Das Problem von Johanna erinnert mich an meine Geschichte mit den Nachbarbäumen - ich ergreife deshalb die Gelegenheit für ein Plädoyer:
Bäume in der Aussicht sind eine recht häufige Ursache für Nachbarschaftsstreit. Bäume sollen aber Freude machen und nicht Ärger, deshalb sollte man nicht ohne Weitblick einfach Bäume pflanzen
Ich war sauer, als unser Nachbar entlang der Strasse eine ganze Reihe schon relativ grosser Hainbuchen und dabei zwei der Bäume direkt in unsere Aussicht Richtung See pflanzte, ohne Absprache und im Wissen, dass die Kantonsstrasse dazwischen ihn vor juristischen Massnahmen schützen würde.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Der Nachbar hat Glück, ich würde keinem Baum zu Leibe rücken, weil ich Bäume mag - der Baum kann ja nichts dafür, sondern der Besitzer .
Ein Ärgernis war es aber trotzdem, zumal wir auch im Alltag die Bäume nicht übersehen konnten. Der Blick aus dem Wohnzimmer ein Jahr nach der Pflanzung lässt den Verdacht aufkommen, dass uns der Nachbar nicht mag und uns beim Essen immer "den Mittelfinger" zeigt
Anhang anzeigen 13595
Weil sie nun mal da waren und blieben, die ganze Baumreihe ausserdem auch durchaus hübsch anzusehen war, suchten wir das Gespräch, wie man unsere Aussicht im Rahmen halten kann. Ich kenne die Hainbuchen und weiss, wie sie sich entwickeln, wenn sie nicht beschnitten werden - in einigen Jahren wäre unsere Aussicht dicht gewesen... Hier ein Beispiel einer auswachsenden Hainbuche:
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Wir haben erreicht, dass die Bäume regelmässig geschnitten werden, aber es brauchte einiges an Nachdruck unsererseits und sogar Mediation, bis eine Einigung erzielt werden konnte. Schlussendlich kam uns der Kanton zu Hilfe, mit dem Hinweis darauf, dass die Bäume zu nahe an der Strasse stehen und gefällt werden müssten. Sowieso hätte der Nachbar ein Baugesuch einreichen bzw. eine Baubewilligung erhalten müssen, die Hainbuchen dienen nämlich der Beschattung eines neuen Parkplatzes...
Die Gespräche führten dann zu der Lösung, dass die Bäume bleiben dürfen, aber mit Schnitt im Zaum gehalten werden. Nach fünf Jahren sind die Bäume zwar dichter geworden, aber nicht viel grösser. Leider hat nun auch der zweite Nachbar noch einen Prunus dazwischen gepflanzt, irgendwann werden wir den See vom Esstisch aus nicht mehr sehen.
Nun ja, wir haben alles umfangreich und kostspielig abklären lassen, wir haben kaum Chancen und wollen uns deswegen auch nicht weiter aufregen. Also üben wir uns in Gelassenheit und schauen gegen Süden auf den Schwimmteich - wir jammern auf hohem Niveau
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Zur rechtlichen Lage:
Es gibt zwar Bundesgerichtsentscheide, wonach Pflanzen in einer besonders schönen Aussicht als Immission gelten und entfernt werden müssen, auch wenn die Betroffenen nicht direkte Anstösser sind (BGE 12.32009). Aber die Hürde ist hoch, das wissen auch die Baumbesitzer. Diese juristische Ohnmacht kann den Zorn durchaus anstacheln. Wer Bäume nicht mag, schreitet zur Tat. Deshalb wird es immer wieder Bäume geben, die aus "unerfindlichen Gründen" absterben.
Hilfreich gegen solche Vorkommnisse sind m.E. nur zwei Dinge:
1. Gute Nachbarschaftspflege und Umsicht in der Bepflanzung des Gartens, denn nichts dauert länger und wird intensiver ausgefochten als ein Nachbarschaftsstreit
2. Klare Regelungen in den kantonalen Flurgesetzen und in der Bauordnung der Gemeinde. So gibt es hier zum Beispiel eine Seegemeinde, welche verordnet, dass bei Bauten auf Grundstücken mit Seesicht die 2. Reihe der 1. nicht die Sicht zupflanzen darf. Auch für Passanten auf Uferwegen muss die Sicht auf den See erhalten bleiben; letzteres kann sich jedoch nicht vollständig durchsetzen bzw. die genannte Gemeinde kämpft immer wieder mit den hohen Hecken auf Grundstücken mit Seeanstoss. Aber das ist wieder ein anderes Kapitel...
Bäume in der Aussicht sind eine recht häufige Ursache für Nachbarschaftsstreit. Bäume sollen aber Freude machen und nicht Ärger, deshalb sollte man nicht ohne Weitblick einfach Bäume pflanzen
Ich war sauer, als unser Nachbar entlang der Strasse eine ganze Reihe schon relativ grosser Hainbuchen und dabei zwei der Bäume direkt in unsere Aussicht Richtung See pflanzte, ohne Absprache und im Wissen, dass die Kantonsstrasse dazwischen ihn vor juristischen Massnahmen schützen würde.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Der Nachbar hat Glück, ich würde keinem Baum zu Leibe rücken, weil ich Bäume mag - der Baum kann ja nichts dafür, sondern der Besitzer .
Ein Ärgernis war es aber trotzdem, zumal wir auch im Alltag die Bäume nicht übersehen konnten. Der Blick aus dem Wohnzimmer ein Jahr nach der Pflanzung lässt den Verdacht aufkommen, dass uns der Nachbar nicht mag und uns beim Essen immer "den Mittelfinger" zeigt
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Weil sie nun mal da waren und blieben, die ganze Baumreihe ausserdem auch durchaus hübsch anzusehen war, suchten wir das Gespräch, wie man unsere Aussicht im Rahmen halten kann. Ich kenne die Hainbuchen und weiss, wie sie sich entwickeln, wenn sie nicht beschnitten werden - in einigen Jahren wäre unsere Aussicht dicht gewesen... Hier ein Beispiel einer auswachsenden Hainbuche:
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Wir haben erreicht, dass die Bäume regelmässig geschnitten werden, aber es brauchte einiges an Nachdruck unsererseits und sogar Mediation, bis eine Einigung erzielt werden konnte. Schlussendlich kam uns der Kanton zu Hilfe, mit dem Hinweis darauf, dass die Bäume zu nahe an der Strasse stehen und gefällt werden müssten. Sowieso hätte der Nachbar ein Baugesuch einreichen bzw. eine Baubewilligung erhalten müssen, die Hainbuchen dienen nämlich der Beschattung eines neuen Parkplatzes...
Die Gespräche führten dann zu der Lösung, dass die Bäume bleiben dürfen, aber mit Schnitt im Zaum gehalten werden. Nach fünf Jahren sind die Bäume zwar dichter geworden, aber nicht viel grösser. Leider hat nun auch der zweite Nachbar noch einen Prunus dazwischen gepflanzt, irgendwann werden wir den See vom Esstisch aus nicht mehr sehen.
Nun ja, wir haben alles umfangreich und kostspielig abklären lassen, wir haben kaum Chancen und wollen uns deswegen auch nicht weiter aufregen. Also üben wir uns in Gelassenheit und schauen gegen Süden auf den Schwimmteich - wir jammern auf hohem Niveau
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Zur rechtlichen Lage:
Es gibt zwar Bundesgerichtsentscheide, wonach Pflanzen in einer besonders schönen Aussicht als Immission gelten und entfernt werden müssen, auch wenn die Betroffenen nicht direkte Anstösser sind (BGE 12.32009). Aber die Hürde ist hoch, das wissen auch die Baumbesitzer. Diese juristische Ohnmacht kann den Zorn durchaus anstacheln. Wer Bäume nicht mag, schreitet zur Tat. Deshalb wird es immer wieder Bäume geben, die aus "unerfindlichen Gründen" absterben.
Hilfreich gegen solche Vorkommnisse sind m.E. nur zwei Dinge:
1. Gute Nachbarschaftspflege und Umsicht in der Bepflanzung des Gartens, denn nichts dauert länger und wird intensiver ausgefochten als ein Nachbarschaftsstreit
2. Klare Regelungen in den kantonalen Flurgesetzen und in der Bauordnung der Gemeinde. So gibt es hier zum Beispiel eine Seegemeinde, welche verordnet, dass bei Bauten auf Grundstücken mit Seesicht die 2. Reihe der 1. nicht die Sicht zupflanzen darf. Auch für Passanten auf Uferwegen muss die Sicht auf den See erhalten bleiben; letzteres kann sich jedoch nicht vollständig durchsetzen bzw. die genannte Gemeinde kämpft immer wieder mit den hohen Hecken auf Grundstücken mit Seeanstoss. Aber das ist wieder ein anderes Kapitel...
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