Bauen in einer Senke: Weisse Wanne + Drainage

Hesme001

Mitglied
18. Juni 2012
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Hallo,

Unser Bauland liegt im Prinzip in einer Senke. Der GU hat zur Abdichtung der Kellers eine "weisse Wanne" vorgesehen. Ist das ausreichend oder sollten wir aufe jeden Fall auch noch eine Drainage legen lassen. Was würde so etwas etwa Kosten? Die Grundfläche ist 9x11m.

Besten Dank und viele Grüsse,

Sven

 
Lieber Sven

Du baust in Winterthur?

Im Kt. ZH ist eine permanente Grundwasserabsenkung durch eine Drainage grundsätzlich nicht erlaubt (sagt das AWEL). Die Drainage selber ist relativ billig realisierbar, teuer sind bestenfalls die Preise für die Wassereinleitung in die Meteorwasserleitung (eben, falls überhaupt bewilligbar), dies ist abhängig von der Gemeinde, rechne 0.50 bis 5.-- pro m³ Wasser.

Ingenieurtechnisch ist eine «weisse Wanne» dicht. Man sollte sich aber explizit eine Garantie für die Dichtigkeit geben lassen. Wenn das der GU nicht macht (-en will), gibt es extra Systemanbieter mit Garantie und versichertem Schaden. (Beim Bauen geht immer etwas schief. Darum die Garantie, welche die Schadensübernahme garantiert.)

Problematischer sei (wende Dich dafür an die wissenderen Leute im Forum) scheints die Dampfdichtigkeit. (Falls Dampfdicht, geht die Feuchtigkeit z.T. nicht raus, falls nicht dicht, kann Feuchtigkeit von aussen nach innen kommen.) Beides könne zu Problemen führen mit Schimmelbildung an den Wänden, hörte ich sagen. Entsprechend gibts Spezalisten, die schwören auf einen zusätzlichen Schwarzanstrich, und solche welche dagegen schwören. (Oder geklebte Folien. Oder, oder, oder)

Wasserdicht ungleich Dampfdicht.

Kosten - tut eine «Weisse Wanne» meist deutlich mehr als ein halbfabrikat-UG, wie es viele GUs im Angebot haben. Falls Du nur Kartoffeln im UG lagern willst, wirst Du das nicht benötigen.

Hinweis am Rand:

Wo die Dichtigkeit in der Regel versagt: Kellerfenster, Lichtschächte, aussenliegende Kellertreppen, Rückfliessende Bodenabläufe.

Grüess

Dave

 
Hallo Sven

Weisse Wanne UND Dränage ergibt keine Sinn. Der Keller wäre, wenn alles klappt, ja dicht... also kann und ggf. wird er auch im Wasser stehen können.

Die Dränage wirst Du nicht aubführen dürfen....bei dem Boden wird natürlich auch keine Versickerung möglich sein...also einfach das Geld sparen und in eine korrekte Kellerausführung investieren.

Das von Dave angesprochene Thema/Problem "Dampfdichtigkeit" ergibt sich in der Regel nur bei beheizten Wohnräumen (oder natürlich auch sonstige, dauerhaft beheizten Raumnutzungen) im UG.

Ein besonderes Augenmerk muss auf alle Rohr- und Leitungseinführungen gelegt werden!

 
Hallo zusammen,

Vielen Dank für die Antworten. Ich möchte jedoch noch hinzufügen, dass der GU selbst entschieden hat eine "Spitzenbrecherdrainage" für das Hangwasser bei Starkregen einzulegen. Soll aber vor allem dem Auftrieb und einem Aufschwimmen der Häuser entgegenwirken. Ist wohl auch mit dem Geologen so festgelegt worden und wurde offenbar von der Gemeinde genemigt.

Viele Grüsse,

Sven

 
(...) dass der GU selbst entschieden hat eine "Spitzenbrecherdrainage" für das Hangwasser bei Starkregen einzulegen. Soll aber vor allem dem Auftrieb und einem Aufschwimmen der Häuser entgegenwirken. Ist wohl auch mit dem Geologen so festgelegt worden
Macht technisch keinen Sinn ... Bei Bauten über wasserdichten Kellern muss rechnerisch Sicherheit gegen Aufschwimmen nachgewiesen werden, und zwar für maximal möglichen Grundwasserstand. Hangwasser bei Starkregen wäre Oberflächenwasser, hier wären besser ausreichende Stufenhöhen aller Eingänge vorzusehen, damit der Bach beim Gewitter draussen bleibt.
 
Also besser kein Parkett ins EG. ;o)

Naja, wenn es nichts nützt schadet es wohl auch nicht. Direkte Mehrkosten wurden bisher auch noch nicht angemeldet.

Aber Danke für den Hinweis mit den Stufen.

Gruss,

Sven

 

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