Baugesuch schon bei Vorprüfung durchgefallen

raven73

Mitglied
01. Juli 2007
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Hallo zusammen

Eigentlich hätte es auch bei uns bald mit dem Bau (Kanton Aargau) losgehen sollen. Seit gestern Post ins Haus geflattert ist, herrscht Katzenjammer.

Unser Gesuch, gemanagt von einem der grössten GUs der Schweiz, ist schon bei der Vorprüfung durchgefallen.

Hauptproblem - wir hätten auf unseren 5.3-8.0 Metern (rechts/links) Zufahrt zu unserer Garage ein durchschnittliches Gefälle von 13% (mag sich nach viel anhören, sieht aber nicht so dramatisch aus).

Unter Verweis auf die VSS-Norm dürften wir angeblich auf den ersten 5 Metern nur ein Gefälle von 8% haben - später 15%.

Unser Problem - eine andere Garagenstellung kommt nicht in Frage und die Höhe der Garage (eigentlich nur 2.68m) wurde als zu gross angesehen (angeblich über 3 Meter, da spielt wohl ein freistehendes Fundament eine Rolle - oder die bereits erhöhte Lage gegenüber Hauslevel). Diesen Punkt mit dem dadurch zu geringen Grenzabstand könnten wir mit Goodwill, also einer Unterschrift der Nachbarn noch bewältigen. Aber das Gefälle können wir nicht reduzieren....

Hat jemand Erfahrung mit dieser VSS-Norm? Scheinbar ist diese rechtlich nicht zwingend, sondern lediglich eine Richtschnur. Kann man gegen den Entscheid sinnvoll vorgehen oder können wir schon mit unserem Traum vom Haus abschliessen und versuchen das Grundstück wieder zu verkaufen?

Wenn jemand Erfahrungen mit diesen VSS gesammelt hat - bitte melden!

Vielen Dank und Grüsse

Kai

 
Hallo Kai,

ich denke Dein ("Größter") GU müsste Dir dies sofort beantworten und eine Alternative vorschlagen können!

Ich denke die Gemeinde müsste fairerweise, da die Auffahrt ungleich lang ist, die Mitte, also Achse als Grundlage heranziehen.

Wenn Du zur Zeit 13% hast, entspricht dies einer Höhendifferenz (Mittig) von 86cm zur Straße.

Wenn dies nun nach VSS Norm oder Richtwert geplant werden müsste, hättest Du am Schluss eine Fehldifferenz von 28cm. Ist eigentlich nicht viel.

Kannst Du die Garage nicht um diesen Wert nach unten setzen? Zumindest den Boden im Bereich der Zufahrt.

Wenn es ein großes Problem ist, könnte doch auch ein Teil des Innenbodens ggf. noch leicht geschrägt sein, damit hierdurch Höhe gewonnen werden kann!

Wenn Dein GU so gut ist, sollte er dies für Dich klären können.

Gruß vom Pfälzer

 
Besten Dank für Deine Antwort Pfälzer,

wir sind gespannt, was nächste Woche von unserem GU kommt.

Das Problem ist eher, das wir für ein geringeres Gefälle die Garage noch höher setzen müssten - und genau das ist der zweite bereits monierte Punkt. Das ganze ist im Moment schon so hoch geplant, dass wir angeblich mit 2m Grenzabstand bereits zu nahe sind....

Ich sollte bei Gelegenheit noch unsere Pläne hochladen.

Grüsse

Kai

 
Ja, wenn Du nach "unten" fahren musst, ist das eine andere Situation.

In solchen Fällen haben wir bei uns, weil die Gegebenheit örtlich so ist, dann auch die Möglichkeit eine "Ausnahme" von dem, sonst auch vorgeschriebenen, Grenzabstandes.

Wobei wir, die Garage bis zur Höhe von 3,20 m sogar noch auf die Grenze bauen dürfen.

Gruß vom Pfälzer

 
Ja eben - ist auch unsere Meinung, das gewisse Regularien den Bauprofis hätten bekannt sein müssen - das war das Argument einen GU zu wählen.

Eigentlich haben wir zu wenig Zeit uns selber um jedes Detail zu kümmern. Aber so langsam bereuen wir den Entscheid.

Die Garage kommt zumindest an einer von 4 Ecken auf gewachsenem Terrain zum Stehen - aber das langt wohl nicht...

Grüsse und besten Dank für Eure Antworten

Kai

 
Danke für den Link aufs Baugesetz bzw. die Verordnung zum Baugesetz.

Scheinbar sind durch §26 der

"Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV)" die folgenden beiden VSS Normen rechtsverbindich... zu dumm nur, dass es diese Normen scheinbar nicht online zum Nachlesen gibt...

VSS-Normen SN 640 291 ?Parkieren; Geometrie?

und

SN 640 292 ?Parkieren; Anordnung?

Damit vermute ich zumindest, dass unser Projekt gestorben ist...

Der Ausstieg beim GU nach der Anzahlung von CH 30'000 wird ein teurer Spass...

Schönen Samstag Abend allen und einen noch viel schöneren Sonntag

Grüsse

Kai

 
Hallo zusammen - besten Dank.

Gemeinde haben wir durchgelesen - da war nichts in dieser Genauigkeit geregelt (bzw. muss ich schauen, ob dort vielleicht auf die kantonalen Regeln verwiesen wurde). Dort wurde zumindest die "Kleinbaute" als solche z.B. nicht weiter definiert.

Werde mich weiter in die Materie einlesen, um mit dem GU auf gleicher Augenhöhe diskutieren zu können.

Faszinierend ist z.B. der Punkt mit der Hanglage bei der Garage. Wenn wirklich der "tal"seitige Punkt des gewachsenen Geländes gilt, (hier die Rückseite der Garage, unter der aufgeschüttet werden muss) dann sind wir mit 3.80 extrem über den 3.0 Metern. Auf der Frontseite hingegen sind wir +/- auf gewachsenem Gelände.

Meines Erachtens elementare Fehler von sog. Profis...

We will see!

Liebe Grüsse

Kai

 
Hallo Kai

Ich kann mir die Situation etwas schlecht vorstellen ohne Plan.

Aber Ihr baut ja am Hang wie wir. Wir haben die Zufahrt zu unserem Carport ebenfalls von ganz oben wo auch die Strasse ist. Damit da kein Gefälle ist haben wir unter dem Carport einfach einen Abstellraum für Gartengeräte etc.

Dies musste zwar auch speziell nochmals bei der Gemeinde eingerecht werden wegen Näherbaurecht etc. (Gemeindestrasse) ist aber schlussendlich durchgekommen.

Vielleicht könnt Ihr diesbezüglich etwas machen.

Ich hoffe Euer grösster GU heisst nicht Im****a ?

Habe Kollegen die da ganz schlechte Erfahrungen gemacht haben.

 
@booker

Hallo - nein, unsern GU benenne ich mal noch nicht beim Namen (ist aber ein grosser im Bereich Massivbau). Gibt da grosse Risiken wegen schlechter Nachrede belangt zu werden (auch wenn ich nur Fakten nenne).

Etwas unter die Garage bauen wäre schon gut - aber zu teuer. Alles was wir nicht beeinflussen können (also alles ausser der Fixpreis fürs Haus) ist zwischen Verkäufer und Projektleiter erheblich teuerer geworden.

Wir haben bereits Minergie wieder streichen müssen, um überhaupt noch hinzukommen.

Eben das Gelände scheint etwas anspruchsvoller zu sein als es der Verkäufer geahnt hat. Dabei sei alles "sehr vorsichtig" gerechnet, hätte angeblich allenfalls günstiger werden sollen... naja

Entsprechend ging der Frust weiter zu sehen, wie niedrig das Budget für Sanitär, Küche und Bodenbeläge ist (wobei letztere noch mit dem grossen ? versehen ist, nämlich dem Anteil fürs Verlegen je qm).

Eben, wir müssen mal abwarten, was die Woche bringt. Werden aber wohl mal den Chef anmailen uns all unseren Kummer schildern).

Grüsse Kai

PS: Meine Partnerin möchte nicht, dass ich Pläne hochlade - Sorry!

 
Hallo Kai,

was ich nicht verstehe: Euer GU hat doch wohl das Grundstück vermessen, ist mit den örtlichen Vorschriften vertraut und offeriert Euch dann ein Haus, welches so nicht "durchkommt"...?

Da würde ich mich ganz klar darauf berufen, dass es schliesslich seine Sache ist, das Projekt "vorschriftsgemäss" zu planen! Entweder er bietet Euch eine Lösung an (welche im ähnlichen Kostenrahmen steht) oder er erlässt Euch die Anzahlung von Fr. 30'000.-, damit Ihr auch zu einem anderen Architekten/GU gehen könnt - schliesslich hat er ja seinen Teil vom Vertrag nicht erfüllt, da sein "Vorschlag" so nicht realisierbar ist!

...oder verstehe ich da was falsch.../emoticons/default_confused.png

Viel Kraft und auf gutes Gelingen!

Grüssle

 
der Chef unserer GU Vertretung ist seit gestern am Rotieren - Fehler werden in dieser Deutlichkeit zwar nicht verbal bestätigt... aber er macht den Eindruck, als hätten Sie es durchaus realisiert...

Unser Schreiben vom Sonntag Abend hat eine gewisse Wirkung nicht verfehlt und es wird die Woche wohl noch ein intensives Gespräch geben...

Gestern hat er wohl den Gemeinderat aktiviert. Ich gehe aber davon aus, dass sie nicht Ihre eigene Bauverordnung aufweichen werden.

Eine Alternative haben wir noch in der Schublade - aber da muss der GU uns entgegenkommen.

Let's wait and see!

Grüsse

Kai

 
@ ibo

Arcuos hat die Situation recht gut beschrieben - so haben wir auch argumentiert...

Aber ich will ohne grosse Juristerei eine Lösung finden

En Gruess in die Runde

 
@ibo

Sorry! Wer lesen kann ist im Vorteil! Ich habe Deinen Anhang übersehen.

Genau das ist +/- unsere Situation (abgesehen davon, dass wir ja nicht mal die 8% auf dem Vorplatz einhalten würden momentan).

Grüsse

Kai

 
Der Ausstieg beim GU nach der Anzahlung von CH 30'000 wird ein teurer Spass...
STOPP! Wir hatten einen ähnlichen Fall und "unser" GU wollte die Anzahlung bzw. Reservationszahlung auch zurückbehalten oder gar noch mehr verlangen, wenn wir aufmupfen.

Wir haben schlussendlich das gesamte Geld, zuzüglich Zins und Kosten zurückerhalten - aber natürlich nicht ganz freiwillig vom GU...

Also lasst Euch (sorry für mein deutsch) nicht verarschen! Der der Fehler macht soll bluten!

 
@Kurt

ich komme mit Fragen auf Dich zurück, wenn die Variante Ausstieg Realität werden sollte und wir Problem bekämen

Vielen Dank und Gruss

Kai

 
Hallo Kai,

Deinem Hinweis folgend bin auf das richtige Thema gewechselt.

Dann ist diese Garagenvariante wohl quasi Euer "PLAN B" für oder mit dem alten GU.

Das heißt nun wohl, dass ihr um das Haus herumfahrt um nun auf der "Rückseite", in die nun tiefergestellen Garagen, zu fahren. Oder habt ihr noch eine rückseitige Straße, von der nun die Einfahrt angelegt werden soll?

Dies können dann ja ebenfalls Mehrkosten (insbesondere bei der Umfahrt) bedeuten.

Ich wünsche Euch dann für Samstag einen guten Gesprächsverlauf! Vielleicht lässt sich ja Euer GU etwas bei seiner "Ehre" packen und ist zu dem einen, oder anderen Zugeständnis bereit!

Gruß vom Pfälzer

 
@ Pfälzer

machen wir es doch mal mit dem alten Plan transparent...

Wir haben noch eine 2. Strasse (nur eine Quartierstrasse, kein Drama) und sehen die Garageneinfahrt gedanklich im Nord-Westen, also oben links.

Dafür möchten wir das Haus soweit möglich nach Osten schieben (und hoffen damit nicht wieder ein rechtliches Problem mit dem Verschieben aufzutun, was die Aufschüttungsoptionen angeht).

Grüsse

Kai

Plan.pdf

 

Anhänge

Hallo Kai,

ja das könnte technisch prima klappen.

Wie es aussieht, habt Ihr ja noch mindestens 2 - 2,50m "Freiraum", um das Haus nach rechts zu verschieben. Dann verbleiben immer noch ca. 5,5 -6 m, bis zur rechten Grenze.

Ich nehme mal an, dass die rote, gestrichelte Linie die bebaubare Fläche ausweist.

Zudem könntest Du bei dem neuen Garagenplatz, relativ eben in die Garage fahren, wenn die Höhenangaben stimmen. Sodass die Zufahrtsfläche nicht größer und damit teurer wird. Es fehlen Dir dann lediglich noch die Stufen um auf das Haus- Eingangsniveau zu kommen, falls Du nicht über die Straße hochlaufen würdest.

Bzw. so wie es aussieht bekommst Du auch einen Keller, wo natürlich auch noch ein Zugang möglich wäre!

Ich wünsche Dir, das dies so klappt!

(und sag Deiner Partnerin lieber nicht, dass Du nun doch den Grundriss eingestellt hast!)

Gruß vom Pfälzer

 
Was ich daran nicht verstehe: Der GU macht Pläne und Bau, d.h. es gibt keinen unabhängigen Planer, und der GU hat nur den Auftrag bekommen,nach Plänen eines anderen zu bauen?

Dann ist er am Zug. Wenn er sich vertraglich zu einer Leistung verpflichtet, die er aus welchen Gründen auch immer nicht erbringen kann, dann soll ER sich etwas einfallen lassen. Freundlich bleiben, weil sowas macht niemand extra, aber: Er ist dran. Und: freundlich, aber unmissverständlich durchblicken lassen, dass Ihr die Voranzahlung samt Zinsen usw. zurückfordern werdet, wenn es nicht klappt.

(Die schlimmere Variante dieses ist, dass sowas erst bei der Bauabnahme durch die Baubehörde bemerkt wird und dann ein Rückbau angeordnet wird)

 

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