Wenn im Grundbuch keine Last auf deiner Parzelle zur Durchleitung eingetragen ist, dann wird dein Nachbar wohl erst versuchen müssen, eine andere Möglichkeit zu finden. Er wird nur dann gegen deinen Willen das durchsetzen können, wenn es technisch gar keine andere Möglichkeit gibt, als über dein Land. Was aber, wenn du dich quer stellst, für ihn bedeutet, dass er die nächsten 2 bis 3 Jahre sicher nicht baut, sondern sich mit Anwälten und Gerichten beschäftigt. Er sollte also sehr daran interessiert sein, mit dir eine Einigung zu finden, auch wenn er dabei vielleicht kleine Zugeständnisse machen muss (eben z.B. eine etwas weniger bequeme Variante wählen). Du scheinst dich ja nicht komplett gegen eine Leitung in deinem Boden zu sträuben, nur halt nicht so, dass der Baum weg muss. Eigentlich ist das ein Steilpass an deinen Nachbarn, mit einem Vorschlag mit einer Leitung über dein Land zu kommen, die den Baum nicht tangiert. Ich als dein Nachbar wäre zumindest sofort mit diesem Vorschlag gekommen, sobald ich merke, dass da auch die Sorge um den Baum mitspielt...
Selbst wenn es so eine Last gibt, gilt wie immer: Die Schäden, die beim Bau der Leitung auf fremden Grundstück entstehen, sind zu ersetzen. Ohne wenn und aber. Der Wert von alten, grossen Hartholzbäumen (also schon was, was langsamer wächst als eine Tanne oder Pappel) wird im übrigen bei Streitigkeiten vor Gericht meist auf ein paar zehntausend Fr. geschätzt. Auf so einem Betrag (also z.B. 40'000) würde ich dann auch bestehen, wenn der Baum weg muss. Das ist auch unabhängig davon, ob du wieder einen Baum pflanzen lassen wirst und was für einen Baum. Das Fällen des Baumes ist ein Schaden am fremdem Eigentum, und der ist zu zahlen.
Vermutlich fällt deinem Nachbar dann sofort eine andere Leitungsführung ein, die plötzlich wesentlich kostengünstiger ist.