Hallo zusammen
Unsere Terrassenüberbauung wird im Mai 10-jährig. Hinter dem Gebäude gibt's eine Felswand, die mit Spritzbeton überzogen ist. Kürzlich war ein Geologe vor Ort zum Prüfen, ob der Hang rechts vom Spritzbeton stabil ist. Zufällig war es derselbe Geologe wie vor 10 Jahren. Er hat ganz erstaunt festgestellt, dass es sich beim Spritzbeton immer noch um eine Bauabsicherung und nicht um eine Hangabsicherung handelt.
Müssen wir uns nun Sorgen machen um den Hang? Und kann man rechtlich noch etwas unternehmen, damit die Baufirma die Hangsicherung noch vollzieht?
Herzlichen Dank für wertvolle Tipps.
Viele Grüsse
aziz
Unsere Terrassenüberbauung wird im Mai 10-jährig. Hinter dem Gebäude gibt's eine Felswand, die mit Spritzbeton überzogen ist. Kürzlich war ein Geologe vor Ort zum Prüfen, ob der Hang rechts vom Spritzbeton stabil ist. Zufällig war es derselbe Geologe wie vor 10 Jahren. Er hat ganz erstaunt festgestellt, dass es sich beim Spritzbeton immer noch um eine Bauabsicherung und nicht um eine Hangabsicherung handelt.
Müssen wir uns nun Sorgen machen um den Hang? Und kann man rechtlich noch etwas unternehmen, damit die Baufirma die Hangsicherung noch vollzieht?
Herzlichen Dank für wertvolle Tipps.
Viele Grüsse
aziz