WeberHaus wird voraussichtlich diese 10% gerichtlich einfordern, obwohl keinerlei Leistung mit Ausnahme der Bestätigung "Inkrafttretung Werkvertrag" erbracht wurde.
... Es war bereits bei Werkvertragsunterzeichnung klar, dass ein Nähergrenzbaurecht des Nachbarn erforderlich war.
....da ich den Bauberater auf die finanzielle Verpflichtung angesprochen habe. Er hat mir mündlich mitgeteilt, dass ich mich zu nichts verpflichte.
Fraglich wäre auch wo der Gerichtstand wäre? Schweiz oder Deutschland?
Ich würde Weber-Haus den Sachverhalt exakt schildern. Auch über die, wenn auch mündliche, Zusage des Verkäufers, dass dieser Vertrag lediglich der Preissicherung diene und Du ihn jederzeit auflösen könntest.
Zudem natürlich auch die bereits bekannte Problematik mit den fehlenden Grenzabständen! Dies stellte von Beginn an die Chancen auf mögliche Bewilligung auf unsichere Füße! Dies wird auch ein möglicher Richter so sehen.
Zudem wäre vor Gericht noch nachzuweisen, welche Ausgaben Weber-Haus tatsächlich gehabt hätte. Wenn keine Planungsleistungen erfolgt sind, kann dies nur ein Verwaltungsaufwand gewesen sein.
Die Provision für den Verkäufer wurde garantiert auch noch nicht gezahlt, da dies in der Regel erst nach Eingang der ersten Rate erfolgen würde. Dies ist allgemein bekannt.
Natürlich sollte man solche Dinge immer im Vertrag, als Anlage, fixieren. Zudem, wenn Du für die Aussage des Verkäufers noch Zeugen hast (Ehefrau), dann würde ich ihm auch direkt eine Strafanzeige androhen, wegen wissentlicher Falschaussage. Er weiß wie er vorgeht um den Vertrag zu bekommen und wird auch, wie überall in der Branche, im Werk passend geschult. Es liegt auch in seinem Interesse, dass hier eine einvernehmliche Einigung zur kostenlosen Vertragsauflösung erfolgt.
In der Regel wird vor einem entspr. Gerichtsgang zur Einforderung der Abstandszahlung, auch der Verkäufer vom Werk aus um Stellungnahme gebeten. Danach, je nach seiner Zustimmung oder Aussage (hier die Falschaussage!) wird sich das Unternehmen entscheiden.
Alternativ stellt sich aber auch die Frage nach Ausweichung auf einen anderen Haustypen des Unternehmens? Schon die Möglichkeit geprüft?
Es wäre ja egal ob Fertighaus oder Massivhaus, Du musst bei diesem Grundstück dann eh eine passende Größe wählen!
Oder ging es hier um evtl. Brandschutz, im Grenzbereich, wegen der Holzbaukonstruktion? Wäre ja auch lösbar!
Oder ein anderes Grundstück, dann wieder mit dem passenden Haus?