Baufreigabe was bedeutet das

pjmac

Mitglied
29. Juli 2012
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Hallo,

Meine Baufreigabe stammt vom 14.3.13.  Div. offene Punkte mussten vorher noch erledigt werden, auch von der Ortsbildkommission die Fassadengestaltung incl. Farbe. Vertreter vom Bauamt und Behörde waren vor Ort und bestimmten das Eternitmuster aus der Auswahl die ich präsentierte. Der Entscheid war mündlich bei meinem Haus mit dem geplanten Scheunenumbau.  Gehört dieser Entscheid zum Baurecht?  Ist der mündliche Entscheid juristisch gültig?  Am 30.10.14 fand eine Besprechung zum Vorentscheid der angebauten Nachbarscheune statt Architekt ist per Du mit Ortsbildarchitekt!!. Nun will die Behörde mit der Ortsbildkommission die angeblich formal nicht bewilligte Fassade nicht akzeptieren. Da ziehen die mich über den Tisch, wollen nochmals Farbmuster zu der Neubeurteilung. Ist die Baufreigabe für diesen Punkt nicht verbindlich? Die Baubehörde hatte vergessen ein Protokoll zu erstellen - geben sie zu.

Welche möglichkeit habe ich? Muss ich das akzeptieren? Rechtsweg gegen die Baubehörde ergreifen - wo?

Gemeinde Gossau ZH

Wer weiss Rat?   Danke  mfg pjmac

 
Ich denke das du es so akzeptieren musst, sobald du es nicht schriftlich hast kannst nichts machen.

Eine Baugenehmigung ist und bleibt ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt, der nur in der Schriftform Wirkung erzielt.

 

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