Bauen ohne Baubewilligung

Daneee

Mitglied
18. Okt. 2006
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n`Abend !!

Endlich endlich ist unsere Suche zu Ende und wir haben unser Traumhaus gefunden !

Nun ist es so, es steht in der Juraschutzzone...wir würden gerne noch ein Dachfenster ( Kreuzfirst ) erstellen. Erste Anfrage = keine Erlaubnis. Da dieses Fenster aber für uns ein MUST ist, wollen wir das Risiko später doch wagen. Weiss jemand welche Folgen das bauen ohne Bewilligung haben kann, sprich wie hoch die Bussen sein können ?? Haus steht im Kt. Solothurn.

Merci für Infos

 
Hi

Was sicherlich passieren kann ist die Vorderung und Durchsetzung der Herstellung des unsprünglichen Zustands. (Beseitigung des Dachfensters)

Kosten?

Turbo

 
Hallo Daneee

Laut Soloth. Bau- und Planungsrecht sieht es wie folgt aus:

§150: Bauliche Arbeiten, die ohne Baubewilligung ausgeführt werden, sie auf Verfügung der Baubehörde unverzüglich einzustellen.

§ 151: Stellt die Baubehörde einen rechtswidrigen Zustand fest, setzt sie zu dessen Beseitigung eine angemessene Frist.

§ 153 Wer vorsätzlich.....die Bauvorschriften verletzt, wird mit Haft oder Busse bestraft.

Ich weiss nicht ob ich doppelte Arbeit und Busse riskieren würde.

 
... hoi zäme, ich habe auch schon etliches ohne Baubewilligung gebaut (unauffällig!!!), aber da war ich nicht zuerst beim Bauamt nachfragen - denn dann ist der Fall ziemlich klar, dass sie Dich im Auge behalten - Fazit: ohne Baugenehmigung jetzt nichts vornehmen ...

 
auch sonst ist es ein grosses Risiko. Vielfach gibts ja "nette" Nachbarn die nichts besseres zu tun haben, als Baureglemente/Vorschriften auswendig zu lernen und die Gebäude in der Umgebung danach vergleichen...

 
Kleine Anmerkung noch aus der betroffenen Region: Juraschutzzone steht zusätzlich unter Aufsicht der Kantons. Und die haben doch ach so viele Juristen, die Dir dann die Hölle heiss machen.

 
Ein Bekannter von mir hat ohne Erlaubnis das Wohntimmer vergrössert, zusätzliches Fenster rein, Dachstock ausgebaut :)

Bis jetzt musste er noch nichts zurückbauen, die Angelegenheit liegt nun bei der Gemeinde. Könnte Ihm tuer zu stehen kommen :)

 
Hier im Tessin ist seit Jahren ein Fall hängig, bei dem ein besonders dreister Bauherr eines Mehrfamilienhauses "irrtümlich" ein Stockwerk mehr gebaut hat. Jetzt, nach jahrelangem Rechtsstreit durch alle Instanzen steht definitiv fest, das Penthouse in Minusio muss abgerissen werden. Mal abgesehen von den Anwalts- und Gerichtskosten erwartet den entsprechenden Hausbesitzer auch noch eine gesalzene Rechnung der Abrissfirma und eine gewaltige Busse. Selber schuld...

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Uih uih...dat tönt gar nicht jut !

Der jetztige Besitzer hat gemeint, im Kanton SO reagieren die nicht so schnell. Ein anderer Anwohner der Ortschaft habe auch Fenster sprich Gauben draufgebaut und anscheinend nur `ne Busse von ca. 200.- bezahlt. Nun ...wir werden mal so ein Jahr abwarten und es dann vermutlich wagen. Die ganze Aktion könnte man an einem Tag über die Bühne bringen. Das Haus liegt völlig abgelegen. Nächster Nachbar ca. 700m entfernt...relativ versteckt auf 700 M.ü.M

 
Uih uih...dat tönt gar nicht jut !

Der jetztige Besitzer hat gemeint, im Kanton SO reagieren die nicht so schnell. Ein anderer Anwohner der Ortschaft habe auch Fenster sprich Gauben draufgebaut und anscheinend nur `ne Busse von ca. 200.- bezahlt. ...
Das sind keine Fakten und ist nur "Hörensagen"! Ich würde mich - v.A. wenn Ihr schon verschiedene Leute, die dort ansässig sind gefragt habt - nicht auf so ein Risiko einlassen. Es soll ja Leute geben, die jetzt nur darauf warten, bis Ihr Euer Vorhaben durchzieht.../emoticons/default_wink.png
Aber das müsst Ihr schliesslich selbst wissen!

Grüssle

 
?Baumhaus? wird gestutzt

Die Stadt St. Gallen bleibt hart: Einfamilienhaus am Rosenberg muss gekürzt werden

st. gallen. Statt 36 Zentimeter zu stutzen, wollten die Besitzer anbauen. Der Rechtsstreit um die Gebäudehöhe geht in die nächste Runde.

Um die Höhe des ?Baumhauses? an der Zwinglistrasse am St. Galler Rosenberg ist ein mehrere Jahre dauernder Rechtsstreit im Gang. Nach dem letztinstanzlichen Urteil des Bundesgerichts im April diesen Jahres ist das ?Baumhaus? unrechtmässig 36 Zentimeter zu hoch gebaut worden. Die Lausanner Richter verfügten daher einen Rückbau auf das erlaubte Mass.

Die Bauherrschaft reichte darauf dem städtischen Amt für Baubewilligungen ein Korrekturgesuch ein. Darin wurde statt der Verringerung der Höhe eine Vergrösserung des Grundrisses und des Bauvolumens vorgeschlagen. Mit einem Anbau hätte die Gebäudehöhe, die sich nach einer komplizierten Definition errechnet, nach unten korrigiert werden sollen.

Weg bis Bundesgericht möglich

Wie gestern bekannt wurde, hat das Amt für Baubewilligungen der Stadt St. Gallen das Korrekturgesuch abgelehnt. Das Urteil des Bundesgerichts sei klar, argumentiert die Stadt: Die Gebäudehöhe müsse auf die ursprünglich bewilligte Höhe reduziert werden. Die Bauherrschaft kann gegen diesen Entscheid Rekurs einlegen. Wird diesem nicht stattgegeben, kann der Instanzenweg bis zum Bundesgericht beschritten werden.

Trotz Baustop fertig gebaut

Seine Bezeichnung hat das ?Baumhaus? von Architekt Marcel Ferrier aufgrund einer auf dem Grundstück stehenden Blutbuche. Das fünfstöckige Einfamilienhaus ist durch den Rechtsstreit bekannt geworden. Im Rohbau stellte die Baupolizei die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe fest. Trotz Baustop wurde das Haus fertig gebaut. Nachbarn forderten darauf den Rückbau. (kl)

 
nach Erhalt unserer Baubewilligung und noch kurz vor Baubeginn haben wir uns entschieden die Küche doch geschlossen zu gestalten und das Fester so zu positionieren dass es wieder schön aus sieht. Architekt war der Meinung dass wir nur die Pläne in x-Facher ausführung dem Bauamt abgeben müssen.

Nun kam die telefonische Antwort vom Bauamt: Die Änderungen müssen von sämtlichen Besitzern der umliegenden Grundstücke unterzeichnet werden so dass ein abgekürztes Verfahren ohne offizielle Ausschreibung möglich sei! Mensch, wir haben doch nur ein Fenster verschoben!!

... hätten wir doch bloss nichts gesagt /emoticons/default_additional/106.gif

 
nach Erhalt unserer Baubewilligung und noch kurz vor Baubeginn haben wir uns entschieden die Küche doch geschlossen zu gestalten und das Fester so zu positionieren dass es wieder schön aus sieht. Architekt war der Meinung dass wir nur die Pläne in x-Facher ausführung dem Bauamt abgeben müssen.

Nun kam die telefonische Antwort vom Bauamt: Die Änderungen müssen von sämtlichen Besitzern der umliegenden Grundstücke unterzeichnet werden so dass ein abgekürztes Verfahren ohne offizielle Ausschreibung möglich sei! Mensch, wir haben doch nur ein Fenster verschoben!!

... hätten wir doch bloss nichts gesagt /emoticons/default_additional/106.gif
Wir beabsichtigen ebenfalls, das Küchenfenster sowie das Fenster im Gang zu ändern, allerdings keine Vergrösserung. Naja, das mit der Unterschrift sollte ja auch weiter kein Problem darstellen, aber ich find's auch krass, dass wenn man nur ein Fenster verschiebt, nochmals alles genehmigt werden muss.... /emoticons/default_cool.png

 
genau, im Prinzip finde ich die Auflage ziehmlich doof. Wir werden die Gelegenheit natürlich nutzten um uns bei unseren zukünftigen Nachbarn ein positives Bild zu verschaffen

Ich ________ meine Frau und ________ die Kinder

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Wirst du die Verschiebung der Fenster nun auch nochmals bewilligen lassen oder einfach machen?

SaSo

 
genau, im Prinzip finde ich die Auflage ziehmlich doof. Wir werden die Gelegenheit natürlich nutzten um uns bei unseren zukünftigen Nachbarn ein positives Bild zu verschaffen

Ich ________ meine Frau und ________ die Kinder

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Wirst du die Verschiebung der Fenster nun auch nochmals bewilligen lassen oder einfach machen?

SaSo
ich werde das nochmals abklären, allenfalls werden wir's sein lassen....

gruss

 
Vielleicht bestehen da je nach Gemeinde Unterschiede. Uns hat der Architekt gesagt, dass Fensterverschieben & Co. auch nach bereits erteilter Baubewilligung problemlos möglich sei. Nur die Gesamtfensterfläche dürfte dabei nicht vergrössert werden.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Vielleicht bestehen da je nach Gemeinde Unterschiede. Uns hat der Architekt gesagt, dass Fensterverschieben & Co. auch nach bereits erteilter Baubewilligung problemlos möglich sei. Nur die Gesamtfensterfläche dürfte dabei nicht vergrössert werden.

Mirella /emoticons/default_smile.png
ich mal noch das Baureglement "unserer" Gemeinde durchgeschaut, da steht einfach, dass Pläne 1:50 oder 1:100 eingereicht werden müssen, wo die Fenster ersichtlich sind, von einer allfälligen Aenderung steht da nichts. unser Architekt hat uns etwa die gleiche Antwort wie Mirella gegeben...ausser der Bauherr entschliesst sich plötzlich, ein grosses sternförmiges oder ein Dreieck-Fenster einbauen zu lassen, das könnte evtl. Aerger geben... naja, mal gucken.....

 
Ich ________ meine Frau und ________ die Kinder

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ps:

nette Kinder /emoticons/default_biggrin.png

 
sg-sup: danke /emoticons/default_biggrin.png

mirella:

Unser Architekt und ein Mitarbeiter des Bauamtes war der gleichen Meinung. Beim zweiten Anruff war jedoch der Chef dran und der wollte es anders.

Auf der Baubewilligung wurde unser EFH mit angebauter Doppelgarage plötzlich zu einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage.... Eigentlich können wir ja eh bauen was wir wollen /emoticons/default_cool.png

 
sg-sup: danke /emoticons/default_biggrin.png

mirella:

Unser Architekt und ein Mitarbeiter des Bauamtes war der gleichen Meinung. Beim zweiten Anruff war jedoch der Chef dran und der wollte es anders.

Auf der Baubewilligung wurde unser EFH mit angebauter Doppelgarage plötzlich zu einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage.... Eigentlich können wir ja eh bauen was wir wollen /emoticons/default_cool.png
Ja gut, aber man muss ja auch nicht ein zweites Mal anrufen und mit dem Chef persönlich diskutieren... /emoticons/default_tongue.png Einmal reicht doch, speziell wenn die Antwort auch noch so wie gewünscht ausfällt /emoticons/default_biggrin.png

Mirella /emoticons/default_smile.png

 

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