Ich habe schon wieder eine Frage /emoticons/default_cool.png
Im Kanton Bern gibt es im Baugesetz einen Artikel 26a:
Mir fällt auf dass bei den meisten im Anzeiger publizierten Bauvorhaben irgendwelche Ausnahmen drin stehen, aber das sind meist grössere Bauten wo Investoren mit Geld dahinter stehen...
Gruss, Ueli
Im Kanton Bern gibt es im Baugesetz einen Artikel 26a:
Wie realistisch ist es in der Praxis, dass solche Ausnahmen in den Gemeinden gewährt werden? Wenn man also das Dach steiler als eigentlich erlaubt bauen möchte, oder das Haus nicht parallel zur Strasse sondern direkt nach Süden ausrichten möchte? Kann man das schon zum Voraus vergessen, oder lohnt sich ein Versuch?Von kommunalen Gestaltungsvorschriften können Ausnahmen gewährt werden, wenn dies für die effiziente Energienutzung oder für die aktive oder passive Nutzung der Sonnenenergie erforderlich ist und keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden.
Mir fällt auf dass bei den meisten im Anzeiger publizierten Bauvorhaben irgendwelche Ausnahmen drin stehen, aber das sind meist grössere Bauten wo Investoren mit Geld dahinter stehen...
Gruss, Ueli