Mit dieser Thematik habe ich mich auch schon befasst, da unser Haus auch an einem Bach liegen wird, genau gesagt haarscharf am Gewässerabstand.
Auf der Homepage des AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft),
Willkommen beim AWEL - Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - AWEL - Baudirektion - Internet Kanton Zürich, findest du in der Abteilung Wasserbau unter Dokumente einen "Leitfaden: Kleine bauliche Veränderungen an Fliessgewässern" im pdf-Format. Der hat schon mal einige (teilweise nicht ganz klar zu interpretierende) Informationen drin, im Zweifelsfall lohnt sich aber sicher mal der Griff zum Telefon, um mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen, die lassen da durchaus auch mal mit sich diskutieren.
Grundsätzlich ist es aber schon so, dass im Gewässerabstandsbereich keine festen Bauten etc. erstellt werden dürfen, d.h. kein gemauertes Cheminée, kein Gartenhäuschen, keine Mauern etc. Auch so ein Kinderschaukel-Dingsbums, welches im Boden einbetoniert ist, wäre theoretisch nicht zulässig. Ein in den Boden eingelassener Pool aus Beton wäre sicher auch nicht bewilligungskonform, jedoch ein oberirdisch aufgestellter Pool, der nur während dem Sommer steht und dann über den Winter wieder abgebrochen wird, dürfte wohl kein Problem sein.
Aber wie gesagt, wenn du konkrete Ideen hast, ruf doch einfach mal beim AWEL an, ich hatte da ein sehr gutes und informatives Gespräch mit denen.
Gruss, Dani