Hallo liebe Forum-Mitglieder,
wir haben vor einem Monat die Baueingabe für unserem Haus in Kanton Aargau eingegeben. Kurz vor Ablauf des Publikationszeitraumes hat unser Nachbar Einsprache erhoben. Insofern nichts aussergewöhnliches. Die meisten Einwände sind rein formeller Natur und m.E. völlig gerechtfertigt. Sie sind innerhalb kürzester Zeit behebbar.
Ein Punkt hat uns stutzig gemacht: "Insbesondere legen wir Wert auf nähere Ausführungen bezüglich Baubeschrieb mit Angaben über Bauart, Typ der Fassade und Farbe..."
Wir hatten das erste Gespräch mit der Bauverwaltung und der Verantwortliche meinte, das ist nicht bewilligungspflichtig und demnach für die Baueingabe nicht massgebend. Unser Architekt meint das gleiche. Weil ich aber weiss, dass unser Nachbar von einem erfahrenen Architekt "beraten" wird (der langjährige Nachbar), frage ich mich, ob wir alle vielleicht einen Gesetzestext im Kanton Aargau zu diesem Thema verpasst haben. Wohlgemerkt: in der "Wegleitung Baugesuche" der Gemeinde ist auf 11 Seiten genau beschrieben, was eingereicht werden muss. Von einem Baubeschrieb ist nirgendswo die Rede.
Ich bin auch verwundert, dass ich die Fassadenausführung und v.a. die Farbe der Fassade bei der Baueingabe angeben muss. Soll es so sein, dass ich das für die Bewilligung brauche?
Der zweite Punkt, der uns verwundert hat, ist die Aufforderung des Nachbars, "Pläne der Umgebungsgestaltung" vorzulegen. Ist das bei einer Baueingabe üblich?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Viele Grüsse
Marcio
wir haben vor einem Monat die Baueingabe für unserem Haus in Kanton Aargau eingegeben. Kurz vor Ablauf des Publikationszeitraumes hat unser Nachbar Einsprache erhoben. Insofern nichts aussergewöhnliches. Die meisten Einwände sind rein formeller Natur und m.E. völlig gerechtfertigt. Sie sind innerhalb kürzester Zeit behebbar.
Ein Punkt hat uns stutzig gemacht: "Insbesondere legen wir Wert auf nähere Ausführungen bezüglich Baubeschrieb mit Angaben über Bauart, Typ der Fassade und Farbe..."
Wir hatten das erste Gespräch mit der Bauverwaltung und der Verantwortliche meinte, das ist nicht bewilligungspflichtig und demnach für die Baueingabe nicht massgebend. Unser Architekt meint das gleiche. Weil ich aber weiss, dass unser Nachbar von einem erfahrenen Architekt "beraten" wird (der langjährige Nachbar), frage ich mich, ob wir alle vielleicht einen Gesetzestext im Kanton Aargau zu diesem Thema verpasst haben. Wohlgemerkt: in der "Wegleitung Baugesuche" der Gemeinde ist auf 11 Seiten genau beschrieben, was eingereicht werden muss. Von einem Baubeschrieb ist nirgendswo die Rede.
Ich bin auch verwundert, dass ich die Fassadenausführung und v.a. die Farbe der Fassade bei der Baueingabe angeben muss. Soll es so sein, dass ich das für die Bewilligung brauche?
Der zweite Punkt, der uns verwundert hat, ist die Aufforderung des Nachbars, "Pläne der Umgebungsgestaltung" vorzulegen. Ist das bei einer Baueingabe üblich?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Viele Grüsse
Marcio