Liebes Forum
Wir wohnen in einem von drei Mehrfamilienhäusern, alle im Stockwerkeigentum. Die Häuser wurden 2008 im Kanton Schwyz gebaut. Nun stellt sich heraus, dass einzelne Balkone fehlerhaft ausgeführt wurden. Es fehlt eine Wasser-Isolation, so dass Wasser in die Bodenkonstruktion eindringt. Die Baugarantien sind abgelaufen. Eine Sanierung ist nur möglich durch das Entfernen der Bodenplatten, das Wegspritzen der gesamten Bodenkonstruktion und dem Anbringen einem neuen Aufbau mit Wasser-Isolation.
Wer muss nun für den Schaden aufkommen ? Der einzelne Eigentümer des betroffenen Balkons, die Stockwerkeigentümerschaft aller drei Häuser oder nur die Stockwerkeigentümerschaft des betroffenen Hauses. Es handelt sich ja eigentlich um einen verdeckten Mangel.
Besten Dank
Wir wohnen in einem von drei Mehrfamilienhäusern, alle im Stockwerkeigentum. Die Häuser wurden 2008 im Kanton Schwyz gebaut. Nun stellt sich heraus, dass einzelne Balkone fehlerhaft ausgeführt wurden. Es fehlt eine Wasser-Isolation, so dass Wasser in die Bodenkonstruktion eindringt. Die Baugarantien sind abgelaufen. Eine Sanierung ist nur möglich durch das Entfernen der Bodenplatten, das Wegspritzen der gesamten Bodenkonstruktion und dem Anbringen einem neuen Aufbau mit Wasser-Isolation.
Wer muss nun für den Schaden aufkommen ? Der einzelne Eigentümer des betroffenen Balkons, die Stockwerkeigentümerschaft aller drei Häuser oder nur die Stockwerkeigentümerschaft des betroffenen Hauses. Es handelt sich ja eigentlich um einen verdeckten Mangel.
Besten Dank