hallo zusammen
wir bauen mit einem gu ein doppeleinfamilienhaus. es wird eine grosse überbauung mit doppeleinfamilienhäusern und wohnhäusern.
nun ist die überbauung soweit fortgeschritten (sprich der innenausbau hat begonnen) dass die türen der häuser abgeschlossen sind.
haben wir als baldige eigentümer das recht auf einen schlüssel? es heisst, dass das betreten der baustelle ohne begleitung sowieso nicht erlaubt ist und es daher keinen schlüssel gibt. ist das erlaubt?
danke für eure antworten
miriam
wir bauen mit einem gu ein doppeleinfamilienhaus. es wird eine grosse überbauung mit doppeleinfamilienhäusern und wohnhäusern.
nun ist die überbauung soweit fortgeschritten (sprich der innenausbau hat begonnen) dass die türen der häuser abgeschlossen sind.
haben wir als baldige eigentümer das recht auf einen schlüssel? es heisst, dass das betreten der baustelle ohne begleitung sowieso nicht erlaubt ist und es daher keinen schlüssel gibt. ist das erlaubt?
danke für eure antworten
miriam