Bau mit Makler zwingend Pflicht!

scorpion32

Donator
01. Okt. 2006
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Hallo zusammen,

nach nur 6 Jahren in unserem Neubau wollen wir schon wieder bauen. Es soll nun alles noch größer und besser werden. Schließlich hat

man aus dem ersten Bau viel gelernt.

Dazu nun eine besonere Frage, die uns hier ggf. jemand beantworten kann.

Wir haben ein Grundstück mitsamt Hausbau angeboten bekommen.

Grundstückkauf und Hausbau werden zusammen beim Notar abgewickelt.

Für den Grundstücksverkauf bekommt der Makler bereits seine Verkaufsprovision. Nun stellen wir uns die Frage, ob wir dann auch mit

diesem Makler zwingend Bauen müssen, oder ob wir über Ihn nur das Grundstück erwerben.

Die erste Leistungsbeschreibung zum Hausbau sagt uns nämlich gar nicht zu, viel zu ungenau und es richt dannach, dass alles später teurer wird.

Der Makler sagt, dass dies eine 0815- Baubeschreibung wäre und dies als Grundlage für den Notartermin gilt. Wir finden dort aber unse Hausplanung gar nicht wieder.

z.B. haben wir eine offene Steintreppe gewünscht, die dort in der Baubeschreibung aber als Holztreppe beschrieben wird.

Daher hier die konkrete Frage: Wäre es nicht auch möglich nur das Grundstück zu erwerben und den Hausbau dann anderweitig zu stemmen?

Oder ist Kauf und Bau mit dem Makler zwingend Pflicht? Das Bauvorhaben ist in Deutschland.

Oder welche Vorteile hat es wenn alles über einen Makler (eine Person) läuft?

Theoretisch können wir natürlich auch die exakte Baubeschreibung einfordern denn ansonsten ist nichts mit Kauf und Bau.

Bin für Eure Antworten dankbar.

Viele Grüße

Scorpion

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Scorpion,

Auch wenn das Thema nicht mehr taufrisch ist, eine kurze Einschätzung:

Ein Makler baut per sé eigentlich nicht selbst. Es gibt aber Makler, die mitunter mit einem GU kooperieren oder - oft in einer separaten Firma - GU-Leistiungen anbieten. Die Konstellationen sind nicht zwingend vorteilhaft für den Kunden, da bei einem fest vorgeschriebenen Partner für das Bauen die Möglichkeit zur Nachverhandlung von Vertragspositionen stark eingeschränkt ist, eben weil der Baupartner im (Werk)-Vertrag bereits definiert ist.

Zur Abwicklung:

Bei einem Neubau wird in der Regel für das Grundstück ein Kaufvertrag und für den Hausbau ein Werkvertrag unterschrieben. Wenn dies im vorliegenden Fall auch so ist, dann könnt ihr als Grundstückkäufer nicht später den Werkvertrag rückgängig machen, und wenn doch, so wohl mit nicht unerheblichen Kostenfolgen.

Diese Ausführungen gelten für CH, in DE dürfte dies aber auch nicht komplett anders laufen. Einen 08/15 Baubeschrieb als Basis zu nehmen, halte ich generell für keine gute Idee. Dies bietet zuviel Konfliktpotential in der späteren Verhandlungs- bzw. Bauphase.

 

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