Vorsicht mit deutschem Recht in der Schweiz... Grundsätzlich würde ich mit dem Zonenreglement der Gemeinde beginnen und dann die entsprechenden Verordnungen des Kantons studieren. Meist ist da ziemlich genau definiert, was welche Art von Bewilligung benötigt und wer darüber entscheiden kann. Hier ein entsprechender Auszug aus dem Raumplanungs- und Baugesetz BL:
V. Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen
§ 94 Bauten und Anlagen, die keiner Baubewilligung bedürfen
1 Keiner Baubewilligung bedürfen:
a. Bauten und Anlagen, die nach der eidgenössischen Gesetzgebung nicht der kantonalen Bauhoheit unterliegen.
b. Unterhaltsarbeiten an Bauten und Anlagen, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan liegen oder an geschützten Gebäuden vorgenommen werden.
c. Geringfügige bauliche Änderungen im Innern von Gebäuden (ohne Aussenwirkung);
d. Der Einbau von Haushaltapparaten und von Inneneinrichtungen nicht gewerblicher Art;
e. Sonnenkollektoren, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes, innerhalb einer Überbauung nach einheitlichem Plan oder an einem geschützten Gebäude errichtet werden sollen.
f. Stützmauern bis maximal 1.20 m Höhe generell sowie geringfügige Terrainveränderungen im Rahmen der ortsüblichen Gartengestaltung. Liegen (bewilligungsfreie) Stützmauern an einer Strasse, ist die Zustimmung des Strasseneigentümers einzuholen.
g. Im ortsüblichen Rahmen Anlagen der Garten- oder Aussenraumgestaltung wie Wege, Treppen, Brunnen, Teiche, offene, ungedeckte Sitzplätze, Gartencheminées, Sandkästen und Planschbecken sowie ungedeckte Autoabstellpätze etc.
h. Umnutzungen in Gewerbezonen, falls dies mit geringen Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt verbunden ist. Diese sind der Baubewilligungsbehörde anzuzeigen.
2 Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Bauvorschriften.
Eventuell könnte man den Whirlpool unter g. sehen. Grundsätzlich kommt es wohl darauf an, ob Ihr im Dorf irgendwelche "Neider" habt, die Euch anzeigen würden, ansonsten merkt nämlich gar keiner, dass Ihr einen Whirlpool aufgestellt habt resp. keine Bewilligung dafür habt. Ich würde da mal pragmatisch vorgehen und das Teil installieren. Solange ihr Grenzabstände etc. einhaltet, könnt Ihr schlimmstenfalls ein Baugesuch immer noch nachreichen. Das Risiko, das dieses dann abgelehnt wird, ist minimal.
Gruss,
Marco