlossen?

flash56

Mitglied
08. Mai 2012
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Hallo

Weiss jemand hier, ab wann ein Aushub für ein EFH als abgeschlossen betrachtet werden kann?

Gibt es hier allgemein gültige Richtlinen?

Merci

 
Lieber flash56

Aushub ist fertig, wenn die Arbeiten erledigt sind.

Zu Deutsch. Wenn der Unternehmer fertig ist, wird er mit Dir eine Abnahme machen. Und danach macht er die Schlussrechnung. Nach der Schlussrechnung gibt's keine Arbeiten mehr.

Oder, was war die Frage?

grüsse

haba

PS. für die anderen im Forum wär's spannend, sie wüssten, was das (Dein) Problem ist. a) macht es den Artikel spannender und die Wahrscheinlichkeit, dass geantwortet wird steigt /emoticons/default_cool.png können andere etwas lernen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo flash56,

ein bautechnisches Ende gibt es nicht, jedoch gibt es eine juristische Fertigstellung. Dies ist, sobald der Werkvertrag erfüllt ist. Sprich alle Leistungen welche ihr im Werkvertrag abgemacht habt, müssen entsprechend ausgeführt sein. Wobei mit Leistungen nicht zwingend einzelne Leistungen gemeint sind - sondern das Werk gemeint ist, daher der Begriff Werkvertrag. Danach gehts weiter wie "haba" bereits geschrieben hat, Abnahme und Schlussrechung, oder wenn es keine Abnahme gibt, Inbetriebnahme und Schlussrechnung.

Gruss, Thomas

 
Hallo zusammen,

Merci für die Rückmeldungen. Wir bauen mit einem GU - gemäss Vertrag ist nach Vollendung des Aushubs die nächste Projektzahlung fällig.

Diese habe ich vom GU erhalten, jedoch ist der Aushub meiner Meinung nach nicht beendet, da nach wie vor ein Bagger vor Ort ist und noch nicht alles abgetragen ist.

Ich verstehe es so:

Bagger sollte weg sein und das Terrain bereit, so dass mit dem Bau des Fundaments gestartet werden kann.

Wie seht ihr das?

Merci, Flash56

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verstehe es so:

Bagger sollte weg sein und das Terrain bereit, so dass mit dem Bau des Fundaments gestartet werden kann.

Wie seht ihr das?

Merci, Flash56
Bagger müsste für mich nicht unbedingt weg sein. Evtl. wird der ja noch für was anderes benötigt (für was auch immer).

Rest sehe ich so wie du.

Gruss,

Thomas

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen!

Ok jetzt ist klar, es geht um einen leistungsgebundenen Zahlungsplan. Verträge sind immer auch Auslegungssache. Aus meiner Sicht bedeutet *Vollendung Aushub*, dass zwar der Bagger nicht weg sein muss - ausser er behindert die Nachfolgeleistung, jedoch muss wie bereits angetönt, der Aushub resp. das was alles darunter zur verstehen ist, beendet sein. Aber Achtung, Aushub ist nicht gleich Aushub. Es gibt den Baugrubenaushub (Ausführung durch Aushubfirma), den Kanalisationsaushub (Aushub durch Baumeister), den Baumeisteraushub für Fundamente etc. (Aushub durch Baumeister). Beachte bitte, ob mit Fälligkeit auch Valuta gemeint ist. Meine Empfehlung ist, die Situation mit deinem GU zu besprechen, nicht das Du infolge falsch Auslegung des Vertrages noch in Schwierigkeiten kommst.

Gruss, Thomas

 
Hallo Thomas

Merci für Deinen detaillierten Kommentar.

Im Vertrag steht drin:

...bei fertigstellung Aushub

Genaugenommen ist diese Formulierung zu ungenau und sie lässt viel Raum für Interpretation. Ich interpretiere es so, dass damit der Baugrubenaushub

gemeint ist. Vor Ort sind noch beträchtliche Erdmassen vorhanden. Anstelle dieser Erdmassen kommt das Gebäude zu stehen. Dese müssen nun noch entfernt werden, sonst kann mit dem Fundament oder auch Kanalisationsaushub gar nicht begonnen werden.

Gruss, Flash56

 

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