Bauherren Rechtsschutz

ElenaG

Mitglied
07. Mai 2010
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Hallo zusammen

Heute wurde ich von meiner Versicherung (Axa Winterthur) informiert, dass sie ab November 2010 eine Bauherren Rechtsschutzversicherung anbieten.

Nur so zur Info an alle, falls interessiert.

Gruess

Elena

 
Hätte ich letztes Jahr gut gebrauchen können... Jetzt muss ich die Gerichtskosten selber tragen :-( ....

Danke für die Info....

 
Lass Dir, statt nur Werbetexte zu lesen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Gesellschaft für diese Versicherung zusenden und lies die genau durch. Da gibt es eine lange Liste von Ausschlüssen.

Besser als eine RSV sind ein guter Architekt und Bauführer, eine sorgfältige und detaillierte Planung vor Baubeginn sowie Unternehmerverträge, welche beide Parteien leben lassen.

 
Orion Immo hat meines Erachtens auch ein interessantes Produkt. Vertragsbedingungen scheinen mir recht umfassend. Voraussetzung ist anscheinend, dass das Bauprojekt strikt nach SIA-Normen geplant und durchgeführt wird.

 
Was würde denn die Versicherung an Prämie kosten? Das ist ja ein ziemlich hohes Risiko für die Versicherungsgesellschaft....würde vermutlich oft in Anspruch genommen werden.

 
Hallo zusammen

Wir überlegen uns auch eine Rechtsschutzversicherung speziell für den Werkvertrag (ist bei allen normalen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen) abzuschliessen. Nun haben wir von Orion die Offerte resp. Unterlagen bekommen. Für eine Bausumme von 1 - 1,2 Mio kostet dies 1'260.-- pro Jahr und ist auf 5 Jahre fixiert.

Hier mal das wichtigste aus dem Factsheet:

Ihre Vorteile auf einen Blick

• Orion bietet Ihnen als erster Rechtsschutzversicherer in der Schweiz eine Versicherung als

Käufer und / oder Bauherr einer Immobilie an

• Orion unterstützt Sie bei einem Rechtsstreit und übernimmt die anfallenden Anwaltsund

Gerichtskosten

• Sie erhalten von unseren Anwälten und Juristen telefonische und persönliche Auskünfte

• Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bauhandwerkerpfandrecht sind mitversichert

• Die Versicherungsdeckung gilt sowohl für baubewilligungspflichtige als auch für

nicht bewilligungspflichtige Bauten.

Versicherte Leistungen

• Die juristische Bearbeitung der Rechtsfälle durch Orion

• Kosten eines Anwalts, eines Fachspezialisten oder eines Mediators

• Kosten für Gutachten und Expertisen

• Gerichts- und Verfahrenskosten inkl. Vorschüsse

• Prozessentschädigungen an die Gegenpartei inkl. Sicherheitsleistungen

• Für alle während der Vertragsdauer eintretenden Rechtsfälle steht für die versicherten Leistungen

eine Versicherungssumme von CHF 250 000 (davon maximal CHF 50 000 für Gut -

achten und CHF 10 000 für Streitigkeiten aus Bauhandwerkerpfandrecht) zur Verfügung

Rechtsschutz für den Käufer einer Immobilie

Versichert im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie sind die folgenden Rechtsgebiete:

• Kaufvertrag: Streitigkeiten mit dem Verkäufer aus dem Kaufvertrag einer bestehenden

oder noch zu erstellenden Immobilie (nach der Übernahme zum definitiven Gebrauch)

• Im Kaufvertrag abgetretene Garantieansprüche: Streitigkeiten im Zusammenhang mit

im Kaufvertrag vom Verkäufer an den Käufer abgetretenen Garantieansprüche wegen Baumängeln

• Mängel bei Zusatzleistungen: Streitigkeiten des Käufers wegen Mängel im Zusammenhang mit

zusätzlich vereinbarten Änderungen am Kaufobjekt (Änderungen des vertraglich vereinbarten Ausbaustandards)

• Bauhandwerkerpfandrecht: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauhandwerkerpfandrechten

• Handänderungssteuern: Anfechtung von Entscheiden betreffend Handänderungssteuern

• Schadenersatzrecht und Strafanzeige: Geltendmachung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen

für Sachschäden am versicherten Objekt sowie der daraus unmittelbar resultierenden Vermögensschäden, inkl.

E inreichen einer Strafanzeige zur Durchsetzung dieser Ansprüche

• Versicherungsrecht: Streitigkeiten aus Versicherungsvertrag mit privaten oder kantonalen Versicherungseinrichtungen

• Rechtsberatung: in nicht versicherten Gebieten gewährt Orion dem Käufer einmalig eine Rechtsberatung

Rechtsschutz für den Bauherrn einer Immobilie:

Versichert im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie sind die folgenden Rechtsgebiete:

• Verträge betreffend Planung und Bauleitung („Architekturvertrag“): Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

wegen Projektierungs- und Planungsfehlern die zu Baumängeln führen sowie Rechtsstreitigkeiten wegen

Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vertretung bei der Abnahme des Bauwerkes oder von Bauwerkteilen,

der Erstellung von Mängellisten und der Organisation und Überwachung der Mängelbeseitigung

• Werkvertragsrecht: Rechtsstreitigkeiten mit den Erstellern wegen Baumängeln (nach der Übernahme zum definitiven

Gebrauch)

• Bauhandwerkerpfandrecht: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauhandwerkerpfandrechten

• Schadenersatzrecht und Strafanzeige: Geltendmachung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen für

S achschäden am versicherten Objekt sowie der daraus unmittelbar resultierenden Vermögensschäden, inkl. Einreichen

einer Strafanzeige zur Durchsetzung dieser Ansprüche

• Versicherungsrecht: Streitigkeiten aus Versicherungsvertrag mit privaten oder kantonalen Versicherungseinrichtungen

• Rechtsberatung: in nicht versicherten Gebieten gewährt Orion dem Bauherrn einmalig eine Rechtsberatung

Für die Berechnung der Jahresprämie ist massgebend:

• beim Kauf: der Kaufpreis der Immobilie

• beim Bau: die Gesamtbaukosten (schlüsselfertig inkl. Honorare)

Die Vertragsdauer beträgt je nach Situation fix 5 – 6 Jahre. Der Selbstbehalt setzt sich aus den ersten CHF 500 zuzüglich

einer prozentualen Beteiligung von 20% der im Weiteren von Orion bezahlten externen Fallkosten zusammen. Stimmt der

Versicherte zur Vermeidung einer Gerichtsverhandlung einem aussergerichtlichen Vergleich zu, entfällt der prozentuale Teil

des Selbstbehaltes. Wird eine Immobilie gekauft und anschliessend umgebaut, können die beiden Versicherungen kombiniert

abgeschlossen werden.
Hat jemand mit dem Produkt gute resp. schlechte Erfahrungen gemacht? Scheint so ziemlich das zu sein, was man im Schaden- Streitfall brauchen kann...

Gruss

Del

 
ich hatte ne ähnliche offerte gesehen.

fazit:

für das geld kann bauherr viele stunden bauherrenberatung einkaufen.

...was konstruktiver und wirtschaftlicher ist!

und dadurch werden ja präventive qualitätssichernde massnahmen ergriffen.

rechschutz wäre reaktiv mit wesentlich höheren kosten (und nerven) belastet...

 
Sehe das auch so, zumal man auch mit RSV ungerechtfertigte Ansprüche nicht durchsetzen kann - ob rechtsgestritten wird, entscheidet im konkreten Fall die Versicherung. Wenns klemmt und man einen RA braucht, muss die Gegenpartei sowieso dessen Kosten übernehmen, wenn sie den Rechtsstreit verliert.

 
Ich empfehle dringend eine entsprechende Rechtsschutz versicherung. Wie haben über 120' CHF verloren, da wir nicht prozessieren konnten.

 
Ich empfehle dringend eine entsprechende Rechtsschutz versicherung. Wie haben über 120' CHF verloren, da wir nicht prozessieren konnten.
Das verstehe ich nicht. Warum konntet ihr nicht prozessieren?

Gruss,

Thomas

 
weil uns der Anwalt bis zur Parteienanhörung schon 30K gekostet hat und dann nochmals weitergehen bei einem Streitwert von 100K ist sinnlos bzw für mich als OEkonom zu teuer; hätten wir eine Rechtsschutz gehabt, die auch Baurecht bei Bauten mit Bewilligungen ausführt, hätten wir in den Prozess gehen können und nicht nach der neuen PO aufgeben müssen.

 
Hallo Zusammen

Bei den Rechtschutzversicherungen ist es meistens so, dass was benötigt wird, ist nicht versichert.

Zum Glück haben wir seit einigen Jahren den Beobachter mit Versicherung im Abo. Rechtliche Fragen können über die Hotline angefragt werden und die Versicherung deckt alle Fälle bis zu CHF 5'000.-- (mehr unter www.beobachter.ch)

Mit unserem GU sind wir schon seit über 3 Jahren mit Anwälten und Gericht zu gange und der GU ist ein Gigant in der Baubrache mit eigener Anwaltskanzlei.....

Beim erstellen seines Traumhauses rechnet niemand damit, dass es ein Albtraumhaus werden könnte. Jedoch zeigt es sich, dass die GU's es darauf anlegen, dass viele neue Eigenheimbesitzer bis zum letzten Nagel verschuldet sind und sich deshalb die Prozesskosten nicht mehr leisten können.

Beste Grüsse

Diva

P.S. ich habe keine Aktien beim Beobachter

 

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