Bauabsicherung statt Hangabsicherung

aziz76

Mitglied
10. März 2010
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Hallo zusammen

Unsere Terrassenüberbauung wird im Mai 10-jährig. Hinter dem Gebäude gibt's eine Felswand, die mit Spritzbeton überzogen ist. Kürzlich war ein Geologe vor Ort zum Prüfen, ob der Hang rechts vom Spritzbeton stabil ist. Zufällig war es derselbe Geologe wie vor 10 Jahren. Er hat ganz erstaunt festgestellt, dass es sich beim Spritzbeton immer noch um eine Bauabsicherung und nicht um eine Hangabsicherung handelt.

Müssen wir uns nun Sorgen machen um den Hang? Und kann man rechtlich noch etwas unternehmen, damit die Baufirma die Hangsicherung noch vollzieht?

Herzlichen Dank für wertvolle Tipps.

Viele Grüsse

aziz

 
Oh Du meine Fresse, Lieber Aziz

1.) Das Problem ist bekannt, das kommt immer wieder vor.

2.) Das Problem ist nicht trivial.

3.) Die wichtige Frage ist, ob es sich hier um einen arglistig verschwiegenen Mangel handelt (10 jährige Verjährung) oder eben nicht (5 Jahre). Evtl. ist es nicht arglistig verschwiegen, weil man das ja... sieht. offensichtlich.

Wegen 3.): Subito mit einem Anwalt klären. Subito den Unternehmer (bzw. lieber alle Beteiligte, als den wichtigen vergessen) mahnen, dass das Werk unvollständig ist. Monieren, dass Du das als Laie gar nicht erkennen konntest, sondern dass Dich eine Fachperson (Geologe) darauf hingewiesen hat. Eine (temporäre) Baugrubensicherung ist keine (dauerhafte) Hangsicherung. Sobald die 10 Jahre um sind, ist es sowieso Dein/Euer Problem. (Lies Deine/Eure Kosten)

Danach den Bauleiter/-Treuhänder/... abmahnen, der die Hangsicherung abgenommen hat. (Wer zum Geier hat eine Abnahme gemacht und nicht gemerkt dass etwas fehlt?)

Hintergründe:

Die Hangsicherung mit Spritzbeton ist auf eine Zeit von vielleicht 5 Jahren ausgelegt. Statisch (rechnerisch nach Norm) dürfte sie zur Zeit nicht mehr mitgerechnet werden. Natürlich ist es so, dass der Beton und der Stahl noch etwas länger hält. Im Idealfall 80 oder 120 Jahre. Nur garantiert das niemand.

Das heisst, im schlechten Fall (auch «Unfall» genannt) kommt der Hang oder Teile davon runter. Was das bei Euch bedeutet kann man hier nach Deiner Schilderung nicht beurteilen. Was das für die Parzellen bergseits bedeutet kann man hier nicht beurteilen. Bedenke, dass Du als Eigentümer via Grundeigentümerhaftung sowieso haftest für das, was mit Deinem Grundstück passiert. Wenn z.B. der Hang runterkommt inkl. Koi-Schwimmbecken und Oldtimersammlung in Tiefgarage von obenliegenden Nachbarn so haftest Du als Grundeigentümer einfachso (ist Gesetz). Dann darfst Du versuchen, auf andere Regress zu nehmen. Wenn es sie denn noch gibt, wenn sie noch haften, wenn die Probleme noch nicht verjährt sind.

Weiter lass Dich nicht damit abspeisen, dass man die Nagelköpfe einfach ein bisschen überspritzt (als Korrosionsschutz). Die Nägel im Boden bleiben weiter ungeschützt.

Falls der Fall nach Beurteilung Anwalt verjährt ist: Hoffen, dass ihr im Erneuerungsfonds genügend Geld habt. Und danach unaufgeregt einen Geotechniker/Ingenieur suchen, damit man die Probleme effizient lösen kann.

Viel Erfolg

Haba

 
... und.

Mit Fotos und Plänen würde man mehr erkennen. statt im trüben zu fischen.

... und.

Wenn schon vor 10 Jahren ein Geologe dabei war, hat der wohl auch einen Bericht geschrieben und etwas über die nötige Hangsicherung gesagt.

Hätte man siche ruach einstellen können.

Haba

 
.Lieber Aziz

ich habe mal gedacht, ich frag nach ob Dir meine Auskunft etwas gebracht hat und ob ihr mit euren Problemen weiter gekommen seid.

Haba

 
Hallo Haba

Ich wollte zuerst die Eigentümerversammlung abwarten. Auf meine Frage wer denn genau damals die Bauabnahme durchführte, konnte sogar die Verwaltung keine genauen Angaben machen. Sie vermuten, dass es der Bauleiter der Firma gewesen ist, die nun hätte belangt werden können.

Insgesamt sind 30 Haushalte bei uns zusammengeschlossen. Die Verwaltung hatte letzten Dezember eine Umfrage lanciert, ob mit einem Anwalt vorgegangen werden solle. Da die Aussicht auf Erfolg scheinbar minim gewesen wäre, hat sich eine knappe Mehrheit der Leute dagegen entschieden. Viele wollten wohl auch nicht mehr ihre Nerven strapazieren.

Nun ist es so, dass man bereits eine Kostenschätzung einer Felssicherungsfirma durchführen liess. Diese belief sich auf Fr. 12500.- was uns allen sehr tief vorkommt. Die Versammlung hat sich dann für ein Kostendach von Fr. 18000.- entschieden, falls noch Bohrungen oder Sickerleitungen anfallen.

Der Hinweis auf die Haftung des Grundstückes oberhalb war ebenfalls sehr hilfreich. Zum Glück hat's nur einen Garten und keine wertvollen Gegenstände. Aber dennoch möchte ich es nicht darauf ankommen lassen, zuzuwarten, bis der Hang definitiv rutscht. Zudem bezahlt scheinbar die Gebäudeversicherung nur die Schäden bis etwa 1 Meter vom Gebäude entfernt. Dahinter gibt's noch einen Fussweg und eine Lorbeerhecke. Die Räumungsarbeiten oder Schäden am Weg müssten dennoch die Eigentümer berappen. So aber, wenn jetzt mal vorwärts gemacht wird mit der Hangsicherung, dann werden die Kosten zumindest auf die 30 Partien verteilt und somit liegt's noch im Erträglichen.

Vielen Dank für die wertvollen Informationen.

Schöne Grüsse

aziz

 

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