Baubewilligung für Whirlpool?

stoff

Mitglied
28. Mai 2007
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Hallo

Kann mir jemand schlüssig beantworten ob eine Baubewilligung für einen Aussen-Whirlpoll im Garten bzw. in einer Pergola nötig ist?

Über jede Antwort freue ich mich! Danke

Gruss Christophe

 
Hallo Stoff,

ich weiss dies ist keine antwort, aber auch wir werden ein whirlpool auf unserer terrasse haben. Habe gar nicht abgeklärt ob dies bewilligungspflichtig ist.

Habe es unserem Arch./GU allerdings mitgeteilt, er hat auch nichts davon erwähnt dass dies bewilligungspflichtig wäre...

gruss und viel spass im pool:)

PS. schau mal unter www.pionier.ch

 
Soviel ich weiss ist nur ein Swimmingpool bewilligungspflichtig, ein Whirlpool ist ja beweglich und nicht fix eingebaut und deshalb auch nicht bewilligungspflichtig.

 
Laut Bundesgerichtsurteil gibt es folgende Hauptmerkmale, die eine Baubewilligung nötig machen:

- Von Menschenhand geschaffen

- Mit dem Boden fest verbunden

- Dauerhaft

Falls keines dieser Kriterien zutrifft, kommst Du ohne Baubewilligung davon.

 
OK, danke für die bisherigen Antworten!

"Von Menschenhand geschaffen" ... das ist ja dann wohl alles ausser Planzen, oder?

 
So streng würd ich das nicht sehen.

Wenn der Whirlpool nicht fest verankert ist irgendwo würd ich schwer dazu tendieren, dass keine Bewilligung nötig ist.

 
Vorsicht mit deutschem Recht in der Schweiz... Grundsätzlich würde ich mit dem Zonenreglement der Gemeinde beginnen und dann die entsprechenden Verordnungen des Kantons studieren. Meist ist da ziemlich genau definiert, was welche Art von Bewilligung benötigt und wer darüber entscheiden kann. Hier ein entsprechender Auszug aus dem Raumplanungs- und Baugesetz BL:

V. Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen

§ 94 Bauten und Anlagen, die keiner Baubewilligung bedürfen

1 Keiner Baubewilligung bedürfen:

a. Bauten und Anlagen, die nach der eidgenössischen Gesetzgebung nicht der kantonalen Bauhoheit unterliegen.

b. Unterhaltsarbeiten an Bauten und Anlagen, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan liegen oder an geschützten Gebäuden vorgenommen werden.

c. Geringfügige bauliche Änderungen im Innern von Gebäuden (ohne Aussenwirkung);

d. Der Einbau von Haushaltapparaten und von Inneneinrichtungen nicht gewerblicher Art;

e. Sonnenkollektoren, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes, innerhalb einer Überbauung nach einheitlichem Plan oder an einem geschützten Gebäude errichtet werden sollen.

f. Stützmauern bis maximal 1.20 m Höhe generell sowie geringfügige Terrainveränderungen im Rahmen der ortsüblichen Gartengestaltung. Liegen (bewilligungsfreie) Stützmauern an einer Strasse, ist die Zustimmung des Strasseneigentümers einzuholen.

g. Im ortsüblichen Rahmen Anlagen der Garten- oder Aussenraumgestaltung wie Wege, Treppen, Brunnen, Teiche, offene, ungedeckte Sitzplätze, Gartencheminées, Sandkästen und Planschbecken sowie ungedeckte Autoabstellpätze etc.

h. Umnutzungen in Gewerbezonen, falls dies mit geringen Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt verbunden ist. Diese sind der Baubewilligungsbehörde anzuzeigen.

2 Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Bauvorschriften.

Eventuell könnte man den Whirlpool unter g. sehen. Grundsätzlich kommt es wohl darauf an, ob Ihr im Dorf irgendwelche "Neider" habt, die Euch anzeigen würden, ansonsten merkt nämlich gar keiner, dass Ihr einen Whirlpool aufgestellt habt resp. keine Bewilligung dafür habt. Ich würde da mal pragmatisch vorgehen und das Teil installieren. Solange ihr Grenzabstände etc. einhaltet, könnt Ihr schlimmstenfalls ein Baugesuch immer noch nachreichen. Das Risiko, das dieses dann abgelehnt wird, ist minimal.

Gruss,

Marco

 
@mbaum: Es handelt sich um ein Urteil des Bundesgerichtes in Lausanne. Aber ansonsten stimme ich Dir voll und ganz zu.

 
So, der Whirlpool ist da und der neidige Nachbar droht schon mit: "Das dulden wir nicht! Du hast ja nicht mal eine Baubewilligung.."

Ok, ein leises schwaches Brummen der Umwälzpumpe ist zu vernehmen.. aber gleich so? Zum Glück hätte haben wir die Pool-Dimensionen so gewählt, dass wir diesen auch in der Waschküche betreiben könnten. Fest installiert ist also nix ;-) Baubewilligung? Wieviel und wann ist "Lärm" Nachbarn zumutbar?

Danke für jegliches "Mitfühlen"

Grüsse Stoff

 
Denke, das mit dem "wieviel" ist relativ schwierig zu sagen und wahrscheinlich individuell. Im Zweifel muss diese Frage wohl ein Richter beantworten. Da man normalerweise nicht stundenlang im Spa liegt sondern vielleicht mal 30 Minuten, sollte das "wieviel" kein Problem darstellen. Das "wann" könnte eher Stein des anstosses Sein (während der "Mittagsruhe", spät Abends,..). Baut halt eine "Schallschutzwand" /emoticons/default_wink.png. Würde ich mal cool bleiben.

 
Die Nachbarn meiner Eltern haben einen Whirlpool und sie sind ab der Umwälzpumpe extrem genervt da sie auf der Seite ist wo sie schlafen.

Ich hörte in Flüh bisweilen das niederfrequente Brummen der WP's der Nachbarhäuser, manchmal ist es ein Fluch wenn man gut hört...

Bei den Eltern war es so dass für den Whirlpool keine Bewilligung nötig war, hingegen um die Hütte die darum und um die Technik gebaut wurde.

 
Der "Witz" ist , dass der Whirlpool schon in einem nur nach vorne geöffnetem Vorbau (überdacht) steht.. also sind die "Lärmemissionen" zum Nachbarn schon sicher etwas gedämpft

Ich denke die Umwälzpumpe wird sicher 2 mal am Tag 45 min laufen müssen (sicher nicht nachts) und so alle 2 Tag für ca. 30min. das ganze Gesprudel (sicher nicht nach 22Uhr). Ist doch so nicht unvernünftig? Und ja, ICH bleib cool...

 
Der "Witz" ist , dass der Whirlpool schon in einem nur nach vorne geöffnetem Vorbau (überdacht) steht.. also sind die "Lärmemissionen" zum Nachbarn schon sicher etwas gedämpft

Ich denke die Umwälzpumpe wird sicher 2 mal am Tag 45 min laufen müssen (sicher nicht nachts) und so alle 2 Tag für ca. 30min. das ganze Gesprudel (sicher nicht nach 22Uhr). Ist doch so nicht unvernünftig? Und ja, ICH bleib cool...
Solange Rasenmäher und vor allem Motorsensen oder Laubsauger nicht verboten werden (von den Knatter-Töffs mal ganz abgesehen), sollte sich doch niemand an so einer Pumpe stören... Die ist doch sicher harmlos dagegen.

 
Solange Rasenmäher und vor allem Motorsensen oder Laubsauger nicht verboten werden (von den Knatter-Töffs mal ganz abgesehen), sollte sich doch niemand an so einer Pumpe stören... Die ist doch sicher harmlos dagegen.
Normalerweise mäht auch niemand in der Nacht den Rasen... Im Winter muss die Umwälzpumpe relativ häufig arbeiten damit das Teil nicht zufriert...

 
Ui ui ui, schlimm, wenn solche Diskussionen zwischen Nachbarn ausbrechen wegen Lärmbelästigung und so.

Ich möchte in einer zweiten (noch weeeeiiiiitttt entfernten) Phase auch einen Whirlpool im Garten. Um aber jegliche Diskussion wegen Lärmbelästigung der Nachbarn von Anfang an auszuschliessen, werden die Umwälzanlage sowie die Massagepumpe des Whirlpools im Heizungsraum stehen. Die Leerrohre dafür zwischen Haus und Garten lassen wir schon mal vorsorglich legen.

Uebrigens kam grad vor ein paar Wochen ein Schreiben von der Gemeindeverwaltung, dass bei uns das Aufstellen jeglicher Art von Schwimmbädern bewilligungspflichtig sei. Das gelte sogar für diese überdimensionierten Planschbecken für Erwachsene.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Normalerweise mäht auch niemand in der Nacht den Rasen... Im Winter muss die Umwälzpumpe relativ häufig arbeiten damit das Teil nicht zufriert...
"Nacht" ist halt auch relativ. Denk doch auch an die Menschen, die früh/spät oder nachts arbeiten. Da wird der Tag dann zur Nacht und ich kann dir sagen es ist nicht einfach zu schlafen, wenn der Nachbar sich draussen mit der Motorsense austobt.

 
Dann wäre Rasenmähen um 21:30Uhr rechtlich kein Problem???
Nein, das ist erlaubt. Genauso wie z. B. Bohren in der Wohnung im MFH... Aber über Mittag gibt es auch noch eine Ruhezeit, ich glaube zwischen 12h und 14h..

 

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