Bauen in der Landwirtschaftszone

zizi

Mitglied
08. Jan. 2012
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Hallo wie ich gehört habe.. gibt es eine Änderung in der Landwirtschaftlichen Bauzone,, so wie ich gehört habe wird das Gesetz von 1972 aufgehoben dh es besteht die Möglichkeit ein neues Haus zu Bauen obwohl das Haus seiht 1972 nicht mehr Landwirtschaftlich genutzt wird.

habt Ihr infos oder Erfahrungen dazu... und wie wir vorgehen müssen mit der Eingabe? können wir das selber machen oder wo können wir uns da melden...

vielen Dank für eure Erfahrungen und Tipps..

 
Hallo bin via Google auf dieses Forum gekommen und das ist mein 1.Eintrag.

Mich würde es auch interessieren, was geändert wird. Habe auch mal im Radio etwas gehört, aber im Netz nichts weiter gefunden betreffend Umbau eines Hauses, das in der Landwirtschaftszone steht. (St. Gallen) Wenn jemand etwas weiss oder einen Link kennt, besten Dank im voraus.

Schönes Weekend

 
Hallo

Ich habe news..

Die Vorschriften für den Umbau von Bauernhäusern ausserhalb der Bauzone werden gelockert. Wie die Häuser früher genau genutzt wurden, spielt künftig keine Rolle mehr. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Lockerung zugestimmt.

Die kleine Kammer hiess eine entsprechende Gesetzesänderung, die auf eine Initiative des Kantons St. Gallen zurückgeht, mit 35 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Nutzung unbedeutend

Künftig spielt es beim Umbau oder Abbruch von landwirtschaftlichen Wohnbauten keine Rolle mehr, ob deren Nutzung vor dem 1. Juli 1972 im Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb stand oder nicht.

Landwirtschaftliche Wohnbauten sowie angebaute Ökonomiegebäude dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wieder aufgebaut werden, sofern sie vor der Ausscheidung aus der Bauzone rechtmässig erstellt wurden.

Trotzdem verschiedene Einschränkungen

Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild dürfen nur erfolgen, sofern sie für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung nötig sind oder die Einbettung ins Landschaftsbild verbessern.

Heute dürfen Wohngebäude im ländlichen Gebiet, die ausserhalb der Bauzonen liegen, nur dann für Wohnzwecke von Nichtlandwirten umgebaut oder abgebrochen werden, wenn sie bereits vor dem 1. Juli 1972 nicht in Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb genutzt wurden. (inap, sda).

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