Baugesuch ohne Unterschrift vom Bauherr

Gambino

Mitglied
17. Juli 2008
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Hallo

ist es möglich das für ein Abänderungsgesuch eines vorher bewilligten Projekt nur der Architekt einer GU unterschreibt und die Unterschrift des Landeigentümers/Bauherr nicht nötig ist ? Den das ist genau bei uns passiert, wir haben einen Plan unterschrieben und an den Architekt unserer GU gesendet dieser hat dann von sich aus ein paar Aenderungen vorgenommen ohne uns zu informieren und den von ihm abgeänderten Plan ohne unsere Unterschrift an die Gemeinde gesendet. Die Gemeinde hat auch alles schön bewilligt, aber nun wurde das Projekt so fertiggestellt wie es auf dem von uns unterschriebenen Plan ist. Jetzt meint die Gemeinde das sei natürlich falsch. Kurz zusammengefasst hat der Architekt uns ein Plan gesendet und dann einfach einen anderen Plan an die Gemeinde zur Bewilligung gesendet den wir nie gesehen haben und nie unterschrieben haben. Die Gemeinde will jetzt natürlich das alles so gemacht wird wie sie es bewilligt haben und dies ist natürlich mit kosten verbunden die niemand zahlen will. Ich habe sogar meine GU gesagt ich würde 30% der Kosten übernehmen aber die meinte nur ich müsse 100% bezahlen !?!? /emoticons/default_confused.png:confused:/emoticons/default_confused.png

Vielen Dank für euere antworten.

Gruss Gambino

 
Hallo Gambino

Das gleiche war bei uns der Fall. Wir hatten unsere Pläne unterzeichnet und entsprechend bewilligt bekommen. Im Nachhinein haben wir unser Haus um 70cm erhöht. Diese Erhöhung hat unser GU selbstständig via Änderungsgesuch eingereicht und bewilligt bekommen.

Der GU/Architekt kann also scheinbar problemlos nach Erteilung der Baubewilligung Änderungen selber beantragen...

 
...Kurz zusammengefasst hat der Architekt uns ein Plan gesendet und dann einfach einen anderen Plan an die Gemeinde zur Bewilligung gesendet den wir nie gesehen haben und nie unterschrieben haben. Die Gemeinde will jetzt natürlich das alles so gemacht wird wie sie es bewilligt haben und dies ist natürlich mit kosten verbunden die niemand zahlen will. Ich habe sogar meine GU gesagt ich würde 30% der Kosten übernehmen aber die meinte nur ich müsse 100% bezahlen !?!? /emoticons/default_confused.png:confused:/emoticons/default_confused.png
Hallo Gambino,
wenn der Architekt/GU Pläne abändert und diese bewilligt bekommt, dann ist das eine Sache... Wenn Euch dadurch aber zusätzliche Kosten entstehen, welche nicht von Euch abgesegnet/unterschrieben wurden, dann entspricht dies nicht mehr Eurem Vertrag mit dem GU und hätte von Euch als Nachtrag zuerst bewilligt werden müssen. Wenn allerdings das Haus, wie Ihr es geplant und unterschrieben habt, gar nicht bewilligt worden wäre und er GU darum die Pläne abänderte, dann wirds - je nach Vertrag kompliziert.

So oder so finde ich jedoch, dass jegliche Abweichung vom Auftrag einer Genemigung durch Euch bedurft hätte! Lass es Dir erklären warum und wesshalb der GU so gehandelt hat. Wenn der von Euch unterschriebene Auftrag bewilligt hätte werden können, dann würde ich darauf bestehen, dass diese jetzt anfallenden Zusatzkosten vom GU zu tragen sind - notfalls könnte man mit Rückbau drohen...

Grüssle

Arcuos

 
hallo Gambino

unser ehemaliger Achitekt H. Wüthrich aus Birmensdorf hatte das Baugesuch, welches durch unrichtige Aussagen seinerseits und sein Verschulden auf falschen Daten basierte, selbständig sistiert. Nachdem er die erste Akkontozahlung erhalten hatte, kündigte er dann den Werkvertrag.

In diesem Falle genügte scheinbar nur ein Telefonanruf an die entsprechende Gemeinde, um etwas zu bewirken, ohne die Bauherrschaft darüber zu informieren oder deren Einverständnis zu haben.

Leider sind die Bauherrschaften vom Gesetze her sehr schlecht geschützt und dürfen im nachhinein die Kosten tragen.

Gruss

Pegasus

 
Vielen Dank für eure Antworten. Dank euren Antworten habe ich ein bisschen besser durchgesehen und habe gerade eben mit dem GU abgemacht das er die dadurch entstandenen Mehrkosten übernimmt.

Wünsche euch noch einen guten Start in die neue Woche.

Gruss Gambino

 

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