Balkonsanierung

jacky

Mitglied
10. Aug. 2008
4
0
0
Liebes Forum

Wir wohnen in einem von drei Mehrfamilienhäusern, alle im Stockwerkeigentum. Die Häuser wurden 2008 im Kanton Schwyz gebaut.  Nun stellt sich heraus, dass einzelne Balkone fehlerhaft ausgeführt wurden. Es fehlt eine Wasser-Isolation, so dass Wasser in die Bodenkonstruktion eindringt.  Die Baugarantien sind abgelaufen.  Eine Sanierung ist nur möglich durch das Entfernen der Bodenplatten, das Wegspritzen der gesamten Bodenkonstruktion und dem Anbringen einem neuen Aufbau mit Wasser-Isolation.

Wer muss  nun für den Schaden aufkommen ?  Der einzelne Eigentümer des betroffenen Balkons, die Stockwerkeigentümerschaft aller drei Häuser oder nur die Stockwerkeigentümerschaft des betroffenen Hauses. Es handelt sich ja eigentlich um einen verdeckten Mangel.

Besten Dank

 
durften wir auch erleben. die gesamte bodenkonstruktion wurde weggespitzt...laut, staubig, dreckig und da wir die gesamte wohnungslänge raumhohe fenster haben wurden diese abgedeckt und wir hatten keine sicht mehr nach aussen. horror zeit kann ich nur sagen!

zu deiner frage: da die terrasse im stockwerkeigentum nicht effektiv dein eigentum ist (zumindest bei uns ist das so) und lediglich zur alleinigen nutzung dir zur verfügung steht, muss im jeweiligen haus jeder stockwerkeigentümer bei der sanierung die kosten mittragen.

geht sogar so weit, das auch jene stockwerkeigentümer mitbezahlen müssen, bei denen nicht saniert werden müsste.

wer für den schaden aufkommt? wir haben alles mit anwalt angeschaut. auf verdeckte mängel zu plädieren uns als stockwerkeigentümergemeinschaft vor gericht zu gehen-ja das könnte man. wir waren uns jedoch alle einig: nein danke, wird eh nur der schwarze peter hin und her geschoben ... demzufolge augen zu und durch und wir haben alles selber bezahlt. ne teure angelegenheit, aber gut so wies jetzt ist.

für weitere infos darfst du mir gerne eine pn schreiben.

Sent from my iPhone using Haus-Forum.ch mobile app

 
  • Like
Reaktionen: jacky
Wenn es ein verdeckter Mangel ist - es sieht gemäss Deiner Beschreibung so aus - dann tritt der Erbauer des Werkes bzw. der Verkäufer der Liegenschaft in Haftung.

Falls der Schaden das tragende Gerüst des Hauses betrifft, das zwingend Gemeinschaftsgut ist, klagt und haftet die Stockwerkeigentümergemeinschaft als Ganzes. Muss "nur" der Balkon neu gefliest werden, ist das nicht zwingend so.

Das wird dann problematisch, wenn nur wenige Eigentümer betroffen sind und sich keine Mehrheit an einer Versammlung für die Reparatur oder Klage finden lässt.

Vor einer Klage unbedingt frühzeitig einen Fachanwalt beiziehen!

Dass die Ausführung bereits zum Zeitpunkt der Errichtung des Baues als unsachgemäss galt und dass diese ursächlich für den Schaden war, muss von einem gerichtlich anerkannten Sachverständigen festgestellt werden. Alles andere sind Parteigutachten.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Statistik des Forums

Themen
27.484
Beiträge
257.644
Mitglieder
31.769
Neuestes Mitglied
Josven