Hallo zusammen!
Ok jetzt ist klar, es geht um einen leistungsgebundenen Zahlungsplan. Verträge sind immer auch Auslegungssache. Aus meiner Sicht bedeutet *Vollendung Aushub*, dass zwar der Bagger nicht weg sein muss - ausser er behindert die Nachfolgeleistung, jedoch muss wie bereits angetönt, der Aushub resp. das was alles darunter zur verstehen ist, beendet sein. Aber Achtung, Aushub ist nicht gleich Aushub. Es gibt den Baugrubenaushub (Ausführung durch Aushubfirma), den Kanalisationsaushub (Aushub durch Baumeister), den Baumeisteraushub für Fundamente etc. (Aushub durch Baumeister). Beachte bitte, ob mit Fälligkeit auch Valuta gemeint ist. Meine Empfehlung ist, die Situation mit deinem GU zu besprechen, nicht das Du infolge falsch Auslegung des Vertrages noch in Schwierigkeiten kommst.
Gruss, Thomas