Bauernhaus im Kanton Bern umbauen

chaetschgumi

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27. Mai 2022
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Liebe Alle

Wir haben den kleinen Bauernhof meiner Eltern übernommen - Baujahr 1934 mit zwei Wohnungen (EG und OG). Nicht schützenswert, Landwirtschaftszone. Nicht Kernzone und auch nicht Streusiedelung.

Nun möchte ich mit den Abklärungen starten, weiss aber nicht sicher, was am schlauesten ist. Ist es sinnvoll, zuerst mal selber das AGR beizuziehen und Abklärungen zu den Rahmenbedingungen zu machen oder gleich mit Architekt / GU zu sprechen und mit denen das AGR einzubeziehen?

Danke!

 
Das kommt natürlich etwas darauf an, was du machen möchtest. Alle brauchen erst einmal deinen "Wunsch",. Für gewöhnlich genügt erst einmal die lokale Bauordnung. Dann hast du schon einmal die wichtigsten Informationen. An diese halten sich dann auch die Architekten oder GUs. So ganz ohne Ideen oder Wünsche, Skizzen ect. Wird dir ein Bauamt keine Informationen geben

können. Unverbindlich wegen des Prozederes anfragen schadet aber sicher nicht.

Gruss Pit

 
Grundsätzlich ist eine landwirtschaftliche Baute in der Landwirtschaftszone, die nicht landwirtschaftlichen Zwecken dient, zonenfremd, geniesst aber Bestandesschutz. Sie darf dehalb nur sehr begrenzt umgebaut werden. Siehe RPG Art. 24c

https://www.are.admin.ch/dam/are/de/dokumente/recht/publikationen/v_bewilligungen_nachartikel24crpgaenderungenanzonenwidriggeworde.pdf.download.pdf

https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/bauenausserhalbderbauzonen/themen-zum-bauen-ausserhalb-der-bauzonen.html

Im Kanton VS hilft die lokale Bauordnung nicht; die Gemeinde verweist alle Projekte ausserhalb der Bauzonen an das kantonale Bauamt. Das dürfte in BE ähnlich sein.

Einen GU für Umbauten im Bestand mit Auflagen seitens der Behörden, womit zu rechnen ist, halte ich für eine ganz schlechte Idee. Hier sollte man einen Architekten suchen, der sich damit auskennt.

 
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