Hallo zusammen
Ich hoffe, dass Ihr mir betreffend meinen untenstehenden Formulierungen einen Tipp für das weitere Vorgehen mitteilen könnt. Als erstes möchte ich mal die Ausgangslage formulieren.
Nun meine Fragen:
Ich danke für eure weiterführenden Hinweise.
Grossaffoltern
Ich hoffe, dass Ihr mir betreffend meinen untenstehenden Formulierungen einen Tipp für das weitere Vorgehen mitteilen könnt. Als erstes möchte ich mal die Ausgangslage formulieren.
- Am 17. Oktober 2008 wurde unser Bauvorhaben publiziert. Wir erhielten eine Einsprache (Grund: Einsprache gegen das im Bauvorhaben vorgesehene Flachdach. Das Flachdach störe das Einheitsbild, welches im Ortsperimeter angestrebt wird).
- Die Einigungsverhandlung mit der Einsprecherin verlief ergebnislos. Die einsprechende Partei hat die Einsprache nicht innerhalb der angesetzten Frist zurückgezogen.
- Am 23. 12. 08 erhielten wir mit eingeschriebener Post die Baubewilligung. Somit ist die Baubewilligung durch die Baubewilligungsbehörde erteilt.
Nun meine Fragen:
- Die Baubewilligung wurde erteilt. Kann der Beschwerdeprozess beschleunigt werden? Meiner Ansicht nach ist die Person nicht legitimiert Beschwerde einzureichen.
- Wie kann verhindert werden, dass nach einer Beschwerde noch der Weg zum Verwaltungsgericht folgt?
- Die Einsprachepartei ist der Gemeinde sehr bekannt, macht gegen alles und jedes Einsprache... Wie kann der Person "der Riegel geschoben" werden?
Ich danke für eure weiterführenden Hinweise.
Grossaffoltern