Als ich eine Mauer auf meinem Grundstück baute mit 120cm Höhe. Erhielt ich einen Brief von der Gemeinde das ich die Bauarbeiten einstellen solle und dies Bewilligen müsse.Nach einem Jahr erhielt ich dann die gewünschte Bewilligung und der Bau ging weiter. Nach einem weiteren Jahr hieß es in einer Verfügung ich müsse die Mauer wider abreisen da sie in der Hochwasserschutz Zone stehe.
Frage: Soll ich Hiergegen Einsprache machen oder einfach die Mauer abreisen und damit rechnen das die Brücke die über den Fluss geht, beim nächsten Hochwasser unterspult wird.
Bei der Baubewilligung wurde das Projekt genau so eingezeichnet und bewilligt. Auf einer Seite mit Standard Gesetzes Texten stand dann auch das innerhalb der Schutzzohne nicht gebaut werden darf ausser in Ausnahmegenehmigungen. ich ging davon aus das ich eine Ausnahmegenehmigung besitze. Da die Verbauung dem Hochwasserschutz dient.
Bin um Hilfe Dankbar.
Frage: Soll ich Hiergegen Einsprache machen oder einfach die Mauer abreisen und damit rechnen das die Brücke die über den Fluss geht, beim nächsten Hochwasser unterspult wird.
Bei der Baubewilligung wurde das Projekt genau so eingezeichnet und bewilligt. Auf einer Seite mit Standard Gesetzes Texten stand dann auch das innerhalb der Schutzzohne nicht gebaut werden darf ausser in Ausnahmegenehmigungen. ich ging davon aus das ich eine Ausnahmegenehmigung besitze. Da die Verbauung dem Hochwasserschutz dient.
Bin um Hilfe Dankbar.