Bauherrenversicherung: Dauer der Versicherungsleistungen

Regenvogel

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09. Sep. 2017
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Das Baugesuch für unser geplantes EFH (Neubau) läuft und wir befassen uns mit notwendigen abzuschliessenden Versicherungen für die Bauphase und die Zeit danach. Wir wurden durch einen Nachbarn darauf aufmerksam gemacht, dass wir eine Bauherrenversicherung abschliessen sollten, welche 4 Jahre über die Zeit der Fertigstellung hinaus dauern sollte. Er hat Bedenken, dass sein Haus durch den Bau unseres EFHs Probleme mit dem Grundwasser bekommen könnte, da sich unsere Grundstücke auf sehr schwierigem Grund in Seenähe befinden (Grundwasserspiegel ca. 1m unter Boden). Es geht wohl weniger um mögliche Schäden während der Bauzeit als vielmehr längerfristige Auswirkungen, welche unser Haus auf den Grundwasserspiegel seiner benachbarten Parzelle haben könnte (Verdrängung von Wasser, steigen des Grundwassers auf seiner Parzelle...?).

Die von uns eingeholten Offerten haben sich aber alle auf die Bauzeit und die Dauer von wenigen Monaten nach Bauschluss beschränkt. Wie war das bei euch?

Und - habt ihr Empfehlungen für gute Bauherrenversicherungen?

Danke - Regenvogel

 
Wir hatten eine bei der Allianz-Versicherung, wir mussten damals die Bauzeit angeben (bei uns relevant, da wir vieles selber machten) und wir konnten am Schluss dann noch 1 Jahr kostenlos verlängern.  Ich würde das Gespräch mit Eurer Versicherung suchen, dort kann man Euch beraten. Auch würde ich bei der kantonalen Gebäudeversicherung eine Bauversicherung abschliessen, somit sind auch Schadenfälle gedeckt, die gerade passieren und welche eigentlich in den Umfang einer kant. Gebäudeversicherung gehören. Die Gebäude werden periodisch geprüft oder nach Bauende.

 
Ich würde ebenfalls das Gespräch mit deiner Versicherung (bzw. irgendeiner Versicherungsfirma) suchen. 

Ich habe nicht den Eindruck, dass solche idR Schäden durch die Bauherrenhaft gedeckt werden sollten. 

Schau doch nach, was für Deckungsbausteine es in der Privathaftplicht und in der Gebäudehaftpflicht gibt. 

Mir ist nicht ganz klar, was „Probleme mit dem Grundwasser“ bedeutet. Falls dein Nachbar einen Schaden erfährt, muss zuerst geklärt werden ob du dafür überhaupt haftbar bist (eine Rechtschutz, aber auch deine Privathaft helfen dir hierbei). 

 
Lieber Regenvogel

"Ich würde das doch auch noch super finden, wenn Du für mich vier Jahre lange bürgen würdest". Dein Nachbar ist ein lustiger Vogel. Er müsste Dir ja beweisen, dass Du für eine Veränderung des Grundwasserspiegels wirklich verantwortlich bist, was ziemlich schweirig sein dürfte. Er hätte nämlich ja umgekehrt dafür sorgen sollen, dass sein Bau auch mögliche Veränderungen des Grundwasserspiegels problemlos mitmachen kann. Wenn er dies eingespart hat, kann er diesen Misstand doch nicht von Dir in irgend einer Haftung in Ordnung stellen lassen. Es sei denn, dass Du irgend etwas Verbotenes machen würdest, was ich aber ausschliesse.

Grundsätzlich ist der Schweizer aber in Versicherungen paranoid. Ich hoffe, Du hast einen vertrauenswürdigen Agenten welcher fachgemäss Dich berät.

Herzlicher Gruss,

Urs Tischhauser

 
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Reaktionen: Susann
Herzlichen Dank für eure Reaktionen. Sie sind sehr hilfreich und bestärken uns, uns nicht zu sehr unter Druck setzen zu lassen. 

Wir haben ein paar Offerten bei möglichen Versicherungen eingeholt und werden in dem Fall explizit die Details besprechen. 

Er müsste Dir ja beweisen, dass Du für eine Veränderung des Grundwasserspiegels wirklich verantwortlich bist, was ziemlich schweirig sein dürfte. Er hätte nämlich ja umgekehrt dafür sorgen sollen, dass sein Bau auch mögliche Veränderungen des Grundwasserspiegels problemlos mitmachen kann. Wenn er dies eingespart hat, kann er diesen Misstand doch nicht von Dir in irgend einer Haftung in Ordnung stellen lassen. Es sei denn, dass Du irgend etwas Verbotenes machen würdest, was ich aber ausschliesse.

Grundsätzlich ist der Schweizer aber in Versicherungen paranoid. Ich hoffe, Du hast einen vertrauenswürdigen Agenten welcher fachgemäss Dich berät.
Ja, das ist wohl so. Wir möchten uns auf keinen Fall über-versichern. Deine Stellungnahme hilft uns, vorsichtig zu sein. Und ja, es ist schon eine Frage, wofür wir mit dem Neubau tatsächlich verantwortlich sind. Wir haben ja ein geologisches Gutachten eingeholt (Baugrundbeurteilung, Notwendigkeit eines Kieskoffers, keine Indikation zur Pfählung), eine Beurteilung durch einen Bauingenieur bezüglich der Konstruktion des Kellers.

Wir würden uns auf diese Gutachten berufen. Ich weiss nicht, inwieweit allenfalls solche Experten belangbar wären, wenn ihre Beurteilungen zu Folge"schäden" an anderen Gebäuden führen würden...?

 
Lieber Regenvogel

Wenn Du ein geologisches Gutachten erstellen liessest und einen ausgewiesenen Bauingenieur zugezogen hast, kann Dich (eigentlich) keine Schuld mehr treffen. Dafür hast Du ja die Fachleute, welche dafür gerade stehen müssen.

Schöns Weekend, Urs

 

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