Baugarantie-Schein

yabber

Mitglied
01. Aug. 2006
21
0
0
Wir hatten die 2-Jahresabnahme und haben einige Gipserarbeiten zu beanstanden.

Nun haben wir festgestellt dass unser Gipser Konkurs ging. Nach Rücksprache mit ihm hat er jedoch eine Baugarantieversicherung.

Meine Frage nun:

Wer ist verantwortlich für die Einholungs dieser Garantiescheine? Müsste nicht der Architekt oder Bauleiter dies tun?

Danke für euren Input.

 
Hallo Yabber

Während der Bauphase wird der Garantierückbehalt mit einem Barrückbehalt sichergestellt, der dann bei der Schlussabrechnung durch einen Garantieschein für üblicherweise 2 Jahre abgelöst wird, damit der gesamte Rechnungsbetrag ausbezahlt werden kann.

Das einholen des Garantiescheines obliegt dem Bauleiter oder dem Architekten. Erst mit dessen Erhalt darf er eine Schlussabrechnung zu Zahlung freigeben und an den Bauherrn senden.

Beste Grüsse

Othmar

 

Statistik des Forums

Themen
27.520
Beiträge
257.849
Mitglieder
31.800
Neuestes Mitglied
aufStand