Bauen am Hang - Risse beim Nachbarn

Jeeminee81

Mitglied
18. Apr. 2011
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.Hallo zusammen

ich benötige euren Rat. Ich bin Bauherr eines Bauprojektes, welches sich an einer Hanglage befindet. Aufgrund der Begebenheiten wurde seitens GU ein Geologe beauftragt, welcher den Baugrund begutachtete. Der Geologe hat dann die notwendigen Sicherungsmassnahmen mit dem Bauführer durchgesporchen. Im November 2012 haben dann die Aushub-Arbeiten begonnen. Der Hang selbst wurde mit Spritzbeton stabilisiert.

In der Zwischenzeit sind nun bereits die ersten beiden Stockwerke (Total 4) betoniert worden. Aktuell wird an der Hinterfüllung gearbeitet. Vor 2 Wochen hat mich nun der Nachbar, welcher das Haus oberhalb meiner Baustelle besitzt, kontaktiert. Er sagt, dass es in seinem Haus zu grösseren Rissbildungen gekommen ist. Weiter behauptet er, dass die Schäden an seinem Haus aufgrund der mangelnden Hangsicherung entstanden sind. Die Risse sind im Grunde nicht das Problem, diese werden auch von der Bauherren-Haftplicht übernommen (Meldung bereits erfolgt). Zudem wurde vor einer Woche ein Rissprotokoll beim Nachbarn erstellt. Dieser verlangt nun aber noch zusätzlich ein Stabilitätsnachweis für den Hang. Dieser würde mich ca. CHF 5000.00 kosten und ist gem. dem Geologen völlig überflüssig. Er sagt, der Hang sei absolut stabil. Der Nachbar droht nun, einen Baustopp zu erzwingen, falls dieser Nachweis nicht erbracht wird. Es gilt noch zu sagen, dass weder der Spritzbeton am Hang noch meine Betonwände irgendwelche Risse aufweisen.

Was denkt ihr? Die 5000.00 Franken würde ich gerne aufbringen, wenn es tatsächlich von Nutzen wäre. Wie soll ich auf die "Drohung" des Nachbarn reagieren? Hätte er genug Argumente um einen Baustopp zu erzwingen? Wer haftet, falls der Hang nun tatsächlich in Bewegung ist?

Gruss

Jeeminee

 
Liebe Jeminee

Wenn Ihr Spritzbeton am Hang habt, hat irgend jemand den angeordnet. Wahrscheinilich der Geologe/Geotechniker. Spritzbeton macht nur da sinn, wo er auch vernagelt wird, sonst ist es eine Art «steife Plastikfolie». Damit der Spritzbeton richtig sinn macht, müsste er bemessen sein. Sprich eine Statik sollte erstellt sein.

Da ihr an der Hinterfüllung seid, ist eigentlich davon auszugehen, dass die Gefahr gebannt ist. Eigentlich. Siehe auch: http://www.haus-forum.ch/baumaengel-garantiefaelle-fehlplanung/16307-rutschender-hang-absenkung-beim-nachbarn.html

Ob grundsätzlich eine Statik sinn macht ist schwer von hier aus zu sagen. Gibt es einen Schnitt durch das Gelände? Dann würde man grob einschätzen können, wie die Situation ist.

grüess, haba

 
Hallo Haba

vielen dank für die prompte Antwort. Der Spritzbeton wurde vom Geologen/Geotechniker angeordnet. Jedoch dient er mehrheitlich der Gruben-Sicherung. Verankerungen bzw. Vernagelungen wurden keine vorgenommen. Ich habe mich hier voll ung ganz auf die Expertise vom Geologen verlassen. Jedoch möchte ich auf keinen Fall Kosten bei der Hangsicherung sparen und tun was auch immer nötig ist.

Ich hoffe Sie haben Recht und die Gefahr ist durch die Hinterfüllung gebannt.

Auf ihre letzte Frage, der Geologe war beim Sondierschlitz dabei. Er war ebenfalls während den Grabungen vor Ort um die Situation fortlaufend zu kontrollieren/beurteilen. Wie genau der Hang durch ihn vermessen wurde, weiss ich nicht im Detail und habe ich bis jetzt (leider) auch nicht hinterfragt.

Gruss

Jeeminee

 
Liebe Jeeminee (oder gar Oh Herr Jeeminee? )

Natürlich dient der Spritzbeton der Grubensicherung. nur... wie denn? Ohne vernagelung ist es mehr eine Abdeckung, eben, wie Plastik, nur starr. Aber selbstverständlich kannst/musst Du Dich auf den Geologen verlassen können. Ist a) seine Aufgabe /emoticons/default_cool.png nicht Deine c) wird er dafür ja bezahlt.

Das andere Beispiel, wo ich darauf verwiesen habe, hat auch erst gerutscht, nachdem alles hinterfüllt war. Hoffen wir, dass es bei Euch anders geht.

Der Hang in Triesenberg ist ja recht lustig. Je nach dem wo, kann da ja alles vorkommen. Viel Glück!

haba

 
Hoi jeeminee

euer Nachbar muss beweisen können, dass die Risse vor Baubeginn nicht da waren und diese erst nach Beginn

der Bauarbeiten entstanden sind und durch die Bauarbeiten verursacht wurden.

Vorher kann er auch keinen Baustopp bewirken.

Gruss moudi

 
Hoi miau

Merci, wurde bei mir auf dem iPad als neuer Beitrag angezeigt......

Habe dann das kleingedruckte Datum nicht mehr gelesen.... /emoticons/default_additional/164.gif

Gruss moudi

 
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aha das kleingedruckte nicht gelesen /emoticons/default_biggrin.png

 
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