Baubewilligung - Was muss definiert sein?

vaudmarc

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09. Mai 2007
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Hi Forums-Leser

Wir sind kurz vor der Unterschrift (hoffen, da geht nix mehr schief) für ein Stück Bauland. Damit wir möglichst keine Zeit verlieren, wollen wir schnellstmöglichst nach der Verschreibung die Baubewilligung eingeben. Frage hierzu: Was muss alles fix definiert sein?

Dabei sein müssen sicher die Grundrisse, Höhenangaben, Quer- und Längsschnitte, Situationspläne, Vermessungspunkte und Abstände, Ansichtspläne, etc.

Muss beispielsweise jedoch auch die Raumaufteilung innen fix sein (denke nicht!)? Müssen bezüglich der Ansichtspläne auch die Fensterfronten fix definiert sein oder sind hier im Nachhinein noch Änderungen möglich?

Danke für Eure Angaben.

 
auf der gemeinde erhältst du auskunft was alles eingereicht werden muss.

um auf deine frage zu antworten: die gebäudevolumetrie muss fix sein,

die innenräume eigentlich auch, da die position der fenster meistens in irgendeiner beziehung zu den innenräumen stehen;) und die fenster können u.U.nicht beliebig in ihrer anzahl, position,grösse, aussehen, etc. geändert werden. kleine veränderungen sind aber meistens kein problem.

 
Zuletzt bearbeitet:
Willst Du das alles selber planen, ausführungsreif zeichnen und eingeben?

Selbst wenn du den ganzen Bau in absoluter Eigenleistung aufstellst, musst du irgendwann wissen, was Du willst.

Schon um die Kostenberechnung einigermassen durchführen zu können, sollte mal sich die Mühe machen, sich genau zu überlegen, was man will und wo das genau hin soll. Je präziser, desto effizienter das ganze. Ich hätte als Bauherr zuwenig Geld, um in dieser Phase zu basteln. Du wirst viel Zeit und Nerven verlieren, wenn hier unsorgfältig gearbeitet wird. Jedes Detail ? la "da schauen wir später" wird sich rächen!

Also mal schön ruhig und detailliert durchplanen (das setzt voraus, dass man weiss, was man will), über den ersten Entwürfen ein paar mal schlafen, und dann, wenn es "steht", alle Pläne fertig zeichnen (lassen), damit die Baubewilligung einholen und parallel dazu ausschreiben, und dann die Kiste effizient hochziehen. Du willst ja nicht rasch anfangen, sondern rasch fertig werden?

Generell gilt, abgesehen von Ausnützungsziffern und dergleichen, dass alles bewilligungsrelevant ist, was man von aussen sieht.

 
@corre: Danke für die Input, besonders hinsichtlich Gebäudevolumetrie und das kleine Änderungen unproblematisch seien. Die Beziehung von Innenräumen und Grundriss versteht sich von selbst. Aber bspw. ist im Wohnraum (vorallem bei genügend grosser Fläche) anfangs nicht bis ins Detail entscheidend, ob das Fenster einen halben Meter links oder rechts steht... daher meine frage.

@emil17: mach Dir keine Sorgen ;-), ich plan schon mit einem Architekten, der mir das ganze sicher erklärt hätte. Nur hat's mich eben aus einer Diskussion heraus brennend interessiert. klar ist auch, dass spätestens bei abschluss der planung alles fix definiert sein muss/wird.

danke für die rückmeldungen!

 
auch wenn nach einreichung des baugesuchs noch sehr viel möglich ist - der schritt für die erforderlichen entscheide kommt - also nicht alles offen lassen. eine abänderungseingabe ist jedoch meist kein problem, da diese im vereinfachten verfahren abgewickelt werden. kleine änderungen können auch erst bei bauabschluss eigereicht werden. aber achtung es fallen zusätzliche gebühren an.

viel spass beim weiteren planen - hgp-mg

 

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