Baubewilligung vor Baulandkauf?

mandolino

Donator
Hallo zusammen

Zur Zeit sind wir in den letzten Verhandlungen mit den beiden Finalisten-GU's betreffend Projekt und Anlagekosten. Werden uns dann Ende Oktober für einen der beiden entscheiden und den Projektierungsauftrag erteilen. Das Bauland habe ich bei der Gemeinde (welche Verkäufer ist) reserviert. Die Finazierungszusage der Bank habe ich ebenfalls erhalten.

Nun meine Frage: Baubeginn sollte, falls alles klappt, hoffentlich Ende Februar, Anfang März sein. Somit müsste eine Baueingabe bis Ende Dezember erfolgen - denke ich.

Muss bei der Baueingabe das Land schon mir gehören oder kann ich ein Projekt für die resevierte Parzelle eingeben und auf die Baubewilligung warten und nach positivem Entscheid erst das Bauland kaufen?

Der Vorteil wäre, dass auch der Baukredit / Bauzinsen somit später beginnen könnten.

Bin gespannt auf Eure Antworten

Gruss

Mandolino

P.S. Kann man Bauzinsen am Ende des Bauens auch auf die zu konsolidierende Hypothek schlagen? Meinte eigentlich, dass dies nicht geht, habe aber von verschieden Bekannten gehört, die dies so gemacht haben, um der Doppelbelastung Miete/Baukredit zu entgehen.

 
Hallo Mandolino,

bei uns liegt der Fall ähnlich. Allerdings kaufen wir das Land von einem Makler. Da noch ein Verfahren zum Land hängig ist, können zur Zeit keine Grundbuchänderungen gemacht werden.

Wir haben jetzt einen Vorverkaufsvertrag unterschrieben, damit sich der Makler sicher sein kann, dass wir das Land auch wirklich kaufen möchten. Der Kaufpreis wird erst bei Eintrag ins Grundbuch fällig. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler, die Baubewilligung als Grundeigentümer zu unterschreiben.

Bei Dir könnte es da ja etwas einfacher gehen, da ja das Land offensichtlich der Gemeinde gehört, bei der Du dann ja auch die Baubewilligung einreichst. Sprich einfach mal bei der Gemeinde vor, ob sie für diese Unterschrift noch weitere Sicherheit oder Vertrag braucht oder ob sie die Unterschrift bereits mit den vorliegenden Unterlagen (das Zahlungsversprechen der Bank hast Du ja bereits) geben würden.

Gruss

ToT

 
Bei uns ist es gleich. Da ein fehlerhafter Quartierplan besteht und es ev. Einsprachen geben kann, wird die Gemeinde als Grundstückeigentühmer unser Baugesuch unterzeichnen. Wenn es keine Einsprachen gibt, werden wir den Kaufvertrag unterschreiben.

Gruss Walter

 
Auch wir hatten zuerst die Baubewilligung erhalten und erst danach das Land gekauft. War absolut kein Problem :-)

 
Hatten wir auch so, Land erst gekauft als Baubewilligung da war. Ich würde das auch gar nicht anders machen, denn wenn die Baubewilligung versagt wird, oder sonst lange und hinreichende Einsprachen gibt, stehst du auf einem Grundstück, wo du dann Tomaten anpflanzen kannst.

 
@Mandolino

War bei uns auch so, erst Baubewilligung dann Landkauf, darf ich fragen wo willst du bauen in AG?

Grüsse

Angelo

 
Herzlichen Dank für Eure Antworten - und wieder ein "Problem" gelöst.

Finde es natürlich auch die bessere Variante zuerst die Baubwilligung zu haben und dann erst das Land zu kaufen.

@Angelo

Wir beabsichtigen in Strengelbach bei Zofingen zu bauen

Gruss

Mandolino

 
Hallo Angelo

Cool, dass Ihr in der Nähe baut. In Rothrist habe ich ein paar sehr schöne Flecken Land gesehen.

Mit wem baut Ihr und wie weit seit Ihr denn?

Kannst mir dann ein paar gute Handwerker empfehlen :-)

Gruß

Mandolino

 
Hallo!

Wir Bauen mit Archi/GU ein Architekt der auch GU ist, Handwerker sind, bis auf was wir selbst aufgesucht habe vom GU gegeben, sind aber alle von der Umgebung.

Wenn du wissen willst wer die sind kann ich x pn senden.

Fassade ist fertig fehlen noch Mosquito gitter und Rollladen, innen Unterlagsboden ist am austrocknen, Glatt putz ist fertig, Sanitäter ist am werken. Einzugstermin 10.12.2010.

Ciao

Angelo

 
Hallo zusammen

Wir haben das Bauland vermittelt durch den GU-Baumhaus Architektur AG gekauft.

Anschliessend wurde das Projekt geplant, eingegeben und von der Gemeinde bewilligt.

Einsprache wurde eingereicht. Bau damit blockiert. GU inzwischen Zahlungsunfähig.

Rechnungen laut GU-Vertrag bezahlt und verloren. Rekurskommission hat gegen das Projekt entschieden.

Kann nun nicht mehr gebaut werden. Müssen nun das Grundstück in Truttikon wieder verkaufen.

Beim nächsten Grundstück wollen wir zuerst eine Zusage der Baubehörden, dass ein Projekt bewilligt werden kann.

Zahlungen an Lieferanten nur noch auf eine verzinstes Sperrkonto. GU Konto muss ein auf den Bauherren lautendes Konto sein und nicht ein einziges GU-Konto für verschiedene Bauherren.

Wir geben nicht auf und suchen neues Bauland auf dem das geplante 3 Familienhaus gebaut werden kann.

Gruess und schöne Festtage

Ernst

 
Tut mir leid für Euch! Viel Glück!

Wir haben ein Projekt geplant. Dann ein Bauermittlungsgesuch gestellt und nach positivem Bescheid der Gemeinde ds Baugesuch eingereicht. Trotzdem kaufen wir erst, wenn die Baubewilligung erteilt wird.

Gruss Walter

 
..GU-Baumhaus Architektur AG gekauft.

.. GU inzwischen Zahlungsunfähig.

Ernst
Hallo Ernst

Ist dem definitiv schon so?

Ich wurde vor einigen Wochen noch zu einer derer Baustellen, wegen erheblicher Mängel, gerufen. Aber da schien sich so etwas schon anzudeuten.

In diesem Sinne sei froh, dasss sie Dir nicht noch schnell irgendwas hingezaubert hätten.... bei der Qualität hättest Du massiv Probleme bekommen...zudem wäre es noch viel dramatischer geworden, wenn sie mittendrin hätten aufhören müssen... Daher, trotzdem frohe Festtage... neuen Anlauf nehmen.. dann kommt es auch passend im neuen Jahr.

 
Wir nehmen das Land im Baurecht, Vertragsbeginn ist März2011. Das Baugesuch haben wir aber bereits jetzt eingereicht. Musste einfach von der Bürgergemeinde(Besitzer) mitunterzeichnet werden.

 
Wieso soll man bei einem bekannt fehlerhaften Quartierplan zuerst den Vertrag mit dem Unternehmer, dann die Baubewilligung, dann erst das Land kaufen?

Die logische Reihenfolge wäre doch umgekehrt. Wenn Einsprachen kommen, dann ist nicht der Einsprechende schuld daran, dass es wegen der vermurksten Planung nicht weitergeht, aber Ihr habt ein Problem.

Zum Beispiel: Fussweg zu planen vergessen, muss wegen Einsprache realisiert werden, ihr müsst einen Landstreifen zusätzlich abtreten (dagegen gibts keine Einsprache, Ihr seid NOCH NICHT Landbesitzer, und bei solchen Dingen nimmt man gerne gemeindeeigene Flächen, weil man sich damit Verwaltungsgerichtsaffären mit anderen Landbesitzern sparen kann und weil die Gemeinde sowieso in der Verantwortung ist, also sollen sie auch mit ihrem Land usw.), aber jemand anderes will da nicht mitmachen und fordert Schadenersatz, und die Sache liegt erst mal auf dem Stapel bei irgend einem Verwaltungsgericht. Die machen dort aber nicht Überstunden, nur weil das Deine schöne Terminplanung ins Wanken bringen könnte. Auf der Gemeinde kann niemand etwas dafür und allen tut es leid.

Ob die Kostenersparnis durch die Eile die Tatsache aufwiegt, das Ihr euch an dem Quartierplan beteiligen müsst (Flächen anteilig abtreten d.h. Umgebungsgestaltung muss zurückgestellt werden, Erschliessungskosten noch nicht genau bekannt, aber teurer als budgetiert wirds immer, definitiver Strassenverlauf noch unbekannt, vermutlich provisorische Zufahrt nötig usw.) müsst Ihr selbst entscheiden.

Ich verstehe auch nicht, warum eine Gemeinde Bauland verkauft, bevor diese Erschliessung abgeschlossen ist. Das ist doch nur eine potentielle Quelle von zusätzlichen juristischen Umtrieben - nicht das, was Planer gerne wollen.

Da juristisch das Haus zum Grundstück gehört, weil es mit diesem untrennbar verbunden ist, steigen auch die Handänderungskosten, weil Ihr ja das Haus oder wenigstens die angefangene Baustelle auf dem Papier mitkaufen müsst. Und das Land weiterverkaufen geht auch schlecht, weil ja der Unternehmenrvertrag dran hängt.

Was man angesichts all dessen unterm Strich gewinnen kann, erschliesst sich mir nicht.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ emil17

Ich nehme an, Du schreibst das mir.

Das Quartier und der Quartierplan sind 20 Jahre alt. Es sind noch 2 Parzellen frei. 4 DEFH und 2 EFH stehen seit 20 Jahren.

Im Quartierplan ist die Höhe (ü.M.) des Erdgeschoss festgelegt. Es sind 2 Vollgeschosse zulässig. Die Baulinie ist festgelegt.

Schnell wurde klar, dass wegen der Hanglage/ neigung der Keller als Vollgeschoss gilt. Das frei Nachbargrundstück ist noch schlimmer. Da müssten 2 Kellergeschosse gebaut werden und mindesten ein Geschoss gilt so als Vollgeschoss.

Da die Parzelle noch nicht parzelliert ist, konnten wir unser Grundstück noch selber bestimmen. Bei der Vermessung, bezahlt die Gemeinde, wurde festgestellt, das die Höhenangaben im Quartierplan fehlerhaft sind. Laut Präsident der Baukommision währen sie bereit, den Quartierplan aufzuheben. Nur würde dass einige Zeit dauern.

Zu den Kosten: Wir haben bis heute noch keinen Vertrag abgeschlossen und keine Anzahlung geleistet. Das Risiko trägt im Moment der Architekt und die Gemeinde.

Gruss Walter

 

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