Bauabnahme verschoben

altec

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17. Juni 2011
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Salü,

wir haben SWE vom GU gekauft. Laut WV wäre die Übernahme auf Ende August, schriftlich wurde uns die "Bereitschaft zur Inbetriebnahme" auf den 25.8. mitgeteilt.

Murphys Gesetz: Termin konnte nicht eingehalten werden und um eine Woche verschoben. Dies wurde vor Ort am 25.8. mitgeteilt.

Bei der gestrigen "Vorabnahme" wurden schon gröbere Mängel aufgenommen, z.B. abgesackter Türrahmen der Schwebetür (Unbrauchbar)

Meine Frage:

1.Gibt es einenrechtlichen Anspruch, Entschädigung o.ä. auf den verschobenenn Abnahmetermin, theroretisch hätte ich mit dem Umzugswagen da stehen können.

2.Wie ist der Ablauf um meine Rechte duchzusetzen. Mängelrüge - Friedenrichter oder muss so etwas zum Anwalt.

3.Wie genau ist der Ablauf für optische Mängel die nicht zu reparieren oder nur mit übermässigen Aufwand zu beseitigen sind. Ist da Handeln wie auf dem Basar angesagt oder gibt es dafür Richtlinien.

Beispiel: Eloxierung der Lamellenführungsschiene sind in der gesamten Überbauung beschädigt oder schiefe Mauern im Wand/Deckenübergang

Merci Enrico

 

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