Bambusplage

ilwi

Mitglied
12. Jan. 2011
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Unser lieber Nachbar glaubt, dass seine (Bambus) Rhyzome in unserem Garten nicht sein Problem sei. Wer kennt sich aus. Was gibt es für Lösungen/Rechtsgrundlagen?

 
Was heisst, er glaubt nicht, dass es sein Problem sei? Glaubt er nicht, dass die Rhyzome von seinen Pflanzen stammen?

 
Schon erstaunlich, was Juristen aus so einem Problem machen können. Und bei dieser umfangreichen Abhandlung wird die Tatsache gar nicht behandelt, dass Dinge wie Nachbars Katze im Garten oder Laubfall in die Dachrinne von Nachbars Baum im üblichem Masse (weniger als 5 Katzen oder so ist bei Gerichten üblicherweise noch 'normal') toleriert werden müssen. Das wären nach Auffasung des Autors ja auch Immissionen.

Zit. aus dem Link

"In solchen Fällen ist also bereits vorauszusehen, dass von diesen Bambuspflanzen mit hoher Wahrscheinlichkeit übermässige Einwirkungen auf das benachbarte Grundstück ausgehen werden. Hier dürfte die oben genannte Präventivklage nach Art. 679 ZGB ein mögliches Instrument sein, um den drohenden Schaden zu verhindern."

Er empfiehlt also eine präventive Unterlassungsklage.

In dem Fall würde ich einfach zur Selbsthilfe greifen - Kappen von Bambusrhizomen ist im Gegensatz zu demjenigen von Baumwurzeln keine Sachbeschädigung, weil das davon betroffene Wucherzeug auf der anderen Seite der Grenze davon nicht leiden, geschweige denn eingehen wird.

Also kappen an der Grenze, Wurzelsperre eingraben und Ruhe ist. Geht schneller und ist deutlich billiger als der Umweg über den Advokat. Pflanzen lassen sich mit der Schere besser als mit dem Zivilgesetzbuch bekämpfen. Wäre natürlich nett vom Nachbarn, wenn er das machen würde.

 
In dem Fall würde ich einfach zur Selbsthilfe greifen - Kappen von Bambusrhizomen ist im Gegensatz zu demjenigen von Baumwurzeln keine Sachbeschädigung, weil das davon betroffene Wucherzeug auf der anderen Seite der Grenze davon nicht leiden, geschweige denn eingehen wird.

Also kappen an der Grenze, Wurzelsperre eingraben und Ruhe ist. Geht schneller und ist deutlich billiger als der Umweg über den Advokat. Pflanzen lassen sich mit der Schere besser als mit dem Zivilgesetzbuch bekämpfen. Wäre natürlich nett vom Nachbarn, wenn er das machen würde.
Wer soll die Rhizomensperre zahlen, schliesslich sind die nicht ganz günstig und je nach Konstellation auch nicht einfach zu vergraben, vom ganzen Aufwand mal abgesehen. Auch kappen ist so eine Sache, mit dieser Massnahme würde man seinen eigenen Rasen durchlöchern, da einfach nur oben mit dem Rasenmäher durchfahren nichts bringen wird, d.h. die Rhizomen vertikal durchstechen und ausreissen, was eben Löcher und Unschöne Flecken im Rasen gibt.
 

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