Ihre Vorteile auf einen Blick
• Orion bietet Ihnen als erster Rechtsschutzversicherer in der Schweiz eine Versicherung als
Käufer und / oder Bauherr einer Immobilie an
• Orion unterstützt Sie bei einem Rechtsstreit und übernimmt die anfallenden Anwaltsund
Gerichtskosten
• Sie erhalten von unseren Anwälten und Juristen telefonische und persönliche Auskünfte
• Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bauhandwerkerpfandrecht sind mitversichert
• Die Versicherungsdeckung gilt sowohl für baubewilligungspflichtige als auch für
nicht bewilligungspflichtige Bauten.
Versicherte Leistungen
• Die juristische Bearbeitung der Rechtsfälle durch Orion
• Kosten eines Anwalts, eines Fachspezialisten oder eines Mediators
• Kosten für Gutachten und Expertisen
• Gerichts- und Verfahrenskosten inkl. Vorschüsse
• Prozessentschädigungen an die Gegenpartei inkl. Sicherheitsleistungen
• Für alle während der Vertragsdauer eintretenden Rechtsfälle steht für die versicherten Leistungen
eine Versicherungssumme von CHF 250 000 (davon maximal CHF 50 000 für Gut -
achten und CHF 10 000 für Streitigkeiten aus Bauhandwerkerpfandrecht) zur Verfügung
Rechtsschutz für den Käufer einer Immobilie
Versichert im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie sind die folgenden Rechtsgebiete:
• Kaufvertrag: Streitigkeiten mit dem Verkäufer aus dem Kaufvertrag einer bestehenden
oder noch zu erstellenden Immobilie (nach der Übernahme zum definitiven Gebrauch)
• Im Kaufvertrag abgetretene Garantieansprüche: Streitigkeiten im Zusammenhang mit
im Kaufvertrag vom Verkäufer an den Käufer abgetretenen Garantieansprüche wegen Baumängeln
• Mängel bei Zusatzleistungen: Streitigkeiten des Käufers wegen Mängel im Zusammenhang mit
zusätzlich vereinbarten Änderungen am Kaufobjekt (Änderungen des vertraglich vereinbarten Ausbaustandards)
• Bauhandwerkerpfandrecht: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauhandwerkerpfandrechten
• Handänderungssteuern: Anfechtung von Entscheiden betreffend Handänderungssteuern
• Schadenersatzrecht und Strafanzeige: Geltendmachung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen
für Sachschäden am versicherten Objekt sowie der daraus unmittelbar resultierenden Vermögensschäden, inkl.
E inreichen einer Strafanzeige zur Durchsetzung dieser Ansprüche
• Versicherungsrecht: Streitigkeiten aus Versicherungsvertrag mit privaten oder kantonalen Versicherungseinrichtungen
• Rechtsberatung: in nicht versicherten Gebieten gewährt Orion dem Käufer einmalig eine Rechtsberatung
Rechtsschutz für den Bauherrn einer Immobilie:
Versichert im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie sind die folgenden Rechtsgebiete:
• Verträge betreffend Planung und Bauleitung („Architekturvertrag“): Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
wegen Projektierungs- und Planungsfehlern die zu Baumängeln führen sowie Rechtsstreitigkeiten wegen
Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vertretung bei der Abnahme des Bauwerkes oder von Bauwerkteilen,
der Erstellung von Mängellisten und der Organisation und Überwachung der Mängelbeseitigung
• Werkvertragsrecht: Rechtsstreitigkeiten mit den Erstellern wegen Baumängeln (nach der Übernahme zum definitiven
Gebrauch)
• Bauhandwerkerpfandrecht: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauhandwerkerpfandrechten
• Schadenersatzrecht und Strafanzeige: Geltendmachung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen für
S achschäden am versicherten Objekt sowie der daraus unmittelbar resultierenden Vermögensschäden, inkl. Einreichen
einer Strafanzeige zur Durchsetzung dieser Ansprüche
• Versicherungsrecht: Streitigkeiten aus Versicherungsvertrag mit privaten oder kantonalen Versicherungseinrichtungen
• Rechtsberatung: in nicht versicherten Gebieten gewährt Orion dem Bauherrn einmalig eine Rechtsberatung
Für die Berechnung der Jahresprämie ist massgebend:
• beim Kauf: der Kaufpreis der Immobilie
• beim Bau: die Gesamtbaukosten (schlüsselfertig inkl. Honorare)
Die Vertragsdauer beträgt je nach Situation fix 5 – 6 Jahre. Der Selbstbehalt setzt sich aus den ersten CHF 500 zuzüglich
einer prozentualen Beteiligung von 20% der im Weiteren von Orion bezahlten externen Fallkosten zusammen. Stimmt der
Versicherte zur Vermeidung einer Gerichtsverhandlung einem aussergerichtlichen Vergleich zu, entfällt der prozentuale Teil
des Selbstbehaltes. Wird eine Immobilie gekauft und anschliessend umgebaut, können die beiden Versicherungen kombiniert
abgeschlossen werden.