Auszug: Teppich schamponieren?

Dabadee

Mitglied
01. Feb. 2008
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In drei Monaten sollte der Bau unseres neuen Hauses fertig sein. Damit werden wir unser jetziges Zuhaus auch verlassen und abgeben.

Hierzu nun meine Fragen:

  • Muss beim Auszug der Teppich schamponiert werden (im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts erwähnt)?
  • Wie verhält es sich, wenn der Teppich bereits 10 Jahre alt ist? Gemäss Lebensdauertabelle ist dies der Alters-Richtwert für Teppich. Hat dies evtl. einen Einfluss auf die notwendige Reinigung?
Vielleicht ist ja jemand vom Fach oder hat entsprechende Erfahrungen gesammelt...?

 
Wenn im Mietvertrag wirklich nichts von schamponieren/extrahieren steht, würde ich diesbezüglich auch nichts unternehmen. (Bitte Vertrag nochmals genau durchlesen)./emoticons/default_smile.png

Falls der Vermieter irgendwelche Flecken bemängelt, so kann er dir normalerweise nach 10 Jahren nichts mehr berechnen.

Wäre der Teppich jünger und der Vermieter pocht auf Ersatz/Instandstellung infolge Flecken oder Beschädigung, so käme deine Hausratversicherung zum Zug.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage ist auch, wie Du die Wohnung damals übernommen hast (mit Teppich resp. hast Du den Teppich des Vormieters akzeptiert, obwohl der Ursprungszustand eigentlich ohne gewesen wäre?). Normalerweise musst Du den Ursprungszustand wieder "herstellen" wobei Du mit der 10-Jahresklausel auf der sicheren Seite stehst...

 
Du kannst auch den Vermieter fragen, ober allfällige Renovationen geplan hat. Falls er die ganze Wohnung umbauen sollte, kannst du dir ev. sogar das ganze Putzen sparen.

Gruss

Marcel

 
Die Frage ist auch, wie Du die Wohnung damals übernommen hast (mit Teppich resp. hast Du den Teppich des Vormieters akzeptiert, obwohl der Ursprungszustand eigentlich ohne gewesen wäre?). Normalerweise musst Du den Ursprungszustand wieder "herstellen" wobei Du mit der 10-Jahresklausel auf der sicheren Seite stehst...
Als wir eingezogen sind, war der Teppich bereits drin. Teppich entspricht sozusagen dem Ursprungszustand /emoticons/default_smile.png

Trotz des Alters ist er noch in einem guten Zustand in den Zimmern, auf der Treppe sind die Gebrauchsspuren jedoch schon beträchtlich und müsste meines erachtens erneuert werden. Werde wohl mal den Vermieter Fragen, ob er ihn nicht eh erneuert, dann wäre schampoonieren sinnlos.

 
Mir hat mal ein Teppichleger gesagt, dass shamponnieren der beste Weg zum neuen Teppich sei. Mit shamponnieren werde nämlich der Schmutz von der Oberfläche mit viel Wasser in die tieferen Schichten gedrückt.

Ob das stimmt müssen allerdings Fachleute sagen.

 
Der Ursprungszustand ist der U-Zustand aus Sicht des Vermieters... Hast Du den Teppich von einem (allfälligen) Vormieter "übernommen" oder war der Teppich seit Erstbezug (vor Deiner Zeit) bereits drin?

Aber eben, wenn 10 Jahre alt, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Da musst Du bestimmt nichts zahlen - wenn es ein seriöse Verwaltung ist. Bei kleineren Verwaltungen resp. "Privat-Verwaltungen" ist es mühsamer. Die versuchen halt die Kosten abzuwälzen.... Aber auch hier... Nein sagen und notfalls zum Mieterschutz gehen (ist kostenlos).

 
Mir hat mal ein Teppichleger gesagt, dass shamponnieren der beste Weg zum neuen Teppich sei. Mit shamponnieren werde nämlich der Schmutz von der Oberfläche mit viel Wasser in die tieferen Schichten gedrückt.

Ob das stimmt müssen allerdings Fachleute sagen.
So ist es, die Imprägnierung wird ausgewaschen, d.h. der Teppich nimmt den Staub und Schmutz richtig auf.Ausserdem hätte ich Bedenken einen älteren Teppich zu shampoonieren wenn darunter ein unbekannter Boden ist, der Teppichboden wird brüchig und damit durchlässig, so Teppichreiniger kommt sicher gut auf einem Holzboden...

 
Hi

Grundsätzlich kann der Vermieter verlangen, das der Teppich sprühextrahiert wird ( Grundreinigung) zb. Hagerty.

Shamponieren ist eine Zwischenreinigung und genügt nicht.

Dies egal ob der Teppich 20 oder 30 Jahre alt und schon lange amortisiert ist.

Er darf aber nicht verlangen, das die Firma XY die Arbeit ausführt.

Ich würde empfehlen, mit dem Vermieter zu sprechen und dies abzusprechen.

Liebe Grüsse

Turbo

 
Im Aargau werden Wohnungen besenrein übergeben, da gehört Shampoonieren kaum dazu...
Diese Aussage ist falsch!

Bis wir unsere eigenen vier Wände geniessen durften hatten wir mehere Mietwohnungswechsel. Beim Teppich wurde laut Mietvertrag immer sprühextrahieren verlangt. Wobei wie Turbo schon bemerkt: Sprühextrahieren ungleich schamponieren ist. Wobei wir immer nur schamponiert haben, denn richtiges Sprühextrahieren bedarf eine fachkundige Firma und das geht schnell ins Geld. Ob dann die Teppichunterseite brüchig wird oder der Schmutz nach der Reinigung noch mehr angezogen wird, kümmert den ausziehenden Mieter wohl eh am wenigsten. Wenn es im Vertrag steht muss es auch gemacht werden.

 
Diese Aussage ist falsch!
Vielleicht zuerst mal informieren... Standart ist besenrein, ausser im Vertrag steht was Bestimmtes!http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/Dokumente/Merkblaetter/Aus-_und_Einzug/mb_auszug_reinigungsarbeiten.pdf

1 ?Besenrein? bedeutet, wie das Wort sagt, dass sämtliche Wohnflächen mit den geeigneten Mitteln (Besen, Staubsauger etc.) gut gereinigt werden. Zur guten Reinigung gehören in diesem Falle auch die saubere Abgabe von Kästen, fettfreiem Backofen und Herd, sowie allfällige Entfernung von übermässigen Kalkrückstanden an Armaturen etc.

2 Spezielle aufwändige Reinigungsverfahren wie Extraktion etc. kann die Vermieterschaft nur verlangen, wenn dies bereits im Mietvertrag so vereinbart wurde.

3 Oft wird verlangt, dass Boiler entkalkt werden müssen. Diese Entkalkung muss jedoch nicht erfolgen, wenn Sie nur kurz in der Wohnung wohnten. Da die Entkalkung ca. alle 5 Jahre erfolgt, kann der Vermieter (meist innerhalb der Heizkostenabrechnung) einen Akonto-Betrag für die Entkalkung verlangen.
Unser Mietvertrag in Ueken war der Aargauer-Standart-Vertrag, da steht nichs von Shampoonieren und Extrahieren, also ist es nur nötig wenn er speziell erwähnt ist.

 

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J.G.