Baugesuch

Ratzi

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17. Sep. 2012
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Guten Tag
Bei  der Schlusskontrolle, 3.5 Jahre nach dem Bauende, fehlt der Gemeinde die im Baugesuch verlangte Dichtigkeitsprüfung der Kanalisation und die Video Aufnahme dazu.
Wir haben mit einem Generalunternehmer gebaut. Wer ist nun zuständig für die fehlenden Unterlagen?
 
Danke im Voraus
Ratzi
 
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Hallo Ratzi

Ich gehe einmal davon aus, dass du das Gebäude abgenommen übernommen hast. Diese Untersuchungen sind Bestandteil der Bauabnahme. Stellt sich die Frage, warum das Gebäude abgenommen wurde. Verantwortlich ist dafür dein GU, wenn du das Gebäude abgenommen übernommen hast. 

Vielleicht fragst du einmal bei der Gemeinde nach, wie sie ein Gebäude bei einem GU abnehmen, ohne dass die nötigen Nachweise vorliegen. Bei einer Privatperson würde man dies vermutlich sicher nicht so machen.

Gruss Pit

 
Wir haben mit einem Generalunternehmer gebaut. Wer ist nun zuständig für die fehlenden Unterlagen?

 
Danke im Voraus
Ratzi


Hallo Ratzi

War das eine grössere Überbauung, oder hast Du ein EFH mit einem GU gebaut?

Falls EFH, schaue mal in den Baubeschrieb, bzw. die damalige Kostenaufstellung. Es kommt durchaus vor, dass diese Position bei einem GU nicht enthalten ist, also nicht im Fixpreis des Hauses. Dann taucht dies, wenn es nicht gänzlich vergessen wurde, zumindest in den Baunebenkosten auf. Trotzdem werden ja meist auch diese Aufgaben vom GU für dich übernommen, bzw. auf Deine Rechnung organisiert, womit die Ausführung dann trotzdem von GU erbracht, oder in Deinem Auftrag beauftragt würde. Kosten gehen dann eh zu Deinen Lasten.

In der Regel wird der GU diesen Nachweis aber schon zur Kontrolle seines Baumeisters verlangen....also ggf. auch hier nachfragen, ob dies zwar gemacht wurde, aber vergessen wurde der Gemeinde zu übergeben.

 

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