Baugesuch nicht bewilligt , plötzlich neuer Überbauungsplan für die Parzelle

Here1

Mitglied
05. Jan. 2011
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Hallo

Wir stehen kurz vor dem Bau eines Einfamilienhauses.

Leider wurde unser Baugesuch zur Anhebung des Hauses um 70cm vom gewachsenen Terrain nicht bewilligt obwohl die Nachbarn einverstanden wären.

Der spezielle Überbauungsplan von unserer Parzelle sieht eine maximale Anhebung des Hauses um 30cm vor. Dies betrifft aber erst unsere Parzelle. Die anderen Nachbarn konnten bis anhin ohne diese Einschränkung bauen.

Nur wussten wir von diesem Überbauungsplan bis dato nichts und planten das Haus für die Wohnzohne W2 (max. Gebäudehöhe 7m) mit 70cm Anhebung. Grund ist, dass das Haus vor uns ziemlich gross ist und wir somit etwas mehr Licht auf unser Haus bringen könnten mit diesen 70cm.

Im Kaufvertrag der Parzelle stand nichts von dieser Einschränkung. Wie sollten wir überhaupt wissen von dieser Einschränkung wenn nicht vom Kaufvertrag der Parzelle?

Hat jemand erfahrung oder weiss wie die Rechtslage aussieht? Gibt es überhaupt eine Chance? Oder was passiert wenn wir trotzdem 70cm anheben?

Vielen Dank für euere Meinungen

Gruss Here1

 
Hallo Here,

Ja, solche Fehler pasieren immer wieder auf dem Bau... /emoticons/default_rolleyes.gif !

liebs Grüessli, jomazi

 
Die genauen Angaben zu Zone, Bebaungsplan, Baulinien etc. stehen vermutlich nicht explizit im Kaufvertrag. Da sind normalerweise nur Dienstbarkeiten gemäss Grundbuch erwähnt. Die genauen Vorschriften sollten vor der Planung vom Planer bei der Gemeinde erfragt werden.

 
Die geltenden Zonenpläne liegen öffentlich auf, die Einrede, man habe sie nicht gekannt, ist also nichtig. Es gilt das, was bei Einreichung des Baugesuchs in Kraft ist. Die neuen Überbauungspläne sind nicht etwa "plötzlich" da: Solche Planungsrevisionen werden öffentlich aufgelegt und u.a. im Amtsblatt publiziert. Werden die Pläne geändert und man besitzt das Land schon, wird man in der Regel auch noch persönlich benachrichtigt und hat Einspracherecht. Lesen muss man die Pläne trotzdem.

Die Tatsache, dass man nur so bauen darf, wie es der Zonenplan zulässt, ist keine Schikane der Gemeinde, sondern eine Eigenschaft des Baugrundes. Da helfen noch soviele Nachbarschaftsunterschriften nichts - man muss sich dran halten. Der Verkäufer muss auch nicht extra eine Kopie aller geltenden Vorschriften der Gemende usw. an den Vertrag heften. Beim Kauf ist der Notar nur verpflichtet, auf eventuelle Dienstbarkeiten und andere Grundstückslasten hinzuweisen ... damit man nachher nicht sagen kann, man habe nicht gewusst, dass der Nachbar noch ein Wegrecht hat.

Falls Ihr schon einen Architekten beschäftigt habt, hätte der es wissen müssen ... Bevor man irgendwas plant, guckt man in das Zonenreglement, was man überhaupt darf ...

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich schliesse mich emil17 an. Der Zonenplan mit dem dazugehörigen Baureglement sind öffentlich zugänglich, man kann diese ev. auch im Internet anschauen und das Baureglement von der Homepage der Gemeinde runterladen. Und Überbauungspläne entstehen nicht von heute auf morgen. Das ist eine Planung über eine lange Zeitspanne. Einzelne Zonenpläne weisen auf Überbauungspläne hin. (Schraffur mit Quartierplanpflicht oder Sondernutzungsplanpflicht). Heisst in jedem Kanton anders...

Meiner Meinung nach, ist der dem Architekten unterlaufen. Unser Architekt hat uns von Anfang an auf einen bestehenden Überbauungsplan hingewiesen. Man kann eine Kopie davon von der Bauverwaltung machen lassen. Im Überbauungsplan mit den dazugehörigen Besonderen Vorschriften (ev. gibt es noch einen Planungsbericht davon, dieser hat aber nur Erläuterungskarakter) steht ganz genau, was man darf und was nicht. In diesem Fall wurde die Anhebung des Terrains auf 30cm beschränkt. Dies ist so fix, und davon wird die Gemeinde nicht abweichen. (sie darf das auch nicht)

Was meint Ihr eigentlich, wenn ihr trotzdem um 70cm anhebt? Ihr habt ja nun die Baubewilligung nicht bekommen. Verstehe ich das richtig, ihr schreibt 30cm Anhebung, damit ihr die Baubewilligung bekommt, und dann würdet ihr dennoch 70cm anheben? Das könnte noch böse Folgen haben. Von Baustopp bis weiss nicht was...

Also, ich würde mich das nicht trauen.

Was mir nicht klar ist, was meint Ihr, die anderen Parzellen konnten ohne diese Einschränkung bauen? Ev. sind sie im Überbauungsplanperimeter gar nicht drin? Ich würde mich mal genauer mit dem Überbauungsplan auseinandersetzen.

Gruess

ElenaG

 
...dass ihr im Falle eines Rückbaus mit einer um 40cm geringeren Raumhöhe auskommen müsst... /emoticons/default_biggrin.png
..ja und die Busse nicht vergessen. Vor allem wenn es vorsätzlich gemacht wird....
 
Uns haben 5 cm zuviel über gewachsenes Terain 1000.- Buse und viel Ärger eingebracht..obwohl wir das als leien unmäglich hätten merken können. Das kann wirklich übel ausgehen. Das Gesetzt sieht Strafen bis Gefängnis vor. Das Haus wird dann bei der Abnahme vielleicht nicht freigegeben...

Gruss

Jonas

 
Uns haben 5 cm zuviel über gewachsenes Terain 1000.- Buse und viel Ärger eingebracht..
@Here1: ...fang jetzt ja nicht an zu rechnen /emoticons/default_ohmy.png

mein vorheriger, halbwegs originelle kommentar, ist durchaus ernst gemeint. er bezieht sich auf einen langjährigen rechtsstreit welcher vor dem bundesgericht endete...grund: überschreiten der zulässigen gebäudehöhe...resultat: rückbau...guckst du google: baumhaus st.gallen.

 
Bei uns in der Gegend wurde vor einigen Jahren ein altes Haus ausserhalb der Bauzone genbaut. Nach langen Rechtsstreit musste es aberissen werden. Es ist nicht so dass man die Busse zahlt und gut ist, sondern man muss den gesetzeskonformen Zustand wieder herstellen und dazu kommt die Busse.

 

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Josven