Baugrund enthält Gehängelehm/Gehängeschutt

habacus

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30. Juli 2007
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Hallo zusammen,

nach längerem mitlesen der vielen spannenden Beiträge von denen ich sehr viel profitieren konnte (ein herzliches Dankeschön an alle), habe ich nun aus aktuellem Anlass einige Fragen.

Zur Vorgeschichte:

Wir haben nach einer kurzen aber intensiven Suche, Land an einer für uns perfekten Lage gefunden. Vor und neben dem Land wurden bereits Häuser gebaut und somit sind die Platzverhältnisse klar gegeben.

Das Land an Hanglage ist voll erschlossen und hat eine Breite mal Länge von ca. 21 m x 27.5 m. Von der Strasse bis zur unteren Grenze haben wir einen Höhenunterschied von ca. 6 m.

Letzten Donnerstag haben wir unserem Architekten die Werkleitungspläne und den Situationsplan abgegeben, sowie unser Raumprogramm und sonstige Wünsche mitgeteilt, damit er für uns eine erste Studie mit Kostenvoranschlag erstellen kann.

Am Freitag bekommen wir den Hinweis, dass der Boden aus Gehängelehm/Gehängeschutt bestehen würde. Von den Hausbesitzern, bei denen ich anschliessend im Überbauungsgebiet nachgefragt habe ist dies bestätigt worden.

Die Immobilien Verwaltung hat beim ersten Gespräch davon aber kein Wort erwähnt, obwohl ich gefragt habe ob noch etwas Spezielles zum Grundstück zu erwähnen sei.

Im Jahr 1992 wurde über das ganze Überbauungsgebiet ein geologisches Baugrundgutachten erstellt, was ich im Nachhinein auch noch erfahren durfte. Dieses Gutachten habe ich mir jetzt zustellen lassen und es trifft evtl. gegen ende Woche bei uns ein.

Das bei einer Hanglage mit Mehrkosten zu rechnen ist war uns bewusst. Was nun aber auf uns zu kommen könnte entzieht sich meinen Vorstellungen.

Hat jemand von euch ebenfalls unter diesen Vorraussetzungen gebaut? Was wäre der schlimmste Fall der eintreffen könnte und deren Folgen (Hangsicherung, Bodenplatte, ect). Mit welchen Mehrkosten müssen wir dann rechnen?

Sorry, für die lange Einleitung.

Gruss

habacus

Anbei noch Fotos vom Grundstück

Land_01.jpg

Land_02.jpg

Land_03.jpg

 
Wenn der Verkäufer weiss, dass der Baugrund kritisch ist und sogar ein Gutachten vom Geologen vorliegt, dann wäre er verpflichtet gewesen Euch das vor dem Verkauf mitzuteilen. Hat er das nicht getan, so hat er Euch eine nachteilige Situation verschwiegen und es kommen jetzt Mehrkosten auf Euch zu, so liegt eben die "arglistige Täuschung" vor... Meisten die Ziff. 4 bei den weiteren Bestimmungen im Kaufvertrag. Dies müsstet Ihr jetzt mit eingeschriebenem Brief anzeigen und abmahnen.

Gruss Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Vielen Dank für deinen Hinweis.

Ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass wir das Land noch nicht gekauft, sondern bis Mitte Dezember kostenlos reserviert haben. Das die Immobilienverwaltung gegenüber uns jedoch erst auf Nachfragen den lehmigen Boden im Baugebiet bestätigte, ärgert mich trotzdem. Denn bis wir das Gutachten erhalten, verstreicht wertvolle Zeit die wir in die erste Studie hätten investieren können.

Gruss

habacus

 
Hallo habacus

Ist der Baugrund kritisch, so muss zwingend ein geologisches Gutachten erstellt werden, für eine EFH-Parzelle liegt das lediglich bei CHF 2'500 - CHF 3'500 und lohnt sich. Der GU/Architekt ist dann verpflichtet sich an die Vorgaben zu halten und bei einem Mangel oder Problem, kann er sich nicht herausreden...! Zudem garantieren diese Vorgaben, dass die Planung für alle Teile die im Boden sind korrekt abläuft und Kosten so genau fixiert werden. Je nach Gemeinde und Bodensituation ist es sogar Vorschrift, dass der Geologe die Bausache begleitet.

Der Landverkäufer sollte sogar ein Eigeninteresse haben ein solches Gutachten zu liefern, denn bei Problemen könnte die arglistige Täuschung zur Anwendung kommen..., das wäre dann weniger gut...!

Gruss

Bauexperte

 
Ein "möglicher Nachbar" hat mir erzählt, dass mit dem Gutachten aus dem Jahr 1992, alle in diesem Quartier gebaut hätten. Bei ihm sei ein Geologe zur Sicherheit beim Aushub dabei gewesen und er habe kein weiteres Gutachten erstellen lassen oder müssen, weil das vorhandene der Gemeinde immer noch genüge. Kann das sein? Auch nach 16 Jahren seit der Erstellung des Gutachten?

Gruss

habacus

 
Hallo habacus

Es ist richtig, dass wenn über die ganze Hangfläche ein Gutachten besteht, nicht nochmal eines angefertigt werden muss. Der Bauersteller muss es jedoch kennen und ganz wichtig, der Geologe ist beizuziehen und hat eine Ueberwachungspflicht wahrzunehmen, auch wenn das ein paar Franken kostet, es lohnt sich für die Zukunft.

Gruss

Bauexperte

 
Es ist richtig, dass wenn über die ganze Hangfläche ein Gutachten besteht, nicht nochmal eines angefertigt werden muss.
Da bin ich aber erleichtert.
Unser GU wird einem ihm bekannten Geologen hinzuziehen. Somit hätten wir sichergestellt, dass ein Experte auch während des Aushubs vor Ort wäre. Und wenn es weniger kostet als ein Gutachten zu erstellen, bin ich auch nicht böse.

Vielen Dank für die Tipps.

Gruss

habacus

 

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