Baugruben/-stellenabsicherung

maria11

Mitglied
28. Okt. 2011
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Gibt es Gesetze Verordnungen über die Absicherung von Baustellen und Baugruben? Bei uns im Quartier wird ein neues Haus gebaut und nun ist da der Aushub ca. 1m neben der Strasse ohne jegliche Abgrenzung oder Absperrung oder Signalisierung. Und da es dort gleich praktisch senkrecht tief runter geht, ist es kaum mehr möglich die Kinder draussen (Einbahnstrasse und somit praktisch verkehrsfrei) spielen zu lassen, ohne dass wir ständig neben dieser Grube aufpassen, dass kein Kind da runterfällt.

 
Hallo Maria11

Ja das ist natürlich sehr gefährlich.... und natürlich nicht zulässig.

Sende einfach eine Mail, am besten gleich mit einem Bild dazu, an das Gemeindebauamt, mit dem entspr. Hinweis. Am Montag kannst Du dann ja nochmals persönlich anrufen und nachfragen. Sie werden sich darum kümmer (müssen) und die passenden Schritte zur Sicherstellung der Baugrubenabsicherung veranlassen.

 
In der Regel sollten Bauzäune aufgestellt werden wie an größeren Baustellen im Geschosswohnungsbau wo eine Sigeko ( Sicherheits und Gefahrenkoordination) das vorschreibt das kostet aber wohl zuviel Geld für eine Einfamilienhausbaustelle.

Hierzulande ist es auch so auf Neubaugebieten zu sehen überall "Tag der offenen Tür" und keine Bauzäune.

Da langt schon ein einfaches Schild mit dem Standarttext: " Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für ihre Kinder"

 
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Da langt schon ein einfaches Schild mit dem Standarttext: " Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für ihre Kinder"
Hallo Strippe

Da möchte ich Dich gerne korrigieren... das denkt man landläufig so....dem ist aber nicht so!

Das Schild hat rechtlich keine Wirkung (befreit nicht von der gesetztlichen Verpflichtung). Wenn die Baugrube, oder eine Deckenöffnung, nicht fachgerecht geschützt ist, haftet der Bauherr auf jeden Fall für alle Schäden.

Vor Gericht würde lediglich eine Erwachsener sich ggf. eine Mitschuld einräumen müssen, da er ja lesen kann und auch so wissen müsste, dass dort Gefahren lauern und er zudem dort ja nichts zu suchen hätte. aber trotzdem würde wohl auch in diesem Fall der Bauherr zu Kasse gebeten.

 
Mittlerweile hat die betreffende Firma ein Absperrband an Pfählen aufgestellt. Kleine Kinder können so immer noch ohne sich gross bücken zu müssen unten durch rennen. So bleibt für uns die Situation immer noch die gleiche./emoticons/default_sad.png

 
Auskunft: Es brauche keine weitere Absperrung. Evtl. ein Schild: Baustelle betreten verboten.

Es ist aber auch eine kleine Gemeinde und der Gemeindeverwalter hat von vielen Dingen nicht wirklich Ahnung, so jedenfalls ist unser Eindruck von ihm.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun ja, der muss es ja wissen..oder auch nicht. Bei der von Dir beschriebenen Situation hilft natürlich auch ein Schild nichts... Kinder können ja ggf. nicht lesen und alte Menschen können das Gleichgewicht verlieren...und und und... daher sind Baustellen so zu sichern, dass eben nichts passieren kann. Wenn die Baugrube direkt, wie Du erwähnst, ab der Strassenkante nach unten führt, dort auch Bauarbeiter "arbeiten/laufen" müssen, Material ggf. geliefert und abgeladen wird, dann besteht zudem die Gefahr, dass ein Fahrzeug die Böschungskante überrollt...oder die Böschung unter der Last des Verkehrs einfach einbricht.. Also gibt es viele Möglichkeiten für einen Schaden oder Unfall.

Du kannst Dich natürlich auch an SUVA oder BFU wenden...und Rat holen. Die haben zumindest entspr. Vorgaben schon für die Arbeiter selbst, welche ja, wie oben beschrieben, ebenfalls betroffen sein könnten....daher gibt es dort auch einschlägige Vorgaben hierzu. In genau diesem Zusammenhang gibt es auch die Bauarbeitenverordnung BauAV (Stand 1.November 2011.....http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/832.311.141.de.pdf

Evtl. solltest Du auch mal die Nachbarn darauf ansprechen.....denen wird es ja ggf. gleich wie Dir ergehen.

Grundsätzlich sollte man natürlich versuchen, Kinder von irgendwelchen Baustellen fern zu halten. Mit oder ohne Bauzaun. Baustelle ist nun mal Baustelle, dafür halt zeitlich wenigstens begrenzt.

 

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