Hallo zusammen
Eigentlich hätte es auch bei uns bald mit dem Bau (Kanton Aargau) losgehen sollen. Seit gestern Post ins Haus geflattert ist, herrscht Katzenjammer.
Unser Gesuch, gemanagt von einem der grössten GUs der Schweiz, ist schon bei der Vorprüfung durchgefallen.
Hauptproblem - wir hätten auf unseren 5.3-8.0 Metern (rechts/links) Zufahrt zu unserer Garage ein durchschnittliches Gefälle von 13% (mag sich nach viel anhören, sieht aber nicht so dramatisch aus).
Unter Verweis auf die VSS-Norm dürften wir angeblich auf den ersten 5 Metern nur ein Gefälle von 8% haben - später 15%.
Unser Problem - eine andere Garagenstellung kommt nicht in Frage und die Höhe der Garage (eigentlich nur 2.68m) wurde als zu gross angesehen (angeblich über 3 Meter, da spielt wohl ein freistehendes Fundament eine Rolle - oder die bereits erhöhte Lage gegenüber Hauslevel). Diesen Punkt mit dem dadurch zu geringen Grenzabstand könnten wir mit Goodwill, also einer Unterschrift der Nachbarn noch bewältigen. Aber das Gefälle können wir nicht reduzieren....
Hat jemand Erfahrung mit dieser VSS-Norm? Scheinbar ist diese rechtlich nicht zwingend, sondern lediglich eine Richtschnur. Kann man gegen den Entscheid sinnvoll vorgehen oder können wir schon mit unserem Traum vom Haus abschliessen und versuchen das Grundstück wieder zu verkaufen?
Wenn jemand Erfahrungen mit diesen VSS gesammelt hat - bitte melden!
Vielen Dank und Grüsse
Kai
Eigentlich hätte es auch bei uns bald mit dem Bau (Kanton Aargau) losgehen sollen. Seit gestern Post ins Haus geflattert ist, herrscht Katzenjammer.
Unser Gesuch, gemanagt von einem der grössten GUs der Schweiz, ist schon bei der Vorprüfung durchgefallen.
Hauptproblem - wir hätten auf unseren 5.3-8.0 Metern (rechts/links) Zufahrt zu unserer Garage ein durchschnittliches Gefälle von 13% (mag sich nach viel anhören, sieht aber nicht so dramatisch aus).
Unter Verweis auf die VSS-Norm dürften wir angeblich auf den ersten 5 Metern nur ein Gefälle von 8% haben - später 15%.
Unser Problem - eine andere Garagenstellung kommt nicht in Frage und die Höhe der Garage (eigentlich nur 2.68m) wurde als zu gross angesehen (angeblich über 3 Meter, da spielt wohl ein freistehendes Fundament eine Rolle - oder die bereits erhöhte Lage gegenüber Hauslevel). Diesen Punkt mit dem dadurch zu geringen Grenzabstand könnten wir mit Goodwill, also einer Unterschrift der Nachbarn noch bewältigen. Aber das Gefälle können wir nicht reduzieren....
Hat jemand Erfahrung mit dieser VSS-Norm? Scheinbar ist diese rechtlich nicht zwingend, sondern lediglich eine Richtschnur. Kann man gegen den Entscheid sinnvoll vorgehen oder können wir schon mit unserem Traum vom Haus abschliessen und versuchen das Grundstück wieder zu verkaufen?
Wenn jemand Erfahrungen mit diesen VSS gesammelt hat - bitte melden!
Vielen Dank und Grüsse
Kai