Bankwechsel nach Kaufvertragsunterzeichnung ???

Ogeid72

Mitglied
16. Feb. 2009
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Hallo zusammen,

wenn ich im Forum die offerierten Festhypotheken über 10 Jahre sehe, mache ich mir ernsthafte Gedanken, ob ich die falsche Bank gewählt habe:confused:/emoticons/default_mad.png.

Ich würde im Moment eine Familienhypothek über 5 Jahre für 2.18% und den Rest mit einer Festhypothek über 10 Jahre für 3.21% bekommen.

Meine Frage: Ist es möglich nach Kaufvertragsunterzeichnung mit Zahlungsversprechen der Bank, die Bank jetzt noch zu wechseln und wo anders eine Hypothek abzuschliessen?

Besten Dank für Eure Antworten

 
Nun - das kommt wohl darauf an was du mit der Bank abgemacht hast. Einfach so hat die die Bank das Zahlungsversprechen ja nicht ausgestellt.

Dem Verkäufer ist es egal - Zahkungsversprechen ist für den Verkäufer die Garantie - ob das Geld dann von dieser Bank oder von einer anderen kommt ist dem Verkäufer wohl ziemlich egal.

 
also ich hatte von 3 banken die finanzierungs-zusicherung - habe mich am tag nach der kaufvertragsunterzeichnung nochmals mit allen 3 banken in verbindung gesetzt - und dann beim günstigsten anbieter abgeschlossen!

die hypothek solltest du eh erst fest abschliessen - wenn der kaufsvertrag beim notar unterschrieben ist - könnte ja sein - das der verkäufer beim notar noch "aussteigen" tut - dann stehst du mit einem hypovertrag - aber ohne objekt da:eek:

dem verkäufer ist nur wichtig - das er eine finanzierungszusicherung hat!

ich habe letzten donnerstag abgeschlossen bei ubs

1/2 10 jahre fest 3,0%

1/2 3-monats libor für 1,3%

also - lass dir diverse offerten ausarbeiten - gutes gelingen wünscht dir

su

 
SU deine Erklärungen sind aus meiner Erfahrung ein wenig unrealistisch. Da kommt es auf die Banken an, ein "unwiederrufliches Zahlungsversprechen" wollen z.B. im Kt. AG die Verkäufer damit man den Vertrag unterschreiben kann - ohne kann man wider nach Hause gehen. Und das bekommt man von der Bank normalerweise erst wenn man den Hypovertrag unterschrieben hat. Klar kommt der Hypo-Vertrag nur definitiv zu Stande wenn auch der notarielle Teil durch ist, d.h. der Kaufvertrag bzw. die Beurkundung und der Grundbucheintrag. Aber Banken sind da ja auch sehr Vorsichtig, also ein Zahlungsversprechen beinhaltet ja normalerweise nicht nur den Kreditbetrag sondern den Gesamtbetrag. Und das bedeutet erst muss das EK bei der Bank liegen, ev. müssen da zuerst PK Gelder transferiert und andere Konten aufgelöst werden.

Der Verkäufer will bei uns nicht irgendeine Finanzierungszusicherung, sondern er willnormalerweise ein "unwiederrufliches Zahlungsversprechen" über den Gesamtbetrag.

 
SU deine Erklärungen sind aus meiner Erfahrung ein wenig unrealistisch. Da kommt es auf die Banken an, ein "unwiederrufliches Zahlungsversprechen" wollen z.B. im Kt. AG die Verkäufer damit man den Vertrag unterschreiben kann - ohne kann man wider nach Hause gehen. Und das bekommt man von der Bank normalerweise erst wenn man den Hypovertrag unterschrieben hat. Klar kommt der Hypo-Vertrag nur definitiv zu Stande wenn auch der notarielle Teil durch ist, d.h. der Kaufvertrag bzw. die Beurkundung und der Grundbucheintrag. Aber Banken sind da ja auch sehr Vorsichtig, also ein Zahlungsversprechen beinhaltet ja normalerweise nicht nur den Kreditbetrag sondern den Gesamtbetrag. Und das bedeutet erst muss das EK bei der Bank liegen, ev. müssen da zuerst PK Gelder transferiert und andere Konten aufgelöst werden.

Der Verkäufer will bei uns nicht irgendeine Finanzierungszusicherung, sondern er willnormalerweise ein "unwiederrufliches Zahlungsversprechen" über den Gesamtbetrag.
....tja - bei mir wars halt so - wie ichs beschrieben und erlebt habe.../emoticons/default_rolleyes.gif

 
....tja - bei mir wars halt so - wie ichs beschrieben und erlebt habe.../emoticons/default_rolleyes.gif
Zu beachten ist dass der Ablauf des Immobilienkaufs je nach Kanton anders ist.. und einiges kommt auch auf den Verkäufer an. Es gibt wohl keine zwingede Pflicht eine Finanzierungszusage oder ein Zahlungsversprechen zu fordern wenn man als Veräufer dem Käufer vertraut dann geht fast alles....
 
:eek:uiiii sorry - das wusste ich nicht - das der kantönligeist so verbreitet ist:cool:
doch scheint so - in gewissen Kantonen wird der Vertrag wenn ich mich richtig erinnere direkt auf dem Grundbuch unterschrieben im Kt. AG beim Notar und der erledigt dann den Rest mit Grundbuch... usw.
 

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