Baubeschrieb bei Baueingabe/Baubewilligung

mcc1975

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04. Juli 2011
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Hallo liebe Forum-Mitglieder,

wir haben vor einem Monat die Baueingabe für unserem Haus in Kanton Aargau eingegeben. Kurz vor Ablauf des Publikationszeitraumes hat unser Nachbar Einsprache erhoben. Insofern nichts aussergewöhnliches. Die meisten Einwände sind rein formeller Natur und m.E. völlig gerechtfertigt. Sie sind innerhalb kürzester Zeit behebbar.

Ein Punkt hat uns stutzig gemacht: "Insbesondere legen wir Wert auf nähere Ausführungen bezüglich Baubeschrieb mit Angaben über Bauart, Typ der Fassade und Farbe..."

Wir hatten das erste Gespräch mit der Bauverwaltung und der Verantwortliche meinte, das ist nicht bewilligungspflichtig und demnach für die Baueingabe nicht massgebend. Unser Architekt meint das gleiche. Weil ich aber weiss, dass unser Nachbar von einem erfahrenen Architekt "beraten" wird (der langjährige Nachbar), frage ich mich, ob wir alle vielleicht einen Gesetzestext im Kanton Aargau zu diesem Thema verpasst haben. Wohlgemerkt: in der "Wegleitung Baugesuche" der Gemeinde ist auf 11 Seiten genau beschrieben, was eingereicht werden muss. Von einem Baubeschrieb ist nirgendswo die Rede.

Ich bin auch verwundert, dass ich die Fassadenausführung und v.a. die Farbe der Fassade bei der Baueingabe angeben muss. Soll es so sein, dass ich das für die Bewilligung brauche?

Der zweite Punkt, der uns verwundert hat, ist die Aufforderung des Nachbars, "Pläne der Umgebungsgestaltung" vorzulegen. Ist das bei einer Baueingabe üblich?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Viele Grüsse

Marcio

 
Ich bin nicht vom Aargau, daher kann ich das nicht wirklich beantworten.

Bei uns im Thurgau mussten wir Fassadenfarbe mit genehmigen lassen, da diese sich in das übliche Ortsbild eingliedern muss.

Im Plan war bezüglich Umgebung lediglich die geplante Höhe des Boden zu sehen. wir wussten zum Zeitpunkt der Eingabe selber nicht mal ob oder was an Gestaltungselementen hinzu kommen wird.

 
Genau, die Fassadenfarbe muss auch bei uns wegen dem Ortsbild genehmigt werden. Ein Baubeschrieb ist nicht nötig. Bezüglich Umgebungsgestaltung sind Bewilligungspflichtige Bauten natürlich zu vermerken ansonsten ist aber kein Plan von nöten. 

Aber, in der Schweiz ist das pro Kanton und auch pro Gemeinde je nachdem unterschiedlich geregelt. Frag Dein zuständiges Bauamt. Die kennen die Einsprache und geben Dir bestimmt Auskunft ob dies nötig sei oder nicht.

 
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Ich bin auch verwundert, dass ich die Fassadenausführung und v.a. die Farbe der Fassade bei der Baueingabe angeben muss. Soll es so sein, dass ich das für die Bewilligung brauche?
Unter §49 in der Bauverordnung Kt. Aargau finden sich alle bewilligungsfreien Bauten, die Fassade gehört offenbar nicht dazu. 

Der zweite Punkt, der uns verwundert hat, ist die Aufforderung des Nachbars, "Pläne der Umgebungsgestaltung" vorzulegen. Ist das bei einer Baueingabe üblich?
Ich vermute, dass sich der Nachbar vorsorglich vor einer sog. materiellen oder negativen Immission schützen will, d.h. beispielsweise vor geplanten Bäumen, die zu nah an der Grenze stehen oder die Aussicht versperren. Da er bei hoher Beeinträchtigung die Entfernung verlangen kann, könnte eine Beschreibung eine spätere rechtliche Auseinandersetzung verhindern. 

 
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