Bauen ab 2009- neue Gesetze

Pfälzer

Super-Moderator
11. Okt. 2007
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Hallo

an alle Bauherren aus Deutschland, welche erst ab 1. Januar 2009 ihren Bauantrag stellen und anschließend bauen werden.

Per 01.01.2009 tritt das folgende, neue Gesetz in Kraft:

"Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz- EEWärmeG"

Dies zwingt alle Bauherren (Privat, Staat und Kommune, Industrie) dazu bei der Heizung für das Projekt einen bestimmten Anteil davon aus "Erneuerbaren Engerien" zu gewinnen!

Das sollte schon bei der derzeitigen Planung berücksichtigt werden, sofern dies eigentlich kein Thema gewesen wäre!

Fördermittel können ggf. beantragt werden! Diese wurden auf 500 Millionen Euro, jährlich, aufgestockt und sollen wohl auch in diesem Umfang noch einige Zeit bleiben.

Das Gesetz gilt nicht für Bauanträge die vor dem 31.12.2008 gestellt wurden! Wer sich also damit nicht anfreunden möchte, der sollte tunlichst noch zu diesem Stichtag den Bauantrag einreichen.

Natürlich kann man dann trotzdem 2009, beim eigentlichen Hausbau, das eine oder andere umsetzen. Nur eben ohne Zwang.

Gruß vom Pfälzer

 
In meiner vorliegenden Offerte steht folgendes:

"Bei Baubewilligung nach dem 1. Januar 2009 erhöht sich der Gebäudepreis um CHF 11'500.--." /emoticons/default_eek.png

Kann ja nicht wirklich sein, oder? Ich warte mal auf die Layouts (sollten heute kommen) und danach rede ich mit dem GU. Da will ich aber genaueres wissen... In den Firmenprospekten steht es ein wenig deutlicher:

"Ab Ende 2008 ändern sich die Anforderungen des Energiegesetzes in einigen Kantonen. Dadurch entstehen Zusatzaufwendungen am Gebäude von ca. CHF 6'000.--." /emoticons/default_mad.png

Serge-CH

 
Hallo Serge,

mein Beitrag galt hier ausschließlich den deutschen Bauherren. Dieses Gesetz, in dieser Form, tritt bei UNS in Kraft!

Für die Schweiz /zurzeit Kanton Bern, gilt dann wohl der heutige Beitrag von verygood, für 2009.

Trotzdem könnte es wohl auf für Dich so sein, dass als "Pflicht-Stichtag" der Tag der Baugesuchseingabe entscheindend sein könnte? Wenn Du ihn noch 2008 abgibst, kann man Dich ja nicht rückwirkend zu höheren Ausgaben/Investitionen zwingen.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo zusammen ,ich habe noch nichts von diesen Aenderungen gehört.Was verteuert das ganze nach dem 1.1.2009?Liebe Grüsse

 
"Ab Ende 2008 ändern sich die Anforderungen des Energiegesetzes in einigen Kantonen. Dadurch entstehen Zusatzaufwendungen am Gebäude von ca. CHF 6'000.--."
Hallo

Da war gerade gestern ein Bericht in der Zeitung. Scheinbar müssen die Kellergeschosse dann aussen besser isoliert werden, also auch der unbeheizte Teil (Keller). Vorteil ist wohl dass es innen nicht mehr schimmeln kann/soll.

Da wird die nächsten Jahre noch viel passieren und bauen massiv verteuern, ich denke auch Küchenabzughauben werden bald mal verboten werden !

 
Bei mir wären es wie oben beschrieben +CHF 11/- für die neuen Gesetzesanforderungen und wie ich am letzten Freitag vernehmen durfte +CHF 10/- für die gestiegenen Materialkosten (Armierungen etc). D.h. der GU hat die Preise für seine Standardhäuser per September 08 um rund CHF 10/- erhöht. Den Aufpreis von CHF 11/- könnte ich umgehen indem die Baubewilligung bis Ende 2008 eintrifft.

 
Hallo

Klar sind mehrkosten unangenehm, aber vielleicht sollte man auch die Nutzenseite anschauen.

Sicher wird bei uns in Zukunft auch der energieausweis Pflicht werden. Und jede energiesparmassnahme ist da ein Plus und trägt schlussendlich auch zu einem besseren wiederverkaufswert bei.

Wenn ich nur daran denke - wir hatten mehrere tausend mehrkosten weil unser Haus im teurem Kanton steht.

 

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