Hallo,
Wir sind nun kurz vor Bauübergabe (Totalsanierung eines alten Hauses und Erstellung eines Anbaus).
Wir haben einen Architekt für Planung und Bauleitung. Mit den einzelnen Unternehmen haben wir jeweils Werkverträge nach SIA 118.
Nun habe ich vom Architekten den Termin zur Bauübergabe bekommen, nächsten Freitag, 11-12 Uhr. Die Arbeiten werden wohl knapp bis dann fertig sein.
Abnahmen durchs Amt sind noch keine erfolgt.
Müssten diese nicht vorher durchgeführt werden? Was, wenn etwas vom Amt her beanstandet wird (z.B. Brandschutz, Bauhöhe oder Geländer). Sobald ich als Bauherr den Bau übernommen habe, bin ich danach Verantwortlich und Zuständig. Stimmt das?
Ich bin mir nicht ganz sicher was hier Läuft, das Verhältnis zum Architekten ist nicht mehr das beste. Für die Bauabnahme eine Stunde einzuplanen ist ja eh ein Witz.
Wie ist die normale Vorgehensweise?
Soll ich am Freitag ausser einer gemeinsamen Mängelliste überhaupt etwas unterzeichnen?
Danke für Eure Antworten,
hsl
Wir sind nun kurz vor Bauübergabe (Totalsanierung eines alten Hauses und Erstellung eines Anbaus).
Wir haben einen Architekt für Planung und Bauleitung. Mit den einzelnen Unternehmen haben wir jeweils Werkverträge nach SIA 118.
Nun habe ich vom Architekten den Termin zur Bauübergabe bekommen, nächsten Freitag, 11-12 Uhr. Die Arbeiten werden wohl knapp bis dann fertig sein.
Abnahmen durchs Amt sind noch keine erfolgt.
Müssten diese nicht vorher durchgeführt werden? Was, wenn etwas vom Amt her beanstandet wird (z.B. Brandschutz, Bauhöhe oder Geländer). Sobald ich als Bauherr den Bau übernommen habe, bin ich danach Verantwortlich und Zuständig. Stimmt das?
Ich bin mir nicht ganz sicher was hier Läuft, das Verhältnis zum Architekten ist nicht mehr das beste. Für die Bauabnahme eine Stunde einzuplanen ist ja eh ein Witz.
Wie ist die normale Vorgehensweise?
Soll ich am Freitag ausser einer gemeinsamen Mängelliste überhaupt etwas unterzeichnen?
Danke für Eure Antworten,
hsl