Hallo pit55
Wir haben bei uns im Kaufvertrag des Grundstückes eine Klausel, dass das Grundstück spätestens 10 Tage, nachdem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen der Bank eingegangen ist, unsere Namen im Grundbuch vermerkt werden. So konnten wir zum Einen den Vertrag unterschreiben, auch wenn das Zahlungsversprechen noch nicht eingegangen war.
Da bei uns alles Schlag auf Schlag ging und ein Termin den anderen jagte, waren wir über diese Klausel im Vertrag nicht unglücklich! Zudem hatten wir einige Verzögerungen mit dem Übermitteln der Eigenmittel von einer Bank zur anderen....
Gruss sisi